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chibbit

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  1. @bluey klar glaub ich dir dass und wenn du das schon so handhabst werden Polizisten das wohl noch eher zu neigen. Hätte ich so nicht gedacht aber nunja... kann man nicht trotzdem hier auf eine sehr ungenaue und wage Messmethode pochen ? sorry, aber was meinst du mit igO ? Gibt es irgenwdelche euch bekannten Fälle die auf ähnliches pochten und wo man noch auf unter 1 Sek gekommen ist ? @dagegen bist du dir da sicher ? Ich glaube mich zu erinnern gelesen zu haben das nur der "qualifizierte" Rotlichverstoß mit nem Fahrrad einen Punkt mit sich führt lasse mich aber (un-)gern eines besseren beleh
  2. cool, darauf wäre ich z.b. allein niemals gekommen, dann hab ich ja wenigstens EINEN Hoffnungsträger. Danke für den Tip Karo
  3. So, erstmal vielen lieben Dank für die rege Beteiligung und die ein oder andere Hilfestellung ! Also : 1. gibt Dir das trotzdem nicht das "Recht", bei Rot zu fahren und 2. machst Du es Dir offensichtlich auch etwas zu einfach bzw. versuchst hier Dein eigenes Fehlverhalten zu verharmlosen. 1. Das behaupte ich auch nicht, das habe ich lediglich angeführt weil hawethie mich unvollständig zitiert hat um ein wenig gegen den bösen uneinsichtigen Radfahrer pauschal zu wettern. Nochmal : ich sehe einen Verstoß ein, aber eher einen der mit nem Verwarnungsbetrag abgegolten gewesen wäre 2. vielle
  4. Ich korrigiere : Die hatten "noch kein grünes Licht" d.h. es war rot Du machst einen etwas voreingenommenen Eindruck, bitte nichts verdrehen. Da haste recht, wie schon gesagt das seh ich ja auch (zähneknirschend) ein Was mich am meisten stört ist das Abzählen mit der Zahlenfolge 21... - 24 Das will nicht so ganz in meinen Kopf wie das funktionieren soll.
  5. Vielen Dank erstmal für die Ratschläge. wie genau funktioniert das wenn sich jemand anderes selbst einträgt ? Würde der dann nicht selber dann die Falschaussage tätigen bzw sich strafbar machen ? Sehe ich das richtig und die 1wöchige Frist beim AHB ist zu vernachlässigen, oder ist der Zug nun abgefahren ? @Karo der Rat kommt trotz alledem nicht zu spät. Auch wenn sie verlängert werden sollte, lohnt warscheinlich die Verkürzung, sodaß effektiv nur 1 Jahr draufgelegt werden würde
  6. ja es gab Fußgänger, aber die sind erst los als wir schon rüber waren bzw hatten noch kein grünes Licht
  7. um die "Tat" ein wenig zu entlasten : es war 3 Uhr morgens in der Woche, große Straße Das mit der anderen Person war mir so nicht bewusst, aber klar, bei kurzem Überlegen leuchtet es natürlich ein das es ne Falschausage wäre
  8. dazu will ich noch hinzufügen das es keine Straßenkreuzung war sondern lediglich eine Ampel für Fußgänger, mich hätte also garkein Auto erwischen können. So unlieb mir das Bußgeld auch wäre, ich sehe es als rechtmäßig an, das sei nochmal erwähnt, die 400eu etc jedoch nicht
  9. tja, ich fände ehrlich gesagt auch schon die 123,- nach neuem Bußgeldkatalog ein wenig übertrieben, wobei ich sagen muss das die mich auch schon zum nachdenken bewegt haben und ich dannach wirklich aufgepasst habe, sogesehen hätte ich auch - wenn auch zähneknirschend - nicht so das Problem damit die 123,- zu zahlen, aber über 400Euro plus Probezeitverlängerung und Seminar ist völlig unverhältnismäßig. Da Sitze ich dann mit Leuten die wirklich andere gefährdet haben bzw grob fahrlässig waren weil sie z.b. betrunken gefahren sind, sonstwas für Drogen nehmen, mit 100 durch die Ortschaft etc... D
  10. Moin, habe vor 2 Monaten mit einem Freund auf dem Weg zur Uni eine rote Ampel übersehen da wir am quatschen waren und es sich um eine Fussgängerampel handelte bei der noch keine Fußgänger losliefen. Dann hat uns 50 Meter dahinter ein Polizeifahrzeug mit 2 Beamten drin angehalten. Ich dachte erst es ging um eine allgemeine Überprüfung des Fahrrads oder so und bin nichtsahnend stehengeblieben. Die steigen aus, "Wissen sie das sie grade über eine rote Ampel gefahren sind?" wir verneinten, entschuldigten uns und ich fragte wie sowas geahndet wird, da ich noch in der Probezeit bin. Die Beamten
  11. Moin, habe jetzt ca 30 minuten rumgestöbert und mir ein wenig was angelesen, jedoch unterscheiden sich viele Fälle in den Details dann doch sehr sodaß ich mein Thema lieber nochmal zur Diskussion stellen will, also leg ich mal los : - in 5 Monaten ist meine Probezeit erst rum zum Vorfall : - ich bin mit einem Mietwagen in Köln der 50er Zone von einem festen Blitzer geblitzt worden (Köln-Raderthalgürtel) - nun kam letzte Woche ein Anhörungsbogen : nach Toleranzabzug 22km/h zu schnell - Beweismittel Foto, Film-/Bildnummer xxxxxxxxx - das Bild ist relativ deutich, zu sehen ist ebenso de
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