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  1. Puu, alles klar, ich halte euch auf dem Laufenden.... bin mir selber noch nicht sicher, was ich mache...
  2. Hi Techniker50944, danke für den Einwand. Genau diese Befürchtung hatte ich -- wenn auch die 10€ gerechtfertigt sind. Mittlerweile sind es aber 45 und ich habe eine STRAFVERFÜGUNG. Das liegt vmtl. daran, dass ich noch keinen Einspruch eingelegt habe. Kann ich das jetzt noch machen?
  3. Bist du sicher?? Das ich dachte, das gilt nur für andere EU Länder, nicht aber für Ösiland. Ich bin tatsächlich erst bei 45€. die drohen aber schon mit den deutschen behörden Art. 9 BGBI Nr. 526/90
  4. ok... naja, mein Problem ist, dass ich nicht gleich Einspruch erhoben habe, bin jetzt unschlüssig was ich machen soll. Was hast du dann gemacht?
  5. Hi Zusammen, Danke für die Hinweise! @Weinberg: Vielen Dank für deine fachkundige Meinung, also Österreicher @Tom: Mist, wenn ich das mal gleich gewusst hätte... Sprich ich hab' keine Chance und muss zahlen...?! Mhh, ich glaub ich versuch's nochmal mit nem Einspruch. In der Strafverfolgung isses aber schon Gruss
  6. Hi, die haben mir jetzt wegen 30€ schon mehrere Briefe geschickt und drohen nun mit Vollstreckung der mittlerweile 45€ durch die Deutschen behörden via Rechtshilfeabkommen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich es einfach weiterlaufen lassen soll, denn Speziell zum Thema Österreich gibt es hier einen guten Artikel: http://www.anwalt.de/rechtstipps/strafzett...2.html?type=yes Der spricht von den seit 01.10.2010 mit vielen EU Ländern gelteneden 70€ Grenze, ab der eine Amtshilfe möglich ist. Leider steht da aber nicht, wie es mit Österreich aussieht. Ich denke ich habe 2 Optionen, wenn ich
  7. Hi florian, ich habe einen ähnlichen Delikt, wegen 10Km/h zu schnell auffe autobahn, gleiche Story mit den Briefchen wie bei dir. Jetzt drohen die Behörden mir damit den Fall an die Deutschen behörden zu übergeben und dort "Rechtshilfe" zu holen und zu vollstrecken. Das ist doch garnicht möglich, da der fragliche Betrag mittlerweile nur 45€ sind und damit weniger als 70€. Ich würde jetzt mal zurückschreiben, dass ich mich nicht entsinnen kann da gefahren zu sein oder? wie ging das bei dir weiter?
  8. Ja aber hätte er mir das denn nicht sage müssen? Er hat sich halt ein wenig darüber aufgeregt, dass ich den Fahrer nicht identifizieren kann und dann ist er quasi wortlos wieder abgezogen.
  9. Ja, ich habe da schon den notwendigen respekt denke ich, das war eher dem Unterhaltungswert geschuldet. Wie kann das der Bussgeldbescheid sein. Der Exekutivbeamte konnte die Person ja nicht ermitteln und ich habe seit dem Besuch von Ihm auch nixmehr gehört.
  10. Hi, habe bei meinem ersten Vorfall (habe erst seit einem halben Jahr mein Auto, war zuvor Motorradfahrer) einfach abgegeben den Fahrer nicht ermitteln zu können. Ein waldmeister kam dann vorbei mit Bild (was nicht sonderlich gut war) und ich haber noch immer geleugnet. Seitdem sind ca. 4 Wochen vergangen. Wenn die Sache eingestellt wird, bekomme ich dann ein Schreiben oder hört man nie wieder was? Wenn nein wäre das schön, dann wäre ich nämlich wohl langsam 'raus aus der Sache. Ich muss dazusagen, dass ich neulich ein Einschreiben bekommen habe, dass ich aber vergessen habe abzuholen. Könn
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