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user0815

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  1. Danke für die Antworten. Hier weitere Details: Der Ort ist Berlin. Die Polizei war beim Halter zuhause als dieser nicht dort war. Die Nachbarn können nichts aussagen und haben nichts ausgesagt. Der Fahrer wurde bislang nicht angeschrieben. Nehmen wir mal an, dass der Fahrer engstmögliche Verwandtschaft ist (so dass man auch die Aussage verweigern kann). Es geht halt darum, ob man durch eine Aussagenverweigerung die Wahrscheinlichkeit eines Fahrtenbuches erhöht, oder ob zum Zeitpunkt 3Monate + 2Tage eine Identifizierung des Fahrers noch zu dessen Bestrafung führen kann. Kann man nach dieser Zei
  2. Guten Tag, ich habe eine Frage zu Verjährung und Verhalten bei einem Rotlichtverstoß <1s, wenn jemand anderes gefahren ist: Wenn der Verstoß bereits etwas mehr als 3 Monate zurückliegt, bereits ein Anhörungsbogen vom Halter ausgefüllt wurde (2 Wochen nach dem Verstoß) und nun eine Einladung zur Identitätsbestimmung des Fahrers bei der Polizei erfolgt, da der Fahrer vermutlich noch nicht ermittelt wurde, kann dann der Fahrer nach dem Ablauf der 3 Monate noch belangt werden? Wie sollte man sich als Halter verhalten, wenn man selbst nicht gefahren ist? Sollte man den Fahrer benennen oder zum
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