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McManus

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  1. Ich war heute bei einer Polizeidirektion in Bayern und habe dort das Bild eingesehen können. Das ist übrigens kostenlos. Man hatte es ausgedruckt und ich durfte einen kurzen Blick darauf werfen, mitnehmen aber nicht. Ich konnte erkennen, daß ich am Steuer sitze, allerdings ist nur Haaransatz, Augenpartie und ein Teil der rechten Gesichtshälfte mit Ohr zu sehen. Vor kompletter Nase, Mund und Kinn hängt mein Navi. Der Polizeibeamte meinte aber, daß ich sehr gut zu erkennen sein, da die Augenpartie sehr markant wäre. Was mir noch aufgefallen ist, daß auf der linken Seite ein Haufen Blätter zu seh
  2. Schon mal vielen Dank für die Antworten. Ich sag jetzt mal, daß ich gefahren bin, aber ganz genau weiß nicht mehr, da wir das blitzen nicht bemerkt haben. Als Beweismittel im Bußgeldbescheid sind Foto und Einseitensensormessung aufgeführt und ein Zeuge. In der Einladung zur Hauptverhandlung steht nur noch der Zeuge, bei Beweismittel steht nichts mehr, das Feld ist leer. Ich denke mal, ich beantrage das Beweisfoto zu sehen, ein bißchen Zeit ist ja noch. Wie ist das grundsätzlich mit solchen Messungen? Ich habe mal gehört, dass 1. das Gerät regelmäßig geeicht werden muss, 2. vor Beginn einige
  3. Hallo Radarfreunde, mein Fahrzeug ist am 24.09.2010 in einer Ortschaft (Süddeutschland) geblitzt worden. Die festgestellte Geschwindigkeit war 77 km/h, also 27 km/h zu viel (Geld plus 3 Punkte). Anfang Oktober habe ich einen Zeugefragebogen zugeschickt bekommen, ohne Foto. Auf diesen habe ich nicht reagiert. Anfang November habe ich dann den Bußgeldbescheid bekommen, auf den ich am 07.11.2010 Einspruch eingelegt habe, ohne Angabe von Gründen. Wieder wurde kein Foto mitgeschickt, obwohl dies als Beweismittel aufgeführt war. Anfang Februar 2011 habe ich nun eine Einladung in diese süddeutsche St
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