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kalanga

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  1. Hat von euch irgendjemand eine Ahnung wie hoch bei so einem Fall die max. Prozesskosten sein können ? Hallo, es ist interessant und informativ euere Meinungen zu diesem Thema zu hören. Es ist natürlich nicht so einfach in diesem Forum die Situation genau zu schlildern. Auf jeden Fall würde ich es sehr gerne auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Z.B. ist für mich offensichtlich, daß man bei dieser Fahrradfahrer-Verkehrskontrolle ausschließlich Fahrradfahrer die eben wie ich bei GRÜN im Schritttempo über diese "Fußgängerampel" radelten, erwischen wollte um denen dann ein ROTLICHT-Verstoß u
  2. Korrekt t0mcat, ganu an der Stelle die du beschrieben hast war es. Der "Fußgängerüberweg" beginnt da wo bei Google-Map irrtümmlicherweise "Fuß- und Sportbodenhandel Kiel GmbH" seht. Ich habe wie beschrieben mit den Fußgängern eben im Schritttempo auf dem Fahrrad diese Kreuzung überquert (also in Google-Map von rechts nach links). Die Argumentation der Polizei halte ich schon in dem Punkt für unsinnig, wieso soll für mich die "LINKS-Abbiegeramplel gelten ? Genaus so könnte man sagen die RECHTS-Abbiegerampel hätte für mich gegolten (was natürlich auch blödsinnig wäre) Wäre mir bewußt gewesen,
  3. Hallo, ich bin heute mit dem Fahrrad in der Innenstadt von Karlsruhe (zusammen mit den Fußgängern) im Schritttempo über eine GRÜNE Fußgängerampel gefahren. (Also gerade aus über die Straße). Und da lauerte auch schon die Karlsruher Polizei. Diese "argumentierte", ich hätte mit dem Fahrrad nicht gerade aus über die Fußgängerampel dürfen. Da parallel zur Auto-Linksabieger-Spur ein links abbiegender Fahrradweg ist, hätte ich auf dem links abbiegenden Fahrradweg fahren müssen !!!! Da parallel zum Fußgängerweg gerade eine Straßenbahn fuhr war natürlich für die Linksabbieger ROT. Also behauptete
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