Hallo, nun ist der Bußgeldbescheid gekommen. Sch 123,50 €, wenigstens kein Fahrverbot. Vorwurf: "Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. §5 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung 101-133" Kann mir jemand sagen, was die aufgeführten Paragraphen besagen? Ich habe den Eindruck, daß der PK, weil seine Beweismittel nicht viel hergaben (immerhin hat er mir bösem Buben die angebliche Tat nicht gezeigt, obwohl er das großspurig ankündigte) ziemlich