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vmaxlimbo

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Posts posted by vmaxlimbo

  1. Unabhängig von der Beschilderung und der Straßenbepinselung waren die Überholmanöver fahr- und sicherheitstechnisch safe.

    :vogelzeig:

    Genügend Ausweichfläche für den Gegenverkehr war theoretisch vorhanden, der muss nur entsprechend reagieren....

    Das ist an den Bildern nicht abzulesen. Mit dem auf dem auf dem Foto erkennbaren GT3 kann man noch drei LKW's überholen bevor es mit dem Krad brenzlig wird.

    Überholverbote sind an vielen Stellen für solche Fahrzeuge obsolet.

    m3_ liegt hier richtig.

     

    Völlig Unbetroffene denuzieren Toristen. Die Bilder können den reißerischen Artikel nicht unterfüttern. Man man man ...

    Immerhin hat das obere Bild eine Quellenangabe:

    (Bild: Kapo Obwalden)
    Na, dann ist ja alles klar. :wacko:

    Die Frage ist, ob Kapo Obwalde das Bild gemacht hat oder der Presse zuspielt. Imho ist letzteres der Fall. Hier der entscheidende Hinweis im Text:

    «Wir haben einen Hinweis aus der Bevölkerung erhalten»

    Ergo: Kapo Obwalde war nicht selbst am Auslöser.

  2. [...]

    Ich habe nun das Alter erreicht, einen Vesuch zu wagen. Ein normaler Starenkasten kann ja in dieser Form relativ risikolos passiert werden, um den Kitzel aber noch zu erhöhen, soll auch eine bemannte Station in Angriff genommen werden. Freunde sollen die ganze Aktion über eine Film-Kamera dokumentieren, für statische Fotografien sollte die amtliche Einrichtung in optimaler Qualität sorgen.

    Ok. Kann man machen. Warum das lustig oder spannend ist, muss man mir schon noch erklären. :whistle:

     

    [...], die Auspuffanlage schon entfernt. Schließlich soll der Spaß nicht nur für das Auge, sondern auch für unsere Ohren optimalen Genuß bieten.

    Starenkästen sind taub, in der Richtung bringt das wenig. Also ist der Lärm nur für die Kamera/Ohren. -> Betriebserlaubnis geht flöten

     

    Was wäre noch zu beachten ? Es kann doch nicht verboten sein, in einem Affenkostüm Motorrad zu fahren, unter der Verkleidung werden selbstverständlich CE geprüfte Protektoren getragen.

    Das ist sauber. Die Kleidung/Kostüm darf dich nicht behindern. Also sind bspw. zu zottelige Klamotten vom Kettensatz fernzuhalten und Du solltest auf gute Sicht achten bzw. normale Handschuhe tragen.

     

    Ein Problem ist die Unmöglichkeit, einen Helm zu aufzusetzen, gewinnt doch die ganze Aktion erst dann richtig Fahrt, wenn ein grimmiges Affen-oder Bärengesicht zum Vorschein kommt.

    Ich würde auf den Helm nicht verzichten (aus eigenem Sicherheitsbedürfniss).

    Nehmen wir an, das Fahrzeug ist geblitzt worden und trotz Tarnung bist Du identifiziert, dann müsste man Dir dennoch nachweisen das unter der Maske kein Helm steck. Das ist vielleicht aufgrund eines Fotos nicht so leicht. Das Risiko der OW würde ich eingehen. Das Sicherheitsrisiko nicht. Insbesondere wenn ggf. noch ein in-fight mit dem PaceCar aussteht.

     

    Ein Problem ist das Nummerschild: Es kann unkenntlich gemacht werde, aber eine Straftat soll verhindert werden. Ein Weg wäre die Unkenntlichmachung durch starke Verschmutzung, daß könnte, sollte wirklich eine Strafverfolgung unvermeidbar sein, den Richter daran hindern, harte Strafen zu verhängen.

    Bei einem Affenkostüm usw. nimmt Dir keiner Zufälle ab. Imho ist das nicht milde zu umschiffen. Wie schon oben geschrieben wirds da brenzlig.

     

    Ist mit einer Verfolgung durch die Polizeistreife zu rechnen ? Falls ja, sollte man sich der Vefolgung durch Flucht entziehen, oder anhalten und auf verständnisvollen Humor der Beamten vertrauen ?

    Verfolgung: Das ist immer auf der Karte.

    Flucht: Ich mache im Kopf die Regression aus Straßenzustand, mögl. beobachtete Vergehen der letzten 5 Minuten, Wetter, Verkehr, Ortskenntniss, ... und treffe eine Entscheidung. Dann zähle ich bis drei und rechne noch mal durch. Wenn die beiden Ergebnisse passsen, geht der Hahn auf.

    CBR600 + motivierter Fahrer ist mit PKWs schwer zu stellen. Da liegen die Karten schon ganz gut. Tageszeit, Verkehr, Wetter usw. müssen auch noch passen. Der Bock muss auch relativ schnell von der Straße. Geschlossener Hänger mit Kradständer ist Mittel der Wahl.

    Wenn Du in 8 Min noch (auf Sicht) verfolgt wirst, würde ich mich stellen.

     

    Eine Strafe, die über das übliche Maß von vielleicht 50,-- EUR hinausgeht, kann ich mir nicht vorstellen, schließlich sollten auch die Ordnungshüter berücksichtigen, daß ein solcher Vorfall in ihrer Laufbahn wohl einzigartig bleiben dürfte und das sich hier ein Mitbürger und Steuerzahler viel Mühe gegeben hat, dem tristen Alltag eines Streifen-Polizisten ein wenig Farbe zu verleihen.

    [...]

    Im Idealfall stelle ich mir eine Dokumentation der ganzen Aktion in der örtlichen Presse vor. Dabei wäre es wünschenswert, wenn möglichst viele Lokalreporter, bestenfalls auch Vertreter der Politik, ihren Unmut über das verwerfliche Tun ihres Mitbügers zum Ausdruck bringen. Sollte ich nicht auf frischer Tat erwischt werden, könnte ich mich, nach Ablauf der Verjährungsfrist, erkenntlich zeigen und den Ruhm meiner Heldentat auch persönlich genießen. Somit ließe sich der Spaß quasi verdoppeln.

    Die Annahmen sind nicht haltbar. Das geht sicher nach hinten los. Das ganze ist keine Heldentat, jeder Pimpf mit einem Affenkostüm kann 15km/h zu schnell an einer Blitze vorbeifahren. Steifenpolizisten werden durch solche Aktionen eher vom Jagdeifer gepackt als zu Milde gerührt. Davon abgesehen "veruteilen" Dich die Polizisten auch nicht, sondern ein Gericht die sind i.d.R. eher humor und emotionslos.

    Eine gesunde Annahme ist, dass ausser Dir praktisch niemand Verständnis für solche Aktionen hat.

  3. und vor allem wie lange ?
    Bis zur erfolgten Spurensicherung und anschließender Freigabe durch die StA / das Gericht
    Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel wohl nur zur "Schadenserhebung" also eher kurz ?!
    So lange, wie die Sache halt dauert

    Als Größenordung:

    Mein Krad war zu diesem Zweck mal 2 1/2 Monate verschwunden.

    Bei einem PKW wäre ggf. durch Nachbohren und Sarstellung der Dringlichkeit (Weg zur Arbeite o.ä.) vielleicht eine zügige Abarbeitung rauszuholen. Das Argument hatte ich damals nicht wg. mehrer Fzg.

  4. Genau wieder so eine ärgerliche Bagatelle. So'n Kegel rumpelt natürlich schon ganz nett auch wenn er heil bleibt, da hält man eigentlich schon mal kurz an, nur um mal zu schauen.

    Nicht gemerkt zählt halt nicht und die :whistle: fühlten sich wohl deswegen angepi**t. Schon wird aus der Bagatelle ganz schnell ein Elefant.

    Bei unerlaubtem Entfernen steht immer die "Pappe" auf dem Spiel, daher schleunigst zum Anwalt.

    Full ACK, alldeings nicht schleunigst zum Anwalt, sondern wenn klar ist was vorgeworfen wird. Abwarten bis Post kommt. Bis dahin fällt kein Kind in den Brunnen.

  5. Bei 148 km/h drohen folgende Strafen:

     

    Ab 37 m Abstand: 35 Euro.

    Weniger als 37 m Abstand: 100 Euro und 2 Punkte.

    Weniger als 29.6 m Abstand: 180 Euro und 3 Punkte.

    Weniger als 22.2 m Abstand: 240 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

    Weniger als 14.8 m Abstand: 320 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.

    Weniger als 7.4 m Abstand: 400 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

     

    http://www.bussgeldkataloge.de/abstandtext.php

     

    Sind Dir 100 Euro und 2 Punkte als Hauptgewinn angeboten worden?

  6. Streckenverbote gelten auch über Kreuzungen hinweg, auch wenn sie nicht wiederholt werden.

    Das gilt für die Landstraße. Autobahn wird generell etwas anders gehandhabt.

     

    OLG Hamm v. 08.01.1996:

    Für die Verfolgbarkeit einer durch den an einer Autobahn-Auffahrt auffahrenden Verkehrsteilnehmer begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Wiederholung des Zeichens 274 an/in oder hinter der Auffahrt erforderlich, da sonst diesem Verkehrsteilnehmer ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann. Das gilt jedoch nur für den auffahrenden Verkehr. Für den Benutzer der Autobahn, der die Autobahn schon vor der Auffahrt befährt, und für den in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch (mehrere) Zeichen 274 beschränkt war, gilt diese Beschränkung fort. Er kann aus der zufälligen Nichtwiederholung des Verkehrszeichens an/in oder hinter der Auffahrt nicht das Ende des Streckenverbots folgern.

    http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php

     

    Im vorliegenden Fall ist das :unsure: Schild auf dem Verzögerungsstreifen zu beachten ("an/in oder hinter"), also auch nach Wechsel auf einen Richtungsfahrstreifen.

     

    Ein Ortsfremder könnte mit viel Glück eine mildere Ahndung erreichen, einer dem die Strecke bekannt nicht.

    Das möchte ich etwas abgeändert formulieren:

    Einem Ortsansässigem kann mit viel Pech nachgewiesen werden, daß er die Stelle kennt und kann somit voll belangt werden:

     

    Manches Gerichtsurteil geht sogar noch weiter. So wurde ein Autofahrer verurteilt, der in eine Straße außerorts eingebogen war und dort mit über 100 km/h fuhr, obwohl nur 70 km/h erlaubt waren. Er konnte das Verkehrszeichen jedoch beim Einbiegen nicht gesehen haben, weil es dort fehlte. Dem Autofahrer wurde vor Gericht aber nachgewiesen, dass er ortsansässig war und diese Strecke regelmäßig in der Richtung befuhr, in der das Tempolimit vor der Kreuzung stand. Somit hätte ihm das Verbot bekannt sein müssen, und der Tempoverstoß war ihm voll anzulasten.

    http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

  7. Es ging hier nur um das Überholen. Der Begriff Raser wird wie immer inflationär verwendet:

     

    Mit heulenden Motoren rasten sieben Luxus-Sportwagen am Freitagnachmittag den Brünigpass hoch

    vs.

    Ob es zuvor bereits zu Verkehrsverletzungen oder Geschwindigkeitsübertretungen kam, konnte aufgrund des Bildmaterials nicht festgestellt werden,[...]

     

    Ich finde es traurig bis deprimierend das sowas vorkommt. Völlig Unbetroffene denuzieren Toristen. Die Bilder können den reißerischen Artikel nicht unterfüttern. Man man man ...

  8. In den Video ist eine langgezogene Linkskurve. Das folgende Schild ( :80: ) ist für den Einfädelnden sicher nicht zu sehen. Auch im Video sind die nicht mehr erkennbar.

    Auf der Auffahrt gibt es nach VZ 330.1 keine weiteren Schilder. Als Einfädelnder kann ich von einer freien, zweispurigen Autobahn ausgehen.

    Gut, also muss ich das :blink: Zeichen schon beim Einfädeln wahrnehmen und danach beachten. :unsure:

     

    Blöd.

  9. Ja was ist denn nun, mal angenommen jemand hätte einen Kran, der vorne ca. 2 Meter übersteht. Und mit diesem Kran "überfährt" er nun (aus Spaß) ein Cabrio. Darf er das?

    Unabhängig davon ob man das darf: Will man das?

    So ein Kran ist nicht immer ganz sauber. Wenn beim Bremsen mal eine handvoll Fett auf die cremfarbenen Sitze des Cabrios fällt, dann gilt das nicht als Lederpflege. Dank zentraler Schmierung und dem evtl. vor wenigen Metern umgelegten Teleskoparm kein abwegiges Szenario...

  10. Tempolimitschilder, die auf beiden Seiten der Fahrspuren einer Fahrtrichtung der Straße stehen, gelten für alle diese Spuren, und somit auch dann, nachdem ein Beschleunigungsstreifen dort einmündet.

    Das sagt mir mein gesunder Menschenverstand auch. Die Spitzfindigkeit in diesem Fall ist, das mit Verlassen des Beschleunigungsstreifens dessen Limits nicht mehr gelten. Liegt das Auffädeln hinter dem Schild, muss ich mich erinnern, dass das Limit auch für die Richtungsfahrstreifen galt. Das ist m.E. i.d.R. nicht so. Bspw. bei Bundesstraßen müssen mich die Schilder vor der Einmündung nicht interessieren. Bei T-Kreuzungen ist das auch praktisch unmöglich. Daher vermute ich hier eine Lücke.

     

    Man kann höchstens darüber diskutieren, ob man nicht auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren darf, um dort eine freie Lücke zum ungehinderten Einscheren zu erreichen.

    Das kann schief gehen: hier

  11. Worauf ich hinaus will ist das man an einer durchaus schwierigen Stelle die "Gefahr" nochmals durch das aufstellen einer RF erhöht. Und das muß nun wirklich nicht sein!

    Wenn §315 nicht zutrifft dann vielleicht §1 StVO ?

    Entschuldige, wenn ich noch etwas deutlicher mit dem Zaunpfahl winke:

     

    Ich bin kein Freund von Radarfallen ebenso halte ich die Panikbremsung vor den Dingern unnötig bis gefährlichlich. Dennoch:

    Du hast es verbockt, bist an der Stelle zu schnell gewesen. Das Du die Flucht nach vorn gewählt hast, war geschwindigkeitstechnisch schlicht Dein Fahrfehler.

    Jetzt hier § zu suchen, die das eigene Versagen als Fehler anderer deklarieren ist einfach zu schwach. Nutze die Energie lieber um das eigene Verhalten zu reflektieren. Bockigkeit bringt Dich in diesem Fall sicher nicht weiter. Bei einer deutlichen Übertretung wäre bspw. das Studium von Er-Sa-Fa&Co deutlich gewinnbringender.

     

    Let it go.

  12. US Fzg. sind oft recht "niedrig" gedeckelt. Aus den Mietwagen, die ich so hatte, war oft nicht mehr als 100mph rauszuholen. [...]

    Weiche Bremse und Getriebe kenne ich von meinem Nordamerikaner auch, allerdings ist der erst bei 185km/h (sind knappe 120mph) gedeckelt und dreht dabei mit gemütlichen 4000/min.

    Okay um 20mph/32km/h will ich nicht feilschen. :geheim:

     

    [...] mit einem behindertengerecht umgebauten VW-Bulli (wahrscheinlich T4), der sich mal ähnlich verhalten haben soll (!!!), [...]

     

    Beim T4 geht sicher Vollbremsung. Das bekommen die Bremsen sicher hin. Die Handbremse reicht m.E. eher nicht. Das hängt auch noch etwas vom Gang ab, wenn die Automatik runterschaltet tut die Handbremse es sicher nicht mehr. Das Zündschloss geht immer (jederzeit) in 0 Stellung dann ist auch die Lenkradsperre noch nicht aktiv.

     

    Mir ist ein unkontrolliert laufender Motor nur in zwei Fällen passiert, die völlig anders gelagert sind:

    1) Hanomag AL28: Im Gelände verwindet sich die Fuhre so stark, daß der Gaszug "zu" kurz wird und der Motor immer mit ~2800Upm läuft (egal ob auf dem Gas oder nicht. Zündung aus geht beim Hano nicht. Also hilft nur von Hinderniss wieder runter zu fahren.

     

    2) Bei einem Mercedes LKW 809 (?) hatte ich einen Defekt am Turbo. Dadurch lief Öl in den Ansaugtrakt. Selbst nach Zündung aus tuckert der Motor auf 3..4 Zylindern weiter und war nur durch einkuppeln zu stoppen.

     

    Nehmen nur das wort im bezug auf Limitierten Drehzahlen
    (sind knappe 120mph) gedeckelt und dreht dabei mit gemütlichen 4000/min.
    Gedeckelt wuerde fuer mich bedeuten dass dieser Motor einen Deckel besitzt, [...]

    Bei modernen Motoren ist üblicherweise die Drehzahl abgeregelt ("gedeckelt"). Je nach Bauart, Motorenkonzept bspw. bei 5500upm.

    Man kann auch die Geschwindigkeit begrenzen ("deckeln"), dann kann man ab bspw. 250km/h kein Gas mehr geben oder die Fahrzeugelektronik nimmt sanft den Fuß vom Gas.

    Der Punkt war, dass letzteres Limit bei Amerikanischen Fzg. relativ niedrig liegt ~120mph lt. Kasperle.

     

    Auch mir ist die Funktion dess Tempomat bekannt desshalb frage ich mich wesshalb man beim druecken der Taste RESUME erschrickt, denn die beschleunigung zu der eingestellten geschwindigkeit ist sehr weich und nicht mit einem Kickdown zu vergleichen!

    Das hängt vom Fahrzeug ab. Bei meinem tritt das je nach Gang und Differenz ordentlich in den Rücken. Ich würde schätzen das nach 2 Sekunden 85% Vollgas anliegen.

    Vaters Mercedes hingegen ist da viel sanfter.

  13. Die wenigsten der 160.000 Autos fahren hier zu schnell, weil einfach der Verkehr zu dicht ist und gar nicht so schnell gefahren werden kann.

    Dem TE ist das passiert, mir passiert das auch "ständig" auf dem Weg zur/von der Arbeit. Die Messung wäre vmtl. dort nicht aufgebaut worden, wenn keine Sünder zu erwarten sind - unabhängig ob von Inkasso oder Sicherheitsbestreben motiviert.

     

    Das Autobahnkreuz erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit, weshalb hier der Blick auf den Tacho oft an zweiter Stelle steht. Es ist hier sehr breit ausgebaut. Damit bekommt man nur wenig Gefühl für die gefahrene Geschwindigkeit. Das Limit ändert sich alle paar hundert Meter. Ergibt sich eine Lücke, kommt es eben doch häufiger vor, dass das Limit meist versehentlich nicht beachtet wird. Und wenn nur jeder tausendste das Limit überschreitet, ist das nicht viel, aber ergiebig für die Behörde.

    Die Situation ist komplex und herausfordern. Meine Exegese war daher besonders vorsichtig zu fahren, wenn offenbar nicht alle Fahraufgaben zeitparalel abgearbeitet werden können. Lukrativ ist es genau dann, wenn ein signifikanter Anteil zu schnell ist. Das widrspricht Deinem Satz oben, das dort praktisch niemand zu schnell ist.

    Denkt man in Richtung Sicherheit würde es reichen, einige wenige "Raser" zu packen.

     

    Es geht nicht um das Individuum. [...] Genau die kann ein Einzelner nicht abwenden.

    Jeder selbst kann entscheiden ob er/sie im Limit bleiben will. Ich habe keinen didaktischen Anspruch die breite Masse zu bekehren. Der TE bat explizit um Hinweise.

  14. Mitten drin ein mobiler Blitzer. Während die Eine Hälfte versucht auszuscheren um weiter geradeaus zu fahren, versucht die andere Hälfte sich einzufädeln um von der Autobahn runterzukommen.

    Die von "hinten" kommenden Autos beschreiben zunächst eine lange Rechtskurve bevor sie auf die Gerade kommen und haben ca. 50 m - 80 m um sich entsprechend zu sortieren.

    Warum muss denn an unübersichtlichen Stellen, die offensichtlich das ganze fahrerisches Können fordern, zu schnell gefahren werden. Wie wäre es mit Gelassenheit an solchen Stellen?

     

    [...] Rechtskurve bevor sie auf die Gerade kommen und haben ca. 50 m - 80 m um sich entsprechend zu sortieren.[...]

    Als weitere Folge staut es sich (etwas), was die abfahrenden Verkehrsteilnehmer dazu veranlasst,

    an der Schlange zügig vorbeizufahren und sich vorne einzuordnen. Und schon klingelt die Kasse.

    Auf 50..80Metern in einer unübersichtlichen Einfädelsituation zu überholen ist vielleicht nicht die klügste Option.

     

    1. Darf an solch einer Stelle überhaupt geblitzt werden ? Meines Erachtens grenzt das ziemlich an einen "Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" (315 StGB)

    Wo ein Tempolimit gilt, darf auch die Geschwindigkeit überwacht werden. Ob 1m vor Ortsende, 1m hinter Ortsanfang oder eben hier. Die Gültigkeit des Tempolimits zweifelst Du nicht an, daher gehe ich davon aus das die Messung passt.

    Für Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr müssten die Beamten das Gerät schon auf die Fahrbahn stellen oder die Fahrbahn mit Schmierseife einjauchen. Das wird hier nicht der Fall sein. Die Klage ist aussichtslos.

     

    3. Wie stehen die Chancen ? Lohnt sich der Aufwand ?

    Null. Nein.

     

    Ego hin oder her.

    Das genau ist der springende Punkt. Wenn Du ehrlich bist, kannst Du vielleicht nachvollziehen, dass eben solche Stellen durchaus Gefahrenpotenzial haben und daher ein Limit sinnvoll und eine Überprüfung dessen legitim ist. Hier wurde nicht auf menschenleerer 4-Spuriger BAB um 4:30 morgens gemessen, sondern eben genau dann, wenn es zu kritischen Szenen kommen kann.

    An dieser Stelle schlage ich vor, den Kopf aus den Schultern zu nehmen und das eigene Fehlverhalten einzugestehen. Mir wäre das vmtl. genau so auch passiert.

  15. Also ehrlich, wenn mein Auto plötzlich mit 151 km/h über die Autobahn fährt würde ich doch eher nachschauen, woher der spontane Leistungsverlust kommt!

     

    US Fzg. sind oft recht "niedrig" gedeckelt. Aus den Mietwagen, die ich so hatte, war oft nicht mehr als 100mph rauszuholen. Chevrolet Malibu, Caddi DTS, CTS usw.

    Früher waren die Getrieb oft auch nicht länger als 100mph ausgelegt. Gleiches gilt für die Bremsen und das Fahrwerk. Beides ist vergleichsweise butterweich und für Highwayspeed ausgelegt.

    Gültige Vmax liegt momentan bei 75..80(?)mph im öffentlichen Verkehrsraum. Es gibt daher praktisch keinen Bedarf für erheblich schnellere Serienfahrzeuge.

    Deshalb funktionieren amerikanische Wagen dank "under engineering" auf deutschen Autobahnen so bescheiden, gleiches gilt umgekehrt auch. Bspw. im MidWest fährt keiner deutsche Autos, da die Distanzen schlicht zu groß werden und den entsprechenden Mehrpreis für das "over engineering" nicht mehr rechtfertigen ist.

     

    Kommt man wieder in die 120km/h zone gibt man mit dem Gaspedal die gewuenschet Geschwindigkeit ein und drueckt "SET" und schon ist man von ueberaschungen geschuetzt! :geheim: Und im Zweifel gibt es noch "RTFM" und schon gibt es keine ueberraschungen mehr!

    Set und Resume sind zwei unterschiedliche Funktionen. Daher haben beide ihre Berechtigung. Das unbedarfte Aktivieren von Resume habe ich ins Feld geführt um die unerwartete Reaktion des Fahrzeugs zu illustieren. Wie ein Tempomat funktioniert ist bekannt.

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