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ThHu68

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  1. Die "andere Person" dürfte der Meßassistent sein. Ja, macht logisch gesehen natürlich Sinn. Bei mir Stand der Protokollschreiber Alias Assistent nicht dabei, sondern einige Meter entfernt, mit dem Rücken dem Meßbeamtern zugewandt. Wenn ich jetzt schnell war, dann hätte der Assistent sehr wenig Zeit gehabt, weiter weg und mit dem Rücken zum Meßbeamten zu stehen, als der Lasermesser aufgebaut war. Zum gut hören, notieren und bezeugen eine fragwürdige Postition. Wenn ich langsamer war, dann hätte er mehr Zeit gehabt, sich woanders hinzustellen. Ich gehe davon aus, dass er sich bei der Aktio
  2. Hallo Ichtyos. Warten wir auf die Profis. Das ist bei mir auch so. Auf gerade Strecke schafft die Kiste auch Ihre 160 km/h. Es braucht halt nur viele Minuten Zeit, bis sie das errreicht hat und ein stärkerer Anstieg der Fahrbahn darf nicht dabei sein. Ich brauche die Leistung auch nicht, da ich den Wagen mit 4,4 L und weniger auf 100 km fahre.
  3. Hallo zusammen, heute habe ich Post aus Kassel bekommen. Ich habe eine Kopie von folgenden Unterlagen erhalten: - Belehrung der oder des Betroffenen - Blatt: xxxx zu Meßprotokoll Nr. yyyy - Meßprotokoll vom Riegl FG 21-P / SW-Version: 1.12 - Kontrollbeamte, die einen rausgewunken und die Papiere gecheckt haben - Eich-Schein vom Byrischen Landesamt für Maß und Gewicht bis Ende 2013 Ich muss sagen, dass ich mit so einer schnellen und ordentlichen Bearbeitung nicht gerechnet hätte. Das finde ich gut. Aus dem Blatt: xxxx zu Meßprotokoll Nr. yyyyy ist ein Eintrag über mein Fahrzeug ers
  4. Hallo anrera, danke für Deine Gedanken und das Du geschieben hast. Ich bin ehrlich, eine gewisse Aggressivität bei Deinen Antworten kann ich Dir nicht absprechen. Wir sind hier allerdings nicht beim fertig machen und bösartigen unterstellen, sondern wir wollen uns austauschen. Ich würde mich freuen, wenn wir auf Augenhöhe weiterschreiben können. Den Rest schreibe ich, soweit es mir möglich ist, unter Deine Zeilen. Gruß Tom Schauen wir einfach mal. > Das weiss ich, weil das immer so ist. Außer in den Ferien, obwohl da auch schon viel los war. Ausnahmen bestätigen Rege
  5. Habe Neuigkeiten: Ich bin heute noch einmal die Strecke abgefahren und musste feststellen, dass mein Fahrzeug gar nicht in der Lage ist, die angegebene Geschwindigkeit zu erreichen, auch wenn ich das Bodenblech durchtrete. Nach der Autobahnabfahrt kommt eine scharfe Kurve, wo man noch die Autobahnbrücke hochfahren muss. Im Anschluss nach der Kurve dann mit Vollgas einfädeln in die richtige Spur und die Autobahnbrücke runter. Das Auto erreicht die angegebene Geschwindigkeit nicht. Komme gerade so an die 105 km/h ran. Aber erst ganz unten, wo die Autobahnbrücke zu Ende ist und wo der M
  6. Wollen die keine Begründung des Einspruchs? > Nein, wollten Sie nicht. Diesen Hinweis versteh ich nicht. Wie bitte soll dein Einspruch, den du ja zum Regierungspräsidium schickst, "ohne Weiterleitung" zum Gericht kommen? Sicher das du da nichts mißverstanden hast? Vielleicht sollte das "ohne weitere Bearbeitung an das Gericht" heißen? > Ja, tatsächlich. Vielleicht warten Sie eine gewisse Zeit. Keine Ahnung, so wurde es mir gesagt. Wenn "man" die Bußgeldstelle sein soll, die das aber tatsächlich "ohne weitere Bearbeitung" zum Gericht übersenden soll, würde sich das beißen. >
  7. Hallo Gast225, ich habe gestern in Kassel angerufen und folgende Information von der Bußgeldstelle vom Regierungspräsidium erhalten. (1.) Gegen den Bußgeldbescheid, per FAX oder Einschreiben, Einspruch einlegen mit folgendem Hinweis: (2.) "ohne Weiterleitung an das Gericht" (3.) "man möche vorhandene Informationen (Beweismittel, Meßprotokoll, usw.) prüfen". Und die Fragen: "Bitte lassen Sie mir Informationen zukommen, wie ich vorgehen und an wen ich mich wenden muss." "Auf Grund welcher Landesvorschrift (wo die Messung statt fand, hier...) HESSEN müssen Messungen mit dem Beweismi
  8. Wenn es sich um das FG 21 von Riegl gehandelt haben sollte, ist ein Nachtest nicht (mehr) erforderlich. > Diese Information ist im Moment nicht bekannt.
  9. Es ist also davon auszugehen, dass Du tatsächlich und bewußt schneller als unterwegs warst. Vielleicht auch mal einen LKW überholt ? > Ist nicht zu erkennen. Nimmst Du nur an das genau zu diesem Zeitpunkt viel los war, oder weisst Du das ? Zwischen (unbemerkter) Messung und Anhaltesignal liegen doch nur wenige Minuten ... > Das weiss ich, weil das immer so ist. Außer in den Ferien, obwohl da auch schon viel los war. Also üblicherweise zeigt Lasergerät nur dann etwas an, wenn da auch ein reflektierendes Objekt mit der angezeigten Geschwindigkeit unterwegs war. Damit ist dieses
  10. (1.) Es ist nicht grundsätzlich auszuschließen, dass beim Lasern Fehler gemacht werden. (Wie bei allen anderen Messungen auch). Aber gerade deshalb ist doch die wichtigste Frage : Warst Du auf dieser Straße - mindestens zeitweise - mit Tacho 115 unterwegs. Ja oder Nein. Wenn Du - bei aller Ehrlichkeit Dir selber gegenüber - ausschließen kannst, dass Du in diesem Bereich erstmal generell zu schnell warst, dann kann die Sache Sinn machen. ... (2.) Das letzte Mal als ich die B486 bei Mörfelden unterwegs war, standen die übrigens etwa hier : http://www.blitzer.de/karte#id:1197572. Ganz abgeseh
  11. Hallo Gast, danke für die Antwort. Ich werde dort am Montag anrufen und nachfragen. Danke & Grüße Tom
  12. Grüß Dich Sobbel. Mit den aktuell gelieferten Informationen kann ich keine klare Entscheidung treffen. Entweder ich mache nichts und gebe klein bei, weil ich einfach nicht mehr habe oder ich brauche Fakten, um eine klare Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Eine Geschwindigkeit, ein Vorwurf, ein genannter Zeuge, usw. sind wenig ausreichend. Das bedeutet, wenn ich keine Einsicht in die umfassenden Fakten bekomme, muss ich einen Rechtsbeistand nehmen und dann starten die Kosten. > Daher die Aussage, dass man da in eine Richtung gedrängt wird. Man könnte doch mehr Informationen lief
  13. Hallo Nachteule, danke für Deine Zeilen. Die oben stehende Antwort finde ich nicht so passend. Wie Dir sicher auch klar sein wird, geht es mir nicht um das weiße Blatt Papier aus feinstem Büttenpapier, sondern um nachvollziehbare Fakten aus den mitgelieferten Informationen, welche mir als normalen Bürger die Möglichkeit einer Entscheidung geben. Bei dem Vorwurf und den mitgeteilten Konsequenzen finde ich die gelieferte Information zu dünn, als das man damit eine Entscheidung treffen könnte, ohne noch zusätzlich Kosten im großen Maßstab zu produzieren. Ich möchte noch einmal auf
  14. Diese Sicherheit gibt es nicht. Genauso wenig wie man ausschließen kann, daß Du oder irgendwer sonst morgen erschlagen wird. Ja, aber das ist Zufall und kein Vergleich.
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