Jump to content

vmaxlimbo

Member
  • Content Count

    391
  • Joined

  • Last visited

Everything posted by vmaxlimbo

  1. So, ich denke dies hier ist der saubere Weg: 1) Man besorgt sich im Ausland einen Führerschein. Das ist innerhalb der EU dennoch mit ein bischen Aufwand verbunden (das würde hier den Rahmen sprengen). Dennoch ist der legal und auch realistisch zu bekommen. 2) In D fällt ein Delikt an, das mit Fahrverbot geahndet wird. Nun lautet es im StVG folgendermaßen: Dazu gibt man seinen deutschen Führerschein erwartungskonform ab. Ebenso, wenn vorhanden, auch den internationalen Führerschein. 3) Im Ausland kann man den zuvor erworbenen ausländischen Führerschein nutzen um ein ein Auto zu Mieten od
  2. Das stimmt mind. teilweise. Im Fall von Östereich schein dies zu stimmen, bzw der Autor ist der gleichen Auffassung: Der Author hier geht mit meiner These, daß das Fahrverbot nicht international gilt bzw. nicht umgesetzt wird einher: Beim Quellenstudium verhärtet sich für mich die Auffassung das offenbar Östereich und Niederlande ein gültiges deutsche Fahrverbot entsprechen ahnden. @Goose: Kannst Du abgesehen von NL und A ein Land nennen in dem ebenso verfahren wird?
  3. Das ist mir bekannt, ich bin jedoch davon ausgegangen das mit "Anerkennung" die Umschreibung der Fahrerlaubniss gemeint ist. D.h. ich kann meinen rumänischen Führerschein nicht auf einen deutschen umschreiben lassen bei Fahrverbot. Oder noch spannender: Was ist wenn ich aus D meinen LKW Führerschein in Rumänien mache und danach Fahrverbot in Rumänien habe; bekomme ich den vmtl. hier nicht mehr auf meinen deutschen Kartenführerschein eingetragen. (Das Thema Führerschein im Ausland ist komplexer, soll hier nur als Beispiel dienen) Wie ist den "anerkannt" genau definiert. Wird die Fahrerlaubnis
  4. Hier wird etwas Wichtiges nicht beachtet: Wenn Du in Deutschland Fahrverbot hast, ist dessen Gültigkeit nur auf Deutschland beschränkt. D.h. Du darfst in Deutschland kein Fahrzeug führen. Dennoch kannst Du im Rest der EU und natürlich selbst fahren, da dort das Fahrverbot nicht gilt. Deutsche Jurisdiktion gilt hier schlicht nicht. Andersrum gilt gleiches: Wenn Dir in den Niederlanden vor ort der Führerschein abgenommen wird, kannst Du natürlich D weiterfahren (mit neu ausgestelltem Kartenführerschein). Die Krux ist hier das Du zum Antritt der Fahrverbotszeit den Führerschein abgeben tatsäc
×
×
  • Create New...