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fahrtenbuchfuehrer

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  1. Das ist eine sehr interessante Frage! Wenn die Post aber dauernd zurück kommt, werden sie wieder auf den Halter zurückgreifen. Holen können sie bei ihm zwar nichts aber Polizei vorbeischicken, immer nette Erinnerungsschreiben zwecks Angabe schicken usw. ....
  2. Gut in D würde man mit dem Satz gleich den Vorsatzaufschlag bekommen Ok, das wird dann zwar schwierig bzw. unglaubhaft mit der Irreführung in der von mir vorgeschlagenen Situation aber nunja Jetzt nochmal kurze Erläuterung möglicher Schritte: 1. Vermeintlicher Fahrer meldet sich schriftlich/per Fax bei der Behörde und gibt die Tat zu z.B. passiert auf der Urlaubsfahrt. 2. Nun wird er angeschrieben mit dem gleichen Verwarngeld? 3. Er wird es nicht zahlen 4. (Mehrere) Aufforderungsschreiben 5 Umwandlung in Haft Ab wann läuft dann die 3 Jahresfrist? In einem anderen Thread las ich
  3. Die Buße wurde mit 180 CHF angegeben und in 140,55 Euro umgewandelt. freies Zitat: "Nach Auskunft des KBA sind sie der Halter des KFZ oder wurden als Lenker angegeben. Es wurde folgene Owi festgestellt....." "Erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Anzeige, wird die Übertretung ohne weitere Kosten im einfachen Owi-Verfahren rechtskräftig erledigt. Wenn weder Buße bezahlt noch Personalien des Fahrers angegeben werden, wird das ordentlichen VErfahren mit Polizei-Rapport an die zuständige StA eingeleitet. Einsprachen gegen diese Anzeige können nur in schriftlicher Form ent
  4. Hallo, Brief ist nun da Werden 16 km/h übertritt vorgeworfen, umgewandelte Strafe von Franken in 140 Euro. Steht drin, dass ein Bild vorhanden ist und man nun als Halter bzw. Fahrer in Betracht kommen kann. Wenn man bezahlt ist alles gut, wenn nicht drohen weitere Konsequenzen. Wie könnte man nun am Besten vorgehen? Wenn man die nächste 3 Jahre nicht zu den Eidgenossen möchte, sollte sich diese Person als Fahrer ausgeben?
  5. Soo, Post kam angeblich noch keine. Angenommen man verfährt trotzdem nach ErSaFa und gibt halt einen Dritten an, dann wird die Buße, ggf. Umwandlung in Haft usw. nur diese Dritten betreffen. Sollte dieser Dritte die nächsten drei Jahre nicht in die Schweiz wollen wäre das doch der einfachste Weg - neben dem bezahlen oder?
  6. Meines Wissens sind Fahrer und Mieter identisch, Mitfahrer war nur die Ehefrau. Machen hier auch solche Methoden wie ErSaFa & Co. Sinn wenn man nicht 2-3 Jahre warten kann/will um wieder in/durch die Schweiz zu fahren? Der Sohnemann sieht recht ähnlich aus, wurde sogar schon mal gefragt ob sie Brüder seien
  7. Danke für die ausführliche Antwort - also gilt auch in der Schweiz der Grundsatz, dass nur der Fahrer belangt werden kann und nicht ersatzweise der Halter?! Ja er soll mal auf einen Schrieb warten aber mich würde jetzt nochmal der theoretische Hintergrund bei einer Kontrolle interessieren: IdR werden sie eine Kennzeichen- und Namensabfrage machen, beim Kennzeichen kann ja nichts herauskommen weil das ganze ein Mietwagen war. Fraglich wäre dann auch, ob die Schweizer überhaupt den Namen des Fahrers bekommen - muss der Vermieter den Namen überhaupt preisgeben bzw. auf schreiben reagieren?
  8. Hi NetGhost, danke für die schnelle Antwort, war auf der Gotthard-Autobahn, netto wird die Überschreitung um die 20 km/h sein, wie hoch sind denn die Toleranzen? Post kam noch keine, ist erst heute passiert ;-) Wie lange lassen die sich eigentlich Zeit bis sie sich melde? Gilt bei den Schweizern die Fahrer- oder Halterhaftung?
  9. Hi, ein Kollege wurde mit ca. 25 km/h drüber geblitzt, er war mit einem deutschen Mietwagen unterwegs. Welche Konsequenzen drohen? Eine Vollstreckung in D droht ja nicht. Wie lange ist die Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung? Was passiert, wenn nicht gezahlt wird und der Kollege in der Schweiz aufgrund einer allg. Verkehrskontrolle angehalten wird? Beschlagnahme des Autos? Danke
  10. Hallo zusammen, kurze Erläuterung meines Sachverhalts. A = Fahrer des Fahrzeugs, keine Probezeit, männlich, kein Verwandtschaftsverhältnis B= Beifahrer, keine Probezeit, weiblich, verwandt mit C C = Halter im Brief bzw. Teil II, keine Probezeit, weiblich, verwandt mit B A wird mit B - wahrscheinlich in einer 30er Zone - geblitzt und schaut auf den Tacho und war wohl zwischen 50 und 60. Was tun wenn der AHB/ZBB an C zugeht? 1. Nicht reagieren, evtl. zweite Anhörung abwarten (gibts das überhaupt?) und dann wie unter 2.) reagieren. 2. Nach Zugang ca. 1-2 Wochen warten und Bild anfordern w
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