Hey Ihr, Nach einem Auffahrunfall (war ein Wegeunfall), hab ich am Abend und am nächsten Tag schmerzen gehabt. Bin ins Krankenhaus und habe mich checken lassen. Der Arzt hat mich dann für 5 Tage wegen Schleudertrauma krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber+Berufsgenossenschaft wissen beischeid. Muss ich der "gegnerischen" Versicherung das melden, dass ich 5 Tage AU bin? Schmerzensgeld wollte ich nicht verlangen. Am Dienstag habe ich erst einen Termin bei einem Anwalt, der sich um die Regulierung kümmen soll. mfg