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Heizer01

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  1. Hallo zusammen, so wie die Kiste aussieht denke auch ich, der war schneller als 100 Km/h, auch wenn Kohlefaser verbaut wurde - wenngleich ich 320 doch für übertrieben halte, dafür sieht er eigentlich noch "zu gut" aus. Was die Versicherungsdiskussion angeht: Ist es nicht so, dass die BRD was Rechtssprechung, Versicherung und Wirtschaft angeht eine Bananenrepublik geworden ist? Insofern ist alles möglich, auch das, was für den Normalo nicht möglich ist, trotz der in der Rechtsprechung künstlich konstruierten, immaginären, Betriebsgefahr eines Fahrzeugs, mit dessen Hilfe innerhalb der letzten
  2. Wooooow, das ist doch mal eine heiße Ausrede. Rund um die Fahrbahn Berge von Schnee, alle Verkehrszeichen zugeschneit, nur die Fahrbahn, furzetrocken, natürlich trotzdem gestreut, vielleicht auch noch mittels Fahrbahnheizung erwärmt, so dass die Minusgrade der Umgebungstemperatur nicht tragen? Das ist doch absolut glaubwürdig.... Gruß Heizer01
  3. Nun, was erwartet ihr von Leuten, die nur hofiert werden und sich offiziell alles erlauben dürfen, da sie ja aus einem anderen Kulturkreis kommen????? Anpassung doch wohl nicht oder? Gruß Heizer01
  4. Schön formuliert. Erstaunlich finde ich jedoch die Argumentation des Richters. Dem Richter sollte eigentlich klar sein, dass es sich bei verkehrsregelnden Maßnahmen (z. B. durch Verkehrsschilder) um Allgemeinverfügungen handelt, die jeder angesprochene Verkehrsteilnehmer zu befolgen hat (höchstrichterliche Rechtsprechung). Insofern ist es unerheblich, ob an der Stelle, an der eine Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt wird, ein Unfallschwerpunkt ist oder nicht. Überwacht wird die Einhaltung der jeweiligen Allgemeinverfügung. Er könnte hier höchstens in Richtung verschiedener Erlasse der I
  5. Die Vorgeschichte, die Eintragungen in Flensburg, jetzt schon wieder so schnell - da kann man sich nur der Meinung von Taxi42 anschließen, ist besser für alle Heizer01
  6. Zitat: "Leider machen viele LKW Fahrer den Fehler und fahren soweit möglich äußerst rechts und verleiten damit andere zum Überholen. Kommt dann auch nur ein kleiner Windstoß, eine Bodenwelle, ... eine kleine unvorhergesehene Sache und schon knallts" Die Lkw-Fahrer machen hier keinen Fehler, da nach StVO nicht nur grundsätzlich der rechte Fahrstreifen zu benutzen ist, dieser ist auch rechts zu benutzen (Basiswissen der Fahrschulausbildung, § 2 StVO) - Also: Im Gegensatz zu 99,8 % der Pkw-Fahrer machen die Lkw-Fahrer es richtig Abgesehen davon, wie kann jemand, der sich verkehrsgerecht ver
  7. Ich sehe die Ursache klar bei den jeweiligen Fahrzeugführern, da diese Lenkbewegungen getätigt haben, die mit den fahrphysikalischen Eigenschaften des Fahrzeugs, in Zusammenhang mit der gefahrenen Geschwindigkeit, nicht vereinbar waren - kurz: Unvermögen bei den Fahrzeugführern. Mal so nebenbei: Der artige Lenkbewegungen sieht man in jedem schlechten Krimi, ansonsten bekämen die Stuntleute das so nicht hin - mit dem Unterschied, im Film ist es gewollt.... Parallele zur A 5 (ist die Geschichte mit dem Testfahrer gemeint)? Nun, ich sehe das nach wie vor so (ich kenne auch nur die Presseberic
  8. Wie ich bereits schrieb: Das wiederum muss natürlich den geltenden Vorschriften entsprechen...... Gruß Heizer01
  9. Sachlich falsch, siehe Becksche Kurzkommentare, Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage... Gruß Heizer01
  10. Hallo, ein komplexes Thema. In Kurzform: Der Gehweg vor dem Privatgrundstück ist öffentlicher Verkehrsraum, es gilt die StVO (außer in Privatstraßen). § 12 (4) StVO: Kurz gesagt, zum Halten und Parken ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren (Ausnahme Einbahnstraßen, dort auch links). Nach geltendem Recht (Rechtsprechung) folgt daraus ein Verbot auf dem Gehweg zu parken. Ausnahme Gehwegparken: Dort, wo es durch Verkehrszeichen angezeigt ist, darf / muss natürlich auf Gehwegen geparkt werden, aber nur so, wie es das Verkehrszeichen vorschreibt. Parken vor der eigenen Einfahrt: La
  11. Hallo zusammen, alles geht hier davon aus, die Vorladung ist als Beschuldigter. Das allerdings ist nur Vermutung, da es nicht genannt ist. Die Frage ist: Bist Du als Beschuldigter oder als Zeuge geladen. Üblicherweise steht das auf dem Vordruck. Hinreichend erörtert ist, die Zeugen sind zu hören. Als Beschuldigter bekommt man selbstverständlich auch eine Vorladung. Das ist Ausfluss aus dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf ein ordentliches Verfahren. Stellt euch doch mal folgende Frage: Was wäre das für ein Verfahren, in dem nur der Anzeigenerstatter und die benannten Zeugen des Vorfal
  12. Ah so, wir sind quasi nicht in der StVO, aber analog zu den dort vorhandenen Ver- Geboten ist das bei der "Wasserpolizei" und deren Verordnungen auch zu sehen. Alles klar. Gruß Heizer01
  13. "Was mich viel mehr wundert ist folgendes: Da befährt jemand einen Weg, den er nicht befahren darf. Er wird mittels Zeichen darauf hingewiesen. Jetzt wird er beanstandet und muss eben eine Geldbuße von 50 € neben den Verwaltungsgebühren von 23,50 bezahlen. Und derjenige meint jetzt, es ist in Ordnung, wenn er trotzdem dort fährt und parkt? Sorry - wer Mist macht und dabei erwischt wird, der soll auch dafür gerade stehen. Und nicht mir irgendwelchen hirnverbrannten Ideen versuchen, irgendwo ein Schlupfloch zu finden." Das ist unstrittig papemark. Interessant ist das Problem, und hier ist ei
  14. Interessante Geschichte, die ich leider erst jetzt gesehen habe. Achtung: Grobe Prüfung, da Kommentare fehlen (die ich auch nicht habe) Den Verordnungen gehen Gesetze vor (Gesetzeshyrarchie). Den Ausführungen des Bundeswasserstrassengesetzes folgend (Querverweise der genannten §§) darf nach § 6 Bundeswasserstrassengesetz der Gemeingebrauch durch Rechtsverordnung (z. B. Verordnung der Strompolizei) geregelt, beschränkt oder untersagt werden, soweit es zur Erhaltung der Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand notwendig ist (gesetzliche Bedingung = ein MUSS!!)
  15. Den Mitarbeitern zu sagen, sie fahren schlecht (wenn auch durch die Blume), ist schlecht. Wie bereits weiter oben festgestellt, werden sie auch an Deinem Fahrstiel zweifeln und diesen kritisieren. Im Hinblick auf die geschilderten Situationen jedoch oh je oh je, da ist dringender Handlungsbedarf. Die Idee mit der Fahrschule ist schon nicht schlecht, denn zumindest aus den geschilderten Situationen heraus besteht da Handlungsbedarf. Du solltest aber darauf achten auch selber mit zu machen. Ich würde es als Auffrischungslehrgang für alle MA verkaufen, an dem ich auch selbst teilnehme (Problem
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