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80-Schild auf 3-spuriger Autobahn nicht gesehen
Sobbel replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Das hab ich ja ganz vergessen. Es gibt ganz ganz viele Gesetze. Soll ich mal paar aufzählen? -
80-Schild auf 3-spuriger Autobahn nicht gesehen
Sobbel replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Falsch. Die Rechtsgrundlage dafür steht nicht in der StPO. Frag mal deinen Richterfreund, den mit dem (!) Aber selbst wenn du Akteneinsicht bekämest, wüsstest du wahrscheinlich gar nicht, worauf du achten solltest. Du kriegst am Amtsgericht bei Owi immer ein Stuhlurteil. Aber eigentlich ist es gar kein Stuhlurteil. Bei der Verkündung stehen ja alle im Saal. Auch da sollte dir ein Anwalt helfen können. Weil das Gesetz stets auslegungsbedürftig ist und wir in Deutschland immer Einzelfallurteile bekommen und keine "Präzidenzurteile" -
80-Schild auf 3-spuriger Autobahn nicht gesehen
Sobbel replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Wenn du schon einem Anwalt die Arbeit abnehmen möchtest, solltest du das, was du da findest, auch durchlesen. Deine drei Links treffen auf deine Situation nicht zu. Nur weil ich Krititik übe, geh ich dich nicht an. Ich hab das gefragt, was ein Richter auch fragen würde bei deiner Argumentation. Nur so am Rande: Am Amtsgericht bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keinen Anwaltszwang. Es ist erlaubt, dass sich der Betroffene selber und allein reinreitet. -
80-Schild auf 3-spuriger Autobahn nicht gesehen
Sobbel replied to FahrImmerNachVorschrift's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Ja, einige. Aber keiner der für die Betroffenen gut ausging. Kannst du soweit (vorausschauend) nicht gucken? Was glaubst du, aus wieviel Meter siehst du ein Aufheben Schild? Tatsächlich musst du das Schild gar nicht sehen. Den Gerichten genügt es, wenn du die Möglichkeit hattest es zu sehen. Das sollte der Anwalt machen. Der kassiert dein Geld für sowas. Das mögen die Richter ganz besonders. Aller Erfahrung nach, ist das in dieser Höhe nicht verhandelbar. Dann hast du doch ein Schild gesehen? Oder warum würdest du (u -
Gibts an den Messstellen tatsächlich öfter als man denkt und wird gerne angenommen (manchmal sogar mit Sahne)
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Meßmurks: Laserpistole TrueSpeed LTI 20-20 in NRW außer Gefecht gesetzt!
Sobbel replied to m3_'s topic in Überwachungstechnik
Wenn ich das schon wieder lese von dir. . . Warum sprichst du uns immer und immer wieder persönlich an? Wir entwickeln die Geräte nicht, wir stellen sie nicht her, wir testen und prüfen sie nicht und wir beschaffen sie nicht. Die Messgeräte jedweder Art stellt man uns mit PTB Zulassung als Arbeitsgeräte hin. Bums - fertig. Ich selber hab mit dem LTI nie gearbeitet. Bis die Fachaufsicht (in NRW die LZPD) das vorsorglich untersagt, oder die PTB die Zulassung entzieht, wird damit gemessen. Bums - fertig. Es ist bisher bei einem LTI Gerät ein Fehler aufgetreten. Ob al -
Wenn du schon meinst, meine Fehler zu korrigieren, wäre es nett, dass du das richtig machst. Aber auch dazu bist du nicht in der Lage. Das würde nur einer so auffassen - ein Volltrottel. Du könntest deine Wörter noch mal neu würfeln, vielleicht kommt dann was vernünftiges raus. Zu deinen verlinkten Filmchen: Driften Du hast nur BMW Filmchen verlinkt. Forderst du uns auf, Intelligenzrückschlüsse zu deinem Nick zu ziehen? Es sollte auch auf die Reifen geachtet werden. Ich möchte ja nicht, dass hinterher zu wenig Gummi drauf ist, denn das würde der Rennleitu
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Na siehst du. Wie schnell ist nichts passiert.
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Du hast aber deinen Führerschein zur Verwahrung abgegeben. Bei der Kontrolle in der Schweiz konntest du also keinen Führerschein vorzeigen. Das wird eigentlich überall "bestraft" - wie das gewertet wird und wie hoch die "Strafe" ist, liegt in dem jeweiligen Land. In Deutschland wirst du jedenfalls nicht "bestraft" wenn du im Ausland weiter fährst. Im Ausland (hier die Schweiz) kann das anders sein.
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Spandauer Str. Richtung Westen Der aus dem Kreisverkehr ausfahrende PKW Fahrer ist dem querenden Radfahrer gegenüber wartepflichtig. Das ergibt sich aus § 9 Abs. 3 StVO. Das Ausfahren aus einem Kreisverkehr ist ein ganz normales Abbiegen. Da ist zwar ein abgesenkter Bordstein, der querende Radfahrer ist aber nicht wartepflichtig, weil er nicht in die Fahrbahn einfahren will, sondern eben nur quert und seine Fahrt auf dem Radweg fortsetzt. Diese Situation wird nicht über § 10 StVO geregelt.
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Das wundert mich bei dir nicht. Die Frage was dieses VZ bedeuten soll, hat Zöllner doch gar nicht gestellt. Das ist ihm ja offensichtlich bekannt. Ein gleichartiges Schild zu zeigen, ging aber völlig an Zöllners Fragen vorbei und hilft ihm nicht. Heintzi hätte ja in weniger arroganter und überheblicher Art sinnvoll antworten können. Aber dazu war er ja nicht in der Lage. Witzig ist, das auf Heintz nicht hilfreiche Antwort ein "Like" verteilt wurde.
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Ein Bild von der Örtlichkeit wär nicht Schlecht oder eine Skizze. Grundsätzlich ist das Einfahren in den Verkehr über einen abgesenkten Bordstein keine Vorfahrtsache die über den § 8 StVO geregelt wird, sondern über § 10 StVO. Das ist demzufolge auch keine Vorfahrtsache sondern ein "Einfahren" . Dabei ist es unerheblich, ob die "Zielstraße" ein Kreisverkehr ist. Wenn du andersherum aus dem Kreisverkehr raus willst und über den abgesenkten Bordstein hinweg z.B. in einen Verkehrsberuhigten Bereich einfährst, ist das ein Abbiegen nach § 9 StVO. Das ist unabhängig eines Radwegs oder
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Wenn sich die rasenden Autofahrer vorbildlich verhielten, bräuchte es die Messtechnik nicht.
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Andersrum wär ja auch blöd "Was ich weiß ist ein Tropfen, was ich nicht weiß ein Ozean" - Isaac Newton Etwas nicht zu wissen, heißt ja nicht, dass man dumm ist - Sobbel Dein Nick lässt allerdings auf ein Mindestmaß an Sachkunde schließen. Hast du nicht mal erwähnt beim Zoll gewesen zu sein? Aus der Maus ist das . . . . ? kommt das nicht von den Teletubbies ? 5 Minuten später: Aus der Maus ist das . . . . ? kommt das nicht von den Teletubbies ? nochmal 5 Minuten später: Aus der Maus ist das . . . . ? kommt das nicht von den Teletubbies ?
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Mal sehen was die StVO dazu sagt. Wenn man sich mal das Inhaltsverzeichnis der StVO anschaut, dürfte einem der § 39 auffallen. Da geht's ja um Verkehrszeichen im Allgemeinen. Wenn man dort nicht fündig wird, wäre es naheliegend die Folgeparagraphen durch zu sehen. Aber bleiben wir mal im 39er der StVO. Der Absatz 3 klingt vielversprechend. Da heißt es: "Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. " Nochmal schnell dein Bildchen gegu
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Seltsamer Name "gar nix" . . . . Gallier?
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Geschwindigkeitsverstoß - Punkt Verlängerung?
Sobbel replied to timty919's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Nein. Der ist nach seiner "Reife"zeit getilgt (kann aber noch in der Überliegefrist sein) So nämlich. Ich seh keinen Smiley - du fragst das im Ernst? zur Tilgung von Flenspunkten -
Wenn sie gut sind - gar nichts.
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Gerne Ist zwar richtig, ich bin aber kein Jurist. Rechtsberatung erhälst du hier auch nicht. Hier sind noch mehr User, die dir mindestens ebenso kompetent helfen können. Falls dir allerdings ein User "m3_" antworten sollte, so sind seine Antworten und Hinweise stets mit einer gehörigen Portion Skepsis zu betrachten.
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Dann ist das ja eine ganz andere Sachlage als in Münster. Eher nicht - da tauscht du nur das "billigere" Bußgeldverfahren gegen ein Strafverfahren. Ach nee - ist ja gar kein Tausch. Die Straftat kommt ja on Top - als Sahnehäubchen. Und bei Straftaten dauert die Verjährung ewig. Da liegt gar nichts vor, außer wieder mal eine beeindruckende Vorführung deiner absoluten Intelligenzferne. Was glaubst du, wen dein Gesülze interessiert - richtig - niemand. Hab ich natürlich nicht vergessen, das ist gelebter Rechtsstaat. Du zeigst wieder mal, dass du die Urteile wed
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Das kann ich nicht lesen, da muss ich zu viel kacke zustimmen. Hast du was offen zu lesendes? Also so viel wie "messen ohne Schild" - das ist ja was anderes. So wie ich das verstehe, steht da im Raum Münster irgendwo mal ein Schild und mal nicht und wenn das Schild da ist wird ab und an gemessen bzw mit zeitl. Einschränkung
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Und wenn das Schild kommt, schlägt man hier auf "weil es einen erwischt hat". Ob das Jammern etwas nützt weiss noch niemand. Nur zur Info, auch rechtswidrig aufgestellte oder ohne Anordnung aufgestellte Schilder sind zu beachten. Dem Verkehrsteilnehmer steht es allerdings frei, nachdem er die Verbotsstrecke ordnungsgemäß durchfahren hat, im Wege einer Verwaltungsklage dagegen vorzugehen (OLG Düsseldorf vom 04.11.2014 - IV-1 RBs 189/14). Wenn so ein Schild kommt und geht ist es jedenfalls dann zu beachten, wenn es kommt. Das wird bei uns im Messprotokoll festgehalten.
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Ich bin mir sicher, dass das auch was für die Haftpflicht wäre.
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Vor den Messungen werden die Schilder üblicherweise überprüft und (je nach Messsystem) in einem Messprotokoll festgehalten. Das sollte dein RA wissen. Was ja nicht bedeutet, dass die nicht da waren. War denn links von dir auch ein LKW? Der muss ja schnell gewesen sein. Oder warum hast du das linke Schild nicht gesehen? Braucht die Stadt nicht mehr. Hab ich ja gerade gemacht. Nur mal so zur Info (darfst du auch gern deinem RA mitteilen) - ein Schilderplan ist nur bei Baustellen verpflichtend (§ 45 Abs. 6 StVO) . Auf freier Strecke als