-
Content Count
3,182 -
Joined
-
Last visited
-
Days Won
173
Everything posted by Sobbel
-
Du hast das gemacht, was du am Besten kannst und was du immer machst - dumm gelabert. Du bist der Trump vom Forum.
-
Bist auch Frühaufsteher was?
-
Wenn die Höhe durch diese Säule vorgegeben ist? Wie dämlich bist du?
-
Unsicher nach Cannabis-Legalisierung. Führerschein weg?
Sobbel replied to JulesBules's topic in Sonstiges
Definiere "ein bisschen" - und vor allem, wie oft nimmst du ein bisschen? Was soll sich da ändern? Das Autofahren nach der Kifferei wurde ja nicht legalisiert. Du darfst doch auch nicht zu viel Alkohol trinken obwohl der legal ist. Der Grenzwert ist (glaube ich) sogar etwas angehoben worden. Der Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC - ich weiß nicht ob das streng ist oder ob das viel ist. Keine Blutprobe? Dann kannst du dich wieder hinlegen und dir (noch) einen reinziehen (aber nicht fahren danach). Vielleicht hast du nur was schlechtes gejoint. -
Applaus Applaus - Du kannst ein Wort richtig. Überzeugt mich aber nicht vom Gegenteil meiner obigen Meinung. Du musst doch ständig Kopfschmerzen haben, so richtig arge Migräne - - - oder passt dein Hirn noch ohne Druckstellen in deinen Schädel? Du wärst genau so ein Kandidat für DSDS der absolut nicht singen kann, aber mit stolzgeschwellter Brust da steht und voll einen raus krächzt, von sich überzeugt ist, aber keine Freunde hat, die dich davon abhalten, sondern dich ins offene Messer laufen ließen. Selbst mit Profi Vorbereitung hättest du nicht den H
-
Die Bilder reichen auch. Beim ersten Bild würde ich auf unmotivierte Bediener tippen, die beim Einrichten der FM1 nicht sorgfältig genug sind. Beim zweiten Bild könnte die falsche Brennweite gewählt sein. Oder vertauschte Objektive auf den Kameras. Wenn es das war, sollte auch das schon beim Einrichten auffallen. Arbeitest du mit der Anlage? oder bist du in der Auswertung? wo hast du die Bilder abfotografiert? Die Fallen bei der Auswertung beide raus. Also nicht so schlimm. Und übermäßig hoch stand die Anlage auch nicht. Wenn die Software fehlerhaft wäre, wärt ihr ja nic
-
Fehlende Angaben im Messprotokoll - reicht für Strafminderung?
Sobbel replied to MaxMann3's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Ich hab falsch geguckt. sorry -
Dann die andere Hälfte
-
Wo hast du denn den Unsinn denn her? Zeig mal Bilder . . .
-
Könnte ein ungünstiger Blickwinkel für die Kamera sein. Da möchte ich nicht die Bilder sehen.
-
Nach Radarblitz Stark Abgebremst Und Unfall Verursacht
Sobbel replied to m3_'s topic in Zeitungsblick
Bis dahin hätte ich sogar danke gesagt. aber der Rest ist (wie von dir gewohnt) nur geistige -
Aussageverweigerung des Fahrers, nicht des Halters
Sobbel replied to Natascha's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Das ist eigentlich nicht dumm. Dieses Recht hast du ja nur gegenüber einem ganz eng begrenzten Personenkreis innerhalb der Familie. Die Behörde wüsste da sofort wo sie suchen muss. Der Weg von der Mutter als Halterin zum Sohn als Fahrer ist da nicht weit. Du denkst wirklich, das es reicht zu schweigen und dann passiert einem nichts mehr? Das wär doch viel zu einfach und ist sehr blauäugig und kommt dem "Strafanspruch des Staates" so gar nicht entgegen. Es ist doch auch gar nicht nötig das dein Sohn was sagt. Die Behörde hat als Beweis ein Foto. An mögliche K -
Ab Standort des Schildes ist es aufgehoben und nicht ab Sichtbarkeit. Das ist analog zur Gültigkeit der VZ 274. Hier in dem Fall steht das Aufhebungszeichen etwa 200 Meter hinter der Messstelle. Ich seh keine Unverfrorenheit. Aber von deiner Seite kommt immer so ein Dummgeschwätz. Diese auffällig rot umrandeten Vorschriftszeichen will nie jemand sehen. Selbst bei 50 Meter Vorbeifahrt werden die ignoriert . . . oder soll ich sagen "übersehen". Und diese völlig unauffälligen grau/weißen Aufhebungszeichen 282 hingegen erkennt der geneigte Raser schon aus mehreren 100 Meter Entfernun
-
Jetzt wird's mir hier zu blöd
-
In diesem Fall nicht so schlimm denk ich. Wir denken ja das gleiche darüber.
-
Danke. Trotzdem tust du grad so, als würde jemand der eine Immobilie erbt oder ein erkleckliches Sümmchen Geld , plötzlich ärmer als vor dem Erbfall. Da kann ich dich beruhigen, das ist so nicht. Und jetzt hör auf zu jammern. Jeder Staat nimmt von seinen Bürgern Steuern. Trotz Steuer blieb uns vom Nachlass meines Vaters ganz schön was übrig bzw. wird uns was übrig bleiben (der Steuerbescheid ist noch nicht da). Das würde ich in meiner charmant netten und höflichen Art schon hinkriegen.
-
Dem, der Erbschaftssteuer zahlen muss, bleibt immer mehr, als er vorher hatte. Von Enteignung kann also gar keine Rede sein. Dann hätte ich mein ganzes Leben schon unberechtigt Steuer gezahlt. Mein Gehalt hat bestimmt auch schon mal jemand vor mir versteuert. Nach dem Erbfall ist der über dem Freibetrag liegende Nachlass irgendwie "Einkommen" des Erben. Wo soll das ganze Geld denn herkommen, mit dem die schuldlos und schuldhaft Bedürftigen oder Faulenzer alimentiert werden. Das sind Straftäter wie Diebe und Bankräuber und Mörder und Kinderschänder. Schon die B
-
Das du gerne die Steuer.....sagen wir mal...gespart.....hättest. Euch blieben doch immer noch 8600 Euro - ganz ohne dafür zu arbeiten. So ist das nun mal bei etwas entfernt verwandten Erben. Die 30% zahlst du ja auch nur für das, was über den Freibetrag liegt. Immer mal locker durch die Hose atmen. Und vor allem nicht immer pauschalieren.
-
Das kann ich so nicht bestätigen. Jedenfalls nicht so pauschal "die Banken" . Vor etwas über einem Jahr ist mein Vater verstorben. Weil der mit Geld etwas jongliert hat, haben wir Unterlagen von einigen Banken im Nachlass gefunden u.a. Santander, Commerzbank, Sparkasse, Ing-DiBa und Targobank. Nach Vorlage des Erbscheins waren die alle sehr kooperativ und haben mir Auskunft erteilt und haben ältere bis alte Kontoauszüge überlassen und die Guthaben relativ zügig überwiesen. Insbesondere die hiesige Sparkasse (das war wohl seine "Hauptbank") war äußerst hilfsbereit. Allerdings hat
-
Fahrzeug Konfiszierung auch bei finanzierten Fahrzeug?
Sobbel replied to Russenmafiabescheisser's topic in Auslandsverstöße
Wir müssten uns jetzt eigentlich erst über Besitz und Eigentum unterhalten. Aber das spar ich mir. Wenn du, gerade im Ausland, vernünftig fährst und nicht wie ne Wildsau, bräuchtest du dir um sowas keine Gedanken machen. Die Fahrzeuge werden ja nicht bei Lappalien eingezogen, sondern bei richtig heftigen Verstößen. Da musst du echt wie eine Wildsau gefahren sein oder stark unter Alkohol. Die Schweiz und ich glaube auch Dänemark ziehen Mietfahrzeuge, Leasingfahrzeuge und auch Firmenwagen ein. Was glaubst du, was die dein Kreditfahrzeug interessiert? Ansonsten schließe -
Du glaubst gar nicht wie viele Autofahrer nicht auf die Idee kämen für einen Radling zu bremsen. Vielleicht trefft ihr euch mal . . .
-
Na du bist bei einer grünen Füßlingsampelfurt und auch wenn du da (unerlaubterweise) mit dem Fahrrad drüber führest, hätte dich der Kraftling nicht umzumangeln. Und wenn sich das nur auf den § 1 StVO (immer das Gesetz dazu nennen) zurückführen ließe, ist das eben so. Aber da gibt es ja noch den § 9 Abs. 2 StVO Wenn du dann aus dem Krankenhaus rauskämest, würde sich ggf. ein Richter mit der Schadensaufteilung beschäftigen. Aber schlechterdings könnte es dir u.U. egal sein wenn du im Leichenschauhaus liegst. Warum sollte er davon ausgehen können? Du gehst ja offensichtlich auch d
-
Wenn du den Müggelsee querst, wär wohl ein Schifffahrtsamt zuständig Aber Spaß beiseite - Du würdest zumindest eine Teilschuld haben. Der Autofahrer hätte ja auch einen Fehler gemacht. Aber wie das ein Richter aufteilen würde - keine Ahnung.
-
Wolltest du nach rechts abbiegen und dem Müggelseedamm folgen, müsstest du auf dem Radweg die Ampel für Autos beachten und könntest dann bei Grün (fahrend) abbiegen. An der Fußgängerampel wärst du wartepflichtig ggü Füßlingen. Wenn du den Müggelseedamm überqueren willst, musst du das Rad schieben und Füßling werden um dann die Fußgängerampel zu beachten. Autos wären dann wartepflichtig. Diesen Vorrang würde ich mir allerdings nicht erkämpfen und ggf. lieber warten bis frei ist.
-
Das nennt sich Einmündung (siehe § 8 StVO "An Kreuzungen und Einmündungen...") Was hast du denn für Kasperbildchen auf der Ampel für die Querungshilfe/Furt? (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 u. 6 StVO)