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orobie

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  1. Guten Tag liebe Forumsleser, in meinem Zeugenfragebogen vom 22.07.2010 steht unter anderem: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 148 km/h den erforderlichen Abstand von 61,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 33,0 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Nach meiner Kenntnis beträgt der Abstand bei 148 km/h aber 74,00 m, also halber Tacho. Ist das ganze für das anschließende Bußgeldverfahren relevant und welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Wenn der erforderliche Abstand tatsächlich 61,60 m betrug kann ich unmöglich 148km/h gefahren se
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