Guten Tag, ich habe eine Frage zu Verjährung und Verhalten bei einem Rotlichtverstoß <1s, wenn jemand anderes gefahren ist: Wenn der Verstoß bereits etwas mehr als 3 Monate zurückliegt, bereits ein Anhörungsbogen vom Halter ausgefüllt wurde (2 Wochen nach dem Verstoß) und nun eine Einladung zur Identitätsbestimmung des Fahrers bei der Polizei erfolgt, da der Fahrer vermutlich noch nicht ermittelt wurde, kann dann der Fahrer nach dem Ablauf der 3 Monate noch belangt werden? Wie sollte man sich als Halter verhalten, wenn man selbst nicht gefahren ist? Sollte man den Fahrer benennen oder zum