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Seppo

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  1. Hallo liebe Leute, ich wurde am 18.09. mit 35 zuviel in der 30er-Zone geblitzt. Haben, da Firmenwagen, das Ersafa-Prinzip ausprobiert und eigentlich dachte ich schon, dass das klappt. Waren bei meinem Kollegen sogar Photovergleich machen. Heute war dann bei mir privat Post vom Amt: Anhörung im Bußgeldverfahren, quasi der selbe Bogen wie mein Kollege ihn bekommen hat. Aber bei mir ohne Fotoabdruck. Ich habe keine Ahnung, wie die überhaupt auf mich gekommen sind - mein Kollege hat nichts gesagt und in der Firma waren sie auch nicht. Samstag wäre ja die Verjährung eingetreten, da ich vor
  2. Achso, okay. Da kann ich ja von Glück sagen, dass das bei mir nicht der Fall war...
  3. Mal ne "blöde" Frage, aber wie sind die denn auch Dich gekommen? Bei mir ging der Zeugefragebogen an die Firma ohne eine bestimmte Person drin... woher wussten die, dass es um Dich geht?
  4. Danke! Sorry, hätte ich selber drauf kommen können!
  5. Update: Anwalt rät jetzt dazu, den Anhörungsbogen vom Ersafa einfach nur mit Angabe der Personendaten abschicken zu lassen und dann abzuwarten, aber nicht die Tat auf dem Bogen zuzugeben (Stichwort sonst später ggf. Behördentäuschung) und den unteren Teil einfach nicht auszufüllen. Normalerweise würde das hier dann durchgewunken (weil's auf dem Foto auch altersmäßig zum Ersafa passt) und ein Bußgeldbescheid kommen. Dann will mein Anwalt, um Zeit zu bekommen, Akteneinsicht beantragen... ich soll mich melden, sobald der BuGeBe da ist. Das mit dem "zugeben" beim Ersafa und späteren Einspruch gege
  6. Bei uns ist nun beim Ersafa der Anhörungsbogen am 22.10. angekommen. Wie lange kann man die "gewünschte" eine Woche Abgabefrist in dem Schreiben problemlos überschreiten? Wenn man das ganze nach zwei Wochen erst verschickt - was passiert dann? Erfahrungen?
  7. Jetzt muss ich aber doch nochmal genauer nachhaken: Gilt §164 auch, wenn die dritte Person (nicht Halter, nicht der eigentliche Fahrer) den Anhörungsbogen (AB) selber ausfüllt? In unserem Fall war der erste Bogen ja "nur" ein Zeugefragebogen, kein Anhörungsbogen! Den hat der GF ausgefüllt mit Verweis auf die dritte Person. Diese hat jetzt erst den AB erhalten. Soweit ich weiß gibt es da nochmal einen Unterschied zwischen dem ZB und AB?!?
  8. @der böse wolf: und was ist, wenn die Polizei vor Ort ermittelt und den Fahrer nicht antrifft? Ich bin nur noch bis Ende des Jahres hier und die Mitarbeiter hier würden mich niemals verraten. Ermitteln die dann extern weiter? Es könnte theoretisch nur noch der Azubi gewesen sein, der aber seit ein paar Monaten weg ist... Ich denke ich werde nochmal mit meinem Anwalt sprechen, der ein wenig auch das Verhalten der Ämter hier kennt und vermutlich weiß, wie weit die gehen.
  9. Der GF hat nur angegeben, wem das Fahrzeug an dem Tag überlassen wurde (was in der Tat auch schon öfter vorgekommen ist bei dem Wagen). Unser vorgehen ist nun, dass der Ersafa sich zu der Tat bekennt und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhebt, weil er zu Beginn wegen der Ähnlichkeit des Fotos (was in der Tat sein könnte) das im stressigen Büroalltag angekreuzt hat und jetzt Widerspruch gegen den BGB einreicht und sich dann mit seinem Anwalt berät und sich meldet und dann ein paar Wochen später (wenn die Verjährung definitiv durch ist). Daher wohl die bessere Frage: Wie realistisch i
  10. Was meinst Du mit "Gefälligkeit"? Ist das nicht dann eher falsche Selbstbeschuldigung (und das ist per se keine Straftat)? Wir werden natürlich nicht angeben, dass ich den Wagen regelmäßig fahre... Der Wagen ist ein Firmenwagen und war zum Tatzeitpunkt dem Angegebenen überlassen. Ich werde erst nach dem Einspruch gegen den BGB in's Spiel gebracht, was hoffentlich nach den 3 Monaten ist (jetzt ist schon über ein Monat vorbei). Kann mir oder dem Unternehmen dann noch etwas passieren? Die Firma hat sonst keine Probleme mit dem Fuhrpark (gibt 4 Fahrzeuge inkl. dem Tatwagen).
  11. Hi cheffe, Danke für die schnelle Antwort. Der Anwalt hat das Risiko des Fahrtenbuchs aber als sehr niedrig eingestuft, da die Firma ja sofort denjenigen im ersten Fragebogen angegeben hat, dem der Wagen überlassen wurde und innerhalb der der Frist zurückgeschickt hat. Soll wohl in der Regel als "Zusammenarbeit im Sinne des Protokolls" ausreichen. Stimmt das?
  12. Ich wurde am 18.09. in Bonn innerorts in der 30er-Zone mit 35 km/h zuviel geblitzt. Ich habe keine Punkte, bin auch sonst weder vorbestraft noch Verkehrsrowdy. Habe an dem Tag leider Pech gehabt und einfach nicht aufgepasst- shit happens. Lerneffekt ist schon genug dabei gewesen, aber um den Monat Fahrverbot würde ich liebend gern drumrumkommen. Fahrzeug ist ein Firmenwagen, zugelassen auf die GmbH, die ich mal mit gegründet habe, aber jetzt nicht mehr dran beteiligt und beschäftigt bin. Den Wagen fahre ich quasi "auf Kulanz", da ich mit dem jetzigen GF weiterhin gut befreundet bin. Daher
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