Jump to content

vmaxlimbo

Member
  • Content Count

    391
  • Joined

  • Last visited

Everything posted by vmaxlimbo

  1. Das sehe ich ähnlich. Die Beamten sind ja i.d.R. weder blöde noch vergesslich. Grade im ländlichen Bereich "kennt man sich ja". Da wirst Du eine Weile sehr genau unter die Lupe genommen. Ich rate schon mal Verbandskasten u. Warndreieck zu kontrollieren. Der Kulanzbereich der Beamten wird durch die geschilderte Aktion praktisch aufgelöst. Wenn ich die Aktionen lese, frage ich mich, ob Dir ganz klar ist, in welche Bahn Du einschwenkst. Den Führerschein zu verlieren kann ja eigentlich nicht so wild sein, wenn Du schon mit FS diese Ausweichmanöver hinlegst. Besonders hoffnungsfroh wirkt das all
  2. Der alte Trick dazu war doch, einen Weg in die Zone zu finden, an der das entsprechende Schild nicht steht, stand oder fehlte.
  3. Ja, davon ist auszugehen. Erst ab 21/26/31km Überschreitung droht Fahrverbot (je nach "Vorstrafen"). Daher einfach abwarten was der Anhörungsbogen für Angaben hat, dann weiter hier überlegen. Ich schlage vor, keinen AHB o.ä. auszufüllen ohne Rückmeldung hier. Dazu insbesondere den Halter impfen.
  4. Ich gehe mal von 31 - 40 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften aus, dafur gibt es 3 Punkte, 120 Euro Strafe und kein Fahrverbot. Allerdings verlängert sich die Probezeit entsprechend um zwei Jahre, da es sich um einen A-Verstoß handelt. Letzteres würde mich deutlich stören. Aber ein FV ist durch diese Überschreitung immerhin nicht in Sicht.
  5. Es gab doch schon einige Antworten, die sich auf die Ausgangsfrage bezogen. Was ist den noch unklar?
  6. Korrekt, üblichweise orientiert sich die Schwere der Tat an der Schadenshöhe. Für Kaugummidiebstahl geht niemand in den Bau usw. Die Beleidigung hatte ich hier nicht auf dem Plan, man kann das alles natürlich aufsummieren. Im Kern bleibt mein Einwand der vorigen Beiträge: Im Moment des "aktiven Eingreifens" muss man alle Faktoren (vgl. Wikipedia s.o.) in wenigen Augenblicken sauber auf der Kette haben: * War das überhaupt eine Straftat? * Was für Handlungmöglichkeiten habe ich? * Welches Handeln ist nun verhältnismäßig? * Welche Risiken hat mein akutes Handeln? * ... Die den Sekunden in dene
  7. Über das bin ich grade gestolpert. Das passt gut hierzu: Es zeigt u.a. zwei kardinale Verstöße: 1) Der silberne Van blockiert die linke Spur. Verstoß gegen §2 mit Behinderung, da gibt es immerhin einen Punkt. Ist der nachfolgende Videowagenfahrer entsprechend enerviert ggf. auch Nötigung. 2) Der Abstand des Videowagens zu den vorausfahrenden Fahrzeugen geht vmtl. nicht klar. Ich kann das nicht abschätzen, der Zoom der Kamera verzerrt das oft arg. Imho ist der silberne Van schlicht zu faul um nach rechts rüber zu fahren, obwohl er den LKW vorn nicht überholen will / kann.
  8. @Diplomat: Mir ist die Crux klar. Einfach ist es nicht einen Radler "verwertbar" abzubilden. Wasserfest ist mein Vorschlag nicht, aber das ist mein Handlungsrahmen, in dem ich rechtfertigen kann, was ich tue. Alternativer Vorschlag für landliches Gebiet: 110 rufen und am Radler dranbleiben. So schwer kann das doch nicht sein, dem zu folgen. In meiner Stum-und-Drang-Zeit gab es immer die typischen Vergehen rund um die 80ccm Krads. Da war mein Nummernschild zu hochgeknickt, der Auspuff zu laut, der Kubiksatz zu offensichtlich usw. Die haben mich da recht souverän eingesammelt, auch wenn ich k
  9. Imho rechtfertig keine Art von Sachbeschädigung (zumindes fahrlässig in kauf genommene) Körperverletzung. Würde jemand vor meinen Augen bspw. mein Auto verbrennen, würde ich den nicht verprügeln o.ä. damit der nicht wegläuft. Oder gar mit einem Auto vom Rad rammen. Es wird auch da adequate Möglichkeiten geben, damit der Täter ermittelt und dingfest gemacht wird. Mnachmal frisst Du den Bären, manchmal frisst der Bär Dich. Das kann Dir immer passieren, vor Vandalismus bspw. ist praktisch niemand geschützt. Dennoch ist das imho kein Grund die Rechtsstaatlichkeit in Teilen aufzugeben. Mein V
  10. Full ACK. Das würde ich dringend überdenken. 1) Die körperliche Unversehrtheit anzukratzen wegen einem Bagatelldelikt (Unfallfluch steht im Raum, nach kleinem oder geringem Schaden), rechtfertig m.E. in keinster Weise den Sturz einen Radfahrers in kauf zu nehmen. Von Rammen und Überfahren mal ganz abgesehen. Es gibt 1000+1 deeskalierende, gewaltfreie Handlungsalternativen die hier ja auch zum Teil diskutiert wurden. Das klingt vielleicht auch blöd. Manchmal zieht man bei solchen Aktivitäten eben den Kürzeren, aus der Gelassenheit kann ich das dann auch hinnehmen. Lottoeinsatz ist hier ei
  11. Die Abweichung der Bilder wurde auch schon hier diskutiert, mit Verweisen auf "Originalbilder" in: http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=703272 Und natürlich den folgenden Beiträgen.
  12. Für mich stellt sich hier die Frage, wollte sie ihn ihn bewusst verletzen? Und das ist der Punkt wo ich meine Zweifel habe. Ich fürchte, da muss man leider von ausgehen. Lt. einiger Quellen wollen Zeugen eine Beschleunigung ("Motoraufheulen") wahrgenommen haben. Das zementiert m.E. nach deutlich die Absicht. Sie hätte auch abbremsen können und "sanft" in Radfahrer fahren können, um ihn kontrollierter vom Drahtesel zu holen, mit der Hoffnung auf glimpflicheren Ausgang. So wäre das m.E. nur grob Fahrlässig gewesen. Hat sie offenbar nicht. "Wer ausholt will auch zuschlagen." Imho kann sie gl
  13. Hier ähnlich: Die beiden linken Spuren sind gesperrt, Tempo 60 wird gezeigt. Die Nutzung der beiden linken Spuren wird nicht von allen VTs eingestellt. Bzw. PKWs reagieren praktisch nicht auf die Lichtzeichen. Video
  14. Was sollen sie sonst machen? [...] Einfach so im Sinn von: die Angelegenheit fallen gelassen. Das war dann wohl nicht der Fall.
  15. Ich habe mal ein absichtlich hinzugefügt. Bei einem normalen Verkehrsunfall kann man bspw. auch versehen jemand verletzen. Das ist imho eine ander Hausnummer.
  16. Bis hier hin korrekt. ggf. Ordnungswidrigkeit: Zu hohe Geschwindigkeit, bis 10 km/h 10,- EUR, 11-15 km/h 20,- EUR usw. Wenn ein Laster in einer Baustelle versetzt fährt, also praktisch in der Mitte von zwei Fahrspuren, dann liegt das daran das die rechte Spur zu schmal ist um sicherzustellen das ggf. überholende PKWs sicher passieren könne. Ich fahre selten Laster, aber 2009 war die Brückenbauaktivität auf der A1 Bremen<-->HH ein klassisches Beispiel für "zu enge" Spuren. Dort war die rechte Spur stark verengt (3m), bei grader Strecke wäre das auch ok gewesen, es ging jedoch fast
  17. Haste vielleicht Schwung mitgenommen trotz Einscheren? +50km/h auf so kurzem Weg ist auch mit dem Krad hart bzw. die rechte Hand muss ordentlich den Hahn auf machen. Vielleicht dabei den Limiter verhagelt? Die Sache mit den zweiten Bike ist mir noch unklar: Das kam nachdem Du wieder eingeschert bist und hat also die PKWs und dann Dich überholt? Und zu dem Zeitpunkt als gemessen wurd, war das andere Krad neben Dir?
  18. Die Deichstraßen sind beliebt für diese Art von Entertainment. Am Wochenende in Zollenspiekernähe stehen die Beamten doch auch sehr gerne mal. Zur Sache: * Die haben Dich "einfach so" weiterfahren lassen? Dann waren die sich ihrer Sache offenbar nicht sicher. * 104 km/h waren schon Netto? Ich weiß nicht ob die Messung kosher war. Die Aussagen des Beamten machen mich ebenfalls stutzig. Das könnten die hier vielleicht aufklären. Ist die Messung solide, dann sieht es schlecht aus, sich aus der Nummer zu winden. Es wird auf ein Fahrverbot hinauslaufen.
  19. Meine Güte. Wie kann man da noch sachlich helfen? Papa is schlecht.
  20. Ähm nee, ich glaube nicht, dass sich das über nacht geändert hat. Verwechselst Du das vielleicht mit A oder NL? Haste dazu vielleicht eine Quelle?
  21. Imho legitim. Die Beamten haben (wenn es denn welche waren) haben §5 StVO im Kopf und ohne Drängeln gilt die Lichthupe nicht als Nötigung. Hast mal in den Spiegel gesehen ob die anstalten gemacht haben zu folgen? Je nach Fzg. und freier Strecke kann man das schon mal übersehen. Hier in Norddeutschland ist das möglich. So ganz up-to-date sind die nicht. Opel sind auch mit von der Partie.
  22. Ich schließe mich DieterF an. Aus Sicht der Behörden: In dem Fall gilt Fahrerhaftung, der steht offenbar nicht fest, da die Polizei die Fahrzeuge nicht anhalten konnte oder wollte. Ohne daß die Fahrer die Tat zugeben oder den/die Fahrer benennen wird ein Bußgeld nicht verhängbar. Mit ein bischen Glück verplappern sich ja die Eltern/Angehörigen der Fahrers beim Besuch vor Ort ...
  23. Imho ja, wenn der Delinquent kooperiert. "Nur Video" ohne Anhalten ist mir nicht bekannt.
×
×
  • Create New...