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janr

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Everything posted by janr

  1. Pure Schikane seh ich nicht, aber ein ungerechtfertigt ausgestelltes Knöllchen. Meiner bescheidenen Meinung nach, die ich mit Fakten ausschmückte. Karten sowie ein G-Mäps-Link gibt es ja und ich bin mir sicher, daß da jeder eine solche Situation kennt und man sieht, daß da mehr Platz ist als sonstwo.
  2. Wo hab ich was von Willkür geschrieben?
  3. Wer spricht denn von einer LKW-Kontrolle? Es geht um das Parken in einer engen Kurve und wer hier meint es wäre zu eng, der denkt hauptsächlich an größere Fahrzeuge als PKWs. Da muß man aber wissen, wie der Platzbedarf eines LKWs tatsächlich ist, wenn hier entlangfährt. Hier liegt deutlich ein Anscheinsbeweis vor, daß der entsprechende OA-Mitarbeiter (m/w/d), und auch du, daß ihr keine Ahnung habt wie man hier locker um die Kurve kommt ohne Rangieren zu müssen auch wenn dort viele parken. Sich darüber zu stellen und wegen der eigenen Unwissenheit zu meinen "hier ist es zum Par
  4. Das "Wahrscheinlich" hab ich geschrieben, weil das Vorgehen eine "enge Kurve" zu sehen wo keine ist ein Anscheinsbeweis darstellt sich mit der Materie nicht aus zu kennen. Dagegen kann ja derjenige vorgehen, der explizit angesprochen wurde. Das bist bisher nicht du, aber wenn du selber zugibst nicht zu wissen wie ein LKW um die Kurve fährt, weil du das nie gelernt hast - was ja nicht schlimm ist - dann zeigt dies auch wieder, daß man erst dann eine fundierte Meinung haben kann, wenn man alle Fakten kennt. Das "um diese Kurve fahren können" ist hier das ausschlaggebende um den schwamm
  5. Oh ich denke schon, denn für einen nicht-Fahrer oder für jemanden der sich mit LKWs nicht auskennt, der könnte meinen, daß es dort zu Eng ist. Aber hat man Erfahrung, dann erkennt man sofort, daß hier genug Platz ist. Vor allem für ein Wohngebiet. Denn grad weil ich keine 30er-Zone ist, helfen parkende Fahrzeuge die allgemeine Fahrgeschwindigkeit durch erlaubtes "Behindern" zu reduzieren. Also an vielen vielen innerstädtischen Kreuzungen ist mit dem 5m-Raum weniger Platz in Sachen Radius + 90°-Kurve. Und dennoch kommt man hervorragend auch mit LKW rum.
  6. Ich finde 90° oder nicht ist nicht zielführend, denn dies bezeichnet nur den Winkel zwischen den Straßen. Dabei kann so ein Winkel stumpfer sein und es ist dennoch eng, weil der Radius recht gering ist. Oder ein Winkel zwischen zwei Straßen ist sogar kleiner als 90° aber der Radius recht groß mit breiter Fahrbahn und schon ist der Winkel zum Parken unerheblich. Hier - ein Wohngebiet - seh ich im Luftbild einen Stumpfen Winkel, einen großen Radius und zu guter Letzt eine für ein Wohngebiet recht breite Fahrbahn. Wahrscheinlich kann der/die OA-Mitarbeiter*in gar nicht Auto fahren.
  7. Nachtrag: Nachdem ich das auf Google-Maps gefunden hab, bin cih der Meinung, daß man dort (Wohngebiet, wahrscheinlich 30-Zone) durchaus parken kann. Klickediklack
  8. Das kommt aus der Rechtsprechung mit den 90°. Ich finde diese noch zu "stumpf" um es "scharf" nennen zu können. Aber das kommt auf die Örtlichkeit an. Auf einem Screenshot einer Karte vom Handy kann man das nicht beurteilen. Aber ich kenne solch Straßenverläufe und verdammt viele wo das Parken dort sogar mittels blau-Schild-P vorgeschrieben ist. So kann man pauschal gar nciht sagen ob das hier blöd war oder nicht. Solange man sich aber als Fahrer noch nicht geoutet hat und solange man nix tut, außer auf dem BGB zu Antworten, daß man eine Fahrerbeschreibung bräuchte damit man
  9. Frag mal Tante Kugel, da wirst du sehen, daß nur Akademsich von Haltverbot gesprochen wird. In der StVO ist jedenfalls das Halten und das Parken verboten und dies wird manchmal mit Haltverbotsschildern angezeigt wo auch das Halten erlaubt ist. Da stellt sich die Frage welcher Praktikant da geschludert hat.
  10. Richtig. Es geht ums Halten und ums Parken nach StVO.
  11. Soviel Platz haben wir in München nicht. Da sind zu aller aller meist Seitenstreifen neben den Fahrbahnen oder gleich Parken am Fahrbahnrand. Dort sind die BH-Parkplätze nicht breiter und nicht länger. Brauchts ja auch nicht. Klar gibt es auch BH-Parkplätze die breiter sind, z.B. auf Supermarkt-Parkplätzen etc ... oder überhaupt auf Plätzen mit Parkständen. Im Straßenraum ist dies dann eher selten.
  12. Na umgangssprachlich gibt es Halt- und Parkverbotsschilder, weil ja auch das Halten und/oder das Parken verboten ist. Es ging ja ums sprachliche Verstehen, oder? @zorro69 Hast du meine Beitrag gelesen? Entweder nicht oder nicht verstanden.
  13. @rth Wie gesagt sind bei uns hier BH-Parkplätze als solche ausgeschildert wo es keine bezahlpflichtigen Parkplätze gibt. @zorro69 Sind die bei dir länger als andere Parkplätze? Hier sind die meisten BH-Parkplätze wenn sie quer angeordnet sind breiter, ja so breit wie Frauenstellflächen. Auf der anderen Seite sind die meisten Parkplätze entlang der Fahrbahnen Flächen zum Längsaufstellen und da sind die markierten BH-Parkplätze nicht länger als die anderen. Dafür gibt es keine Markierungen pro Stellfläche sondern eine Parkraumbewirtschaftungszone mit Parkschein oder Anwohner-Parkauswei
  14. Da hat wohl jeder seine eigene Gegend vorm geistigen Auge. Hier sind BH-Parkplätze neben Parkscheibenparkplätzen oder freien Parkplätzen, aber im Grunde nie bei kostenpflichtigen Parkplätzen, denn mit Ausweis ist man vom Parkschein sowie von der Parkscheibe befreit. Nebenbei dürfen Behinderte mit dem Ausweis auch bei Parkverbotsschildern bis zu 3h stehen. So machen BH-Parkplätze bei Parkscheiben- oder -schein-Parkplätzen wenig Sinn. Außer man will an dem bestimmten Ort Behinderte das Parken ermöglichen.
  15. Nö. Er darf bis 3 Min halten und darf neben dem FZ sein. Alles andere muß das OA beweisen. Vermutungen sind nicht relevant.
  16. "Lügen" meinte ich nicht negativ oder gar beleidigend. Ich las heraus, daß du mit den Leuten vom OA vor Ort gesprochen hast, da du geschrieben hast, daß sie nicht auf dich eingegangen sind. Da sah ich die Falle. War aber evtl von Dir anders gemeint. Ein OA-Mitarbeiter darf z.B. bei einer Behinderung auf dem Gehweg nur konkret beobachten wie andere VT behindert werden, aber nicht selber deshalb auf dem Gehweg gehen, um das FZ herumgehen, und dann eine Behinderung feststellen. So sehe ich es als nicht statthaft an, wenn der OA-Mitarbeiter sieht wie jemand auf einem BH-Parkplatz e
  17. Vermuten kann an vieles. Gefühle helfen hier nicht. Wegen der Anonymität hier im Forum stellt sich jetzt die Frage warum der TE seine Sichtweise beschönigen (also Lügen) sollte. Was jetzt als objektive Betrachtung angesehen werden kann ist schwierig, aber wenn das OA hier feststellt, daß ein "neben dem Auto stehen" bereits ein Verlassen ist, dann liegt sie falsch. Du glaubst gar nicht wie viele Knöllchenschreiber tagtäglich falsch liegen weil sie schlecht ausgebildet sind. Wenn sie tatsächlich 3 Min gewartet haben um dem TE eine Falle zu stellen, dann halte ich dies auch nicht für sta
  18. In der StVO ist ja klar, was Halten und was Parken ist. Auf BH-Parkplätzen ist nur das Parken verboten. Bluey hat bußgeldkatalog org verlinkt, da muß man aber wissen, daß dort lediglich Journalisten ihre Meinung, ohne Bezug oder (was besser wäre) Fußnote zum Gesetzestext oder Urteilen, kundtun. Eine Gemeinde kann gerne Regeln zum Halten auf BH-Parkplätzen aufstelle, aber verfolgt kann dies nicht werden, weil Bundesrecht. Die Regel, daß man nach 3 Min oder wenn man das FZ verlässt parkt ist ja eine der allgemeinen Regeln im §12 StVO welche durch Beschilderung außer Kraft gesetzt
  19. Weil man dies durch Verkehrszeichen machen muß.
  20. Finde ich schon. Nur gehörte der TE wohl zum begrenzten Personenkreis.
  21. @Biber: Du hast ja schön verlinkt was zeigt, daß der Parkplatz nicht öffentlich ist, denn es wird nicht (auch nicht stillschweigend) die Allgemeineheit zugelassen. Es gibt eine Schranke und eine art Zugangskontrolle.
  22. @Hartmut: Danke erst mal für die Aufklärung in welchem BL dies so war. Soweit ist es dennoch vom Thema nicht entfernt, denn es gibt eine ganze Reihe an Bereichen wo der Bund das alleinige Recht hat Verordnungen und Gesetze zu erlassen. Die sind im Art 74 GG aufgezählt und darunter fällt auch der Bereich Straßenverkehr. Aber auch auf das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren usw ... usf ... Der Kernbereich des bürgerlichen Rechts ist das BGB, so könnte dies auch ein GG-Verstoß sein. "Aus Gründen der Einfachheit" halte ich für "zu einfach" g
  23. Das Thema ist schwierig. Grundsätzlich gilt die StVO wo Öffentlichkeit zugelassen wird. Auch stillschweigend zugelassen wird. Gesetze und Verordnungen die den Straßenverkehr betreffen, betreffen auch die konkurierende Gesetzgebung, denn im Artikel 74 GG ist der Straßenverkehr aufgelistet. D.H. alles was sich Länder oder Gemeinden ausdenken und nicht nach Bundesgesetz regeln ist im Grunde Grundgesetzwidrig. Auf privatem Gelände, welches sich deutlich vom öffentlichen Gelände abgrenzt, wie z.B. durch eine Schranke, kann der Besitzer eigene Regeln erlassen. Warum grd BaWü sich dort einmischt
  24. Bluey@: Ja, es sind repräsentative Umfragen die aber jedesmal zeigen, daß sie sehr nah an der Wahrheit sind. Warum sollte man gerade in dem Punkt wo viele Leute dafür zusätzlich auf die Straße gehen dies nicht stimmen. Wäre schon seltsam, aber gut, was einem nicht passt bezweifelt man - ohne Beweise - das was einem passt, hinter dem steht man - ohne Beweise. @hartmut: Die Zahl darfst du gerne bezweifeln. Dann gehörst du zur absoluten Minderheit. Wissenschaftsakademien aus 80 Ländern stehen hinter den Aussagen. Andere Länder haben sich gar nicht damit befasst, ergo kann man sie z.B. nicht al
  25. Zu den Wissenschafltern gibt es Metastudien: 99,4 % der Wissenschafltern zeigen in ihren Untersuchungen die Fakten die aufzeigen, daß unsere Natur nicht unendlich ist und bei weiterer Vergiftung zerstört wird. Einzig 0,6 % Untersuchungen sagen nichts eindeutiges, wobei die Finanzierung udn die Fragestellung bereits seltsam ist. Demokratie ist wenn Politiker das machen was das Volk wünscht. Der Mehrheit der Deutschen ist Naturschutz wichtiger als ständiges Wachstum, was es sowieso nicht geben kann, daher bekommt sogar ein Söder grüne Ohren
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