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Sobbel

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Posts posted by Sobbel

  1. Moin Moin

     

    Falls es zum Fahrverbot kommt, kann ich das evtl. in eine höhere Geldbuße umwandeln?

    [/Quote]

    In begründeten Ausnahmefällen soll das wohl gehen, wobei die Ausnahmen sehr eng zu sehen sind.

    Allein, daß du die Fleppe beruflich brauchst, dürfte nicht reichen.

     

    Habe bisher keine Punkte und Auffäligkeiten im Straßenverkehr.

    Hättest du einschlägige Punkte und wärst bereits auffällig, führe das allenfalls zu einer Erhöhung.

    Das du keine Punkte hast und unauffällig bist, sollte selbstverständlich sein und führt nicht zu einer Verringerung.

     

    Du mußt abwarten und ein paar Tage/Wochen in der Spannung leben, nicht zu wissen was da kommt.

     

    Gruß

  2. Moin Moin

     

    Was das für ein Auto war ist unerheblich. Ebenso ein nachträglich gemachtes Bild vom "ungefähren" Tachostand.

    Auch wie schnell du beim Blitzlicht warst fällt nicht ins Gewicht. Die eigentliche Messung findet meist etliche Meter (je nach Messgerät) vor dem Foto statt.

    Das Messgerät auf dem Bild kenn ich nicht. Laut FAQ ist es wohl die Truvelo.

     

    Nehmen wir mal an, du wärst mit 120 geblitzt worden. Das macht abzügl. 3% Toleranz (aufgerundete 4km/h) netto 116 - also 46 zuviel.

    Du müßtest auf 114 runter, damit nach Toleranzabzug "nur" 40 netto zuviel übrigbleiben - das wäre kein Fahrverbot.

     

    Deine Aussage, daß du bei Tacho 120 "so um die" 4 km/h Voreilung hast ist auch nicht hilfreich, weil nicht präzise genug.

     

    So oder so dürfte das eng werden.

    Dein Tachobild dürfte ungefähr 118/119 zeigen. Wenn du mit diesen 118 gemessen wurdest und das Auto hat nur 3 km/h Voreilung, bist du im Fahrverbot.

     

    Warte erstmal was da an Post kommt.

     

    Gruß

  3. Moin Moin

     

    Guckst du hier:

    http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/abgeschleppt-sein-auto-sucht-spart-geld-2327623.html

    Die Idee mit dem Selbersuchen hatte wohl schon ein anderer.

     

    Die Firma scheint ja prozesserfahren zu sein.

    Mal verliert sie, mal gewinnt sie.

     

    Dann gibt es da noch ein aktuelles BGH Urteil, daß die Auftraggeber dieser Firma sicher zum Nachdenken anregen dürfte:

    http://www.test.de/Teure-Abschlepper-Geld-zurueck-vom-Parkplatzinhaber-4438794-0/

     

    Gruß

  4. Moin Moin

     

    Ich kenn diese "allseits bekannte" Firma nicht, insofern kenn ich auch deren Machenschaften nicht. Ich werd nachher mal googlen.

     

    Das Umsetzen des Fahrzeuges dürfte einen Grund haben aus dem Geldansprüche an den Fahrzeugabsteller entstehen.

    Ob diese Ansprüche gerechtfertigt sind oder nicht lass ich mal dahingestellt.

    Dadurch, daß man sein Fahrzeug selber findet oder ortet und wieder nutzen kann, entfallen diese Geldansprüche aber nicht.

    Diese Parkraumfirma könnte den Rechtsweg bestreiten. Die Wiederingebrauchnahme seh ich unproblematisch.

     

     

    Wenn die Parkraum KG beim Geld entgegen nehmen vergessen hat, dir eine Quittung auszustellen, ist das ja nicht dein Problem, du hast dir jedenfalls den Standort deines Fahrzeuges erkauft.

    Das wird aber dein Problem, denn du bist nachweispflichtig. Es liegt doch in deinem Interesse die Zahlung nachweisen zu können, also hättest du nach der Quittung fragen sollen.

    Ich glaube auch nicht, daß ein MA dieser Firma die Quittung auszustellen vergisst. Da wird ja vermutlich auch die Herausgabe oder Übergabe oder Bekanntgabe des Standortes des Fahrzeuges vermerkt.

     

     

    Gruß

  5. Moin Moin

     

    Natürlich gab es massig Unfälle am 10.10, wie gehabt, leider auch Tote. Das zeigt doch wieder, dass die Unfallursachen ganz woanders liegen. Dieser unrühmliche "Tag der Radarfalle" hat wieder schön bewiesen, dass er für die Verkehrssicherheit nichts bringt.

    Ich kann deiner "Logik", so sie denn überhaupt vorhanden ist, mal wieder nicht folgen.

     

    Deine erwähnten massigen Unfälle und die Toten sind alle nicht durch Geschwindigkeitsunfälle entstanden?

    Wenn ja, wäre der Tag ein voller Erfolg.

    Um das, was du als erwiesen siehst, behaupten zu können, müßte man wissen, wieviele Unfälle durch Geschwindigkeit an diesem Tag nicht zustande gekommen sind. Hast du da mal Zahlen?

    Natürlich liegen die Unfallursachen auch woanders, aber nicht ausschließlich. Aber eben auch bei der Geschwindigkeit und die ist an diesem Tage intensiv bekämpft worden.

    Selbst wenn die Anzahl der Geschwindigkeitsunfälle an diesem Tag nicht abgenommen hätte, sind die dennoch zustandegekommenen Unfälle wahrscheinlich mit niedrigeren Folgen abgelaufen.

    Wahrscheinlich sag ich, weil man ja nicht sagen kann, um wieviel schneller der Verursacher gewesen wäre, wenn wir nicht geblitzt hätten.

     

    Wenn an diesem Tag wegen der Blitzerei auch nur ein einziger Toter nicht zustandekam, war der Tag erfolgreich.

     

    Gruß

  6. Moin Moin

     

    Der TE will von der Behörde wissen wer der "Übeltäter" war.[/Quote]

    Du zäumst das Pferd von hinten auf.

    Zunächst möchte die Behörde wissen wer der "Übeltäter" war.

     

    Die Behörde ist nicht in der Lage (soweit hier geschrieben) das Foto auszuwerten...[/Quote]

    Das weiß man noch nicht. Oder gibt es schon ein entsprechendes Gutachten?

    Auch Zwillinge unterscheiden sich. Ausgeschlossen, daß ein SV die unterschiedliche Falte in der Ohrmuschel findet, ist es ja nicht.

     

     

    ...das haut mir der nächstbeste Richter um die Ohren.

    Auch das seh ich anders.

    Er wird u.U. zu einem anderen Ergebnis kommen, aber in der Luft zerreißen wird er dich sicher nicht.

     

    http://openjur.de/u/600151.html

     

     

    Gruß

  7. Moin Moin

     

    Dafür solltest Du dann ein (aktuelles) Bild von Dir und Deinem Bruder einsenden und die Bußgeldstelle "entscheiden" lassen ob sie den verantwortlichen Fahrer meint erkennen zu können..

    Gäbst du dich wirklich damit zufrieden, daß dir lediglich zwei Fotos auf den Schreibtisch flattern?

    Du würdest dich nicht durch Augenschein von den (eineiigen) Zwillingen überzeugen wollen?

    Mir würden die Fotos allein jedenfalls nicht reichen um einzustellen.

     

     

    Eine FB-Auflage droht mMn nicht, da der TE von der Behörde ja "nur" wissen möchte wer der Übeltäter war, er wirkt ja mit.

    Da bin ich aber ganz anderer Meinung.

    Das ist doch DER klassische Fall für ein FB. Wenn nicht jetzt, wann dann?

    Gem. Par. 31a StVZO ist eine Mitwirkungspflicht nicht gefordert. Es mag helfen über die Mitwirkung einem FB zu entgehen, aber es reicht die "Nichtmöglichkeit den Fahrzeugführer zu ermitteln" und eine "Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften".

     

    Gruß

  8. Moin Moin

     

    @sobbel: Seit wann muß ein Blitzanlagenhersteller alle Sachverständiger kennen?[/Quote]

    Nicht alle.

    Aber die, die vorgeben mit der Firma Kontakt aufgenommen zu haben, sollten die dort schon kennen.

     

     

    Seit wann muß ein Sachverständiger die PTB kontaktieren?[/Quote]

    Er muß nicht. Er muß aber ein Gutachten erstellen.

    Nähme er seinen Auftrag ernst, würde er dort um Infos nachsuchen und keine falschen Behauptungen aufstellen, die dann durch die PTB

    wieder korrigiert werden müssten.

     

    ... Im Internet sind auch Fakten abgelegt.[/Quote]

    Richtig.

    Dort sind auch Fakten hinterlegt.

    Aber eben auch Gerüchte und Lügen die nur nach Fakten aussehen.

     

    Bevor ich es vergesse:

    Wärst du Cop hättest du eine andere Wahrnehmung und wärst unserer Meinung.

    Willst du das?

    Eben.

    Und ich bräuchte dich als Cop nicht.

     

     

    gruß

  9. Moin Moin

     

    Ich muß mich in Teilen korrigieren.

    Nicht jemand von Vitronic war es, sondern ein Bußgeldstellenvertreter war es, der zu dem Aachener Urteil folgendes schrieb:

     

    "Weiter ist vorteilhaft, die Staatsanwaltschaften in relevanten Verfahren zu Terminsteilnahmen anzuregen."

     

    Ich hab das fälschlicherweise aus der Erinnerung der Fa. Vitronic zugeschoben.

     

     

    Gruß

     

    Gruß

  10. Moin Moin

     

    @BamBam

    Du glaubst, man kommt durch Umstellen der Formel für den Anhalteweg auf eine maximal erreichbare "angepasste" Geschwindigkeit?

     

    Die "angepasste" Geschwindigkeit ist m.M.n. eine subjektive Größe, die bei jedem Fahrer anders liegen kann.

    Deine weiter oben angesprochenen TBNR beinhalten ja auch besondere örtliche Gegebenheiten und Verkehrsverhältnisse.

    Du kannst mit deiner Formel weder die techn. Gegebenheiten des Autos (z.b. Frontantrieb, Heckantrieb oder Allrad) objektiv erfassen, noch die fahrerischen Fähigkeiten.

     

    Nimm mal eine Autobahnausfahrt, lass frischen Schnee draufsein.

    Deine Formel gibt z.B. 40 als maximal erreichbare angepasste Geschwindigkeit vor. Du stehst da und beobachtest das muntere Treiben.

    20 Hecktriebler fahren mit 45 und wedelndem Heck aber unbeschadet durch die Ausfahrt, ebenso 20 Fronttriebler die mit 50 und ohne Probleme durch die Kurve kommen. Und jetzt kommt der Allrad mit 60 und auch der kommt problemlos durch die Kurve.

    Irgendwann kommt der FS Neuling mit 35 angefahren. Das Erstemal auf Schnee, Schiss bis Oberkante Unterlippe und der semmelt in die Schutzplanke.

     

    Wer fährt mit unangepasster Geschwindigkeit?

     

    Die Zahlen sind willkürlich gewählt und ich möchte auch keine Antriebsart verteufeln.

     

    Gruß

    • Like 2
  11. Moin Moin

     

    Wobei ich jetzt einfach mal behaupten würde, das unter Anwendung der fairen Verfahrens der § 49 Absatz 1 OWiG so wie § 147 Absatz 7 StPO auszulegen ist und dem Betroffenen ebenso Kopien zur Verfügung zu stellen sind, da ansonsten keine Waffengleichheit besteht.

    Da gibt es nichts auszulegen und auch keine Waffengleichheit herzustellen. Der Par. 147 StPO kommt nicht zur Anwendung.

     

    Im Par. 46 Abs. 1 OwiG heißt es sinngemäß, daß die Vorschriften der StPO nur dann sinngemäß Anwendung finden, wenn dieses Gesetz (das OwiG) nichts anderes bestimmt.

    Im Par. 49 OwiG ist aber nunmal etwas anderes bestimmt.

     

    Ich seh bei Anwendung des Par. 147 Abs. 7 StPO sogar eine Benachteiligung für den Betroffenen im Bußgeldverfahren.

    Er hat nämlich nicht das Recht auf volle Akteneinsicht. Lediglich auf Auskünfte und Abschriften/Kopien von "für eine angemessene Verteidigung erforderlichen" Akten.

    Was angemessen und erforderlich ist, legt da wohl nicht der Betroffene fest.

     

    Gruß

  12. Moin Moin

     

    Ich seh durch die Aufforderung oder Bitte* nicht, wo die Gewaltenteilung berührt ist.

    Die Firma ist darin gar nicht involviert.

    Die Firma nimmt ja nichtmal Einfluß auf die StA. Die möchten nur, daß die Anwesend sind.

    Daß das die Gegner oder Zweifler von Messanlagen stört versteh ich schon. Besteht doch die Gefahr, daß den Sachverständigen mal genauer auf die Pfoten geguckt wird.

    Wehe das Radargerät (z.B.) steht nicht millimetergenau parallel zur Fahrbahn, da wird gleich Mord und Totschlag gebrüllt. Schlampig gearbeitet hier und schlampig gearbeitet dort.

    Jetzt brüllt mal die "Gegenseite" - so what.

     

    *ich guck Montag mal wie das genau formuliert wurde.

     

    Gruß

  13. Moin Moin

     

    Man sollte sich nicht so sehr auf Urteile von Amtsgerichten berufen.

    Das ist unterste Stufe der Rechtsprechung (das ist nicht abwertend gemeint sondern hierarchisch).

    Mir liegt z.B. ein aktuelles Urteil vom AG Oberhausen (Az. könnte ich nachreichen) vor, was das PSS als standartisiertes Messverfahren bestätigt.

    Und das sehen auch mehrere NRW OLG so.

    Und nu? welches AG hat richtig Recht gesprochen?

     

    Freisprechende AG Urteile werden nunmal nur selten bis gar nicht in eine höhere Instanz getrieben.

    Folglich können solche Urteile nicht gekippt werden.

     

     

    Der Fa. Vitronic ist ein Sachverständiger "Dr. N" (Urteil vom AG Aachen) gänzlich unbekannt.

    Behauptet aber auch, dass die Fa. Vitronic aus Patentschutzgründen genauere Angaben zurückhält.

    Da sollte man sich fragen, wie dieses Gutachten zustande kam.

    Und auch die PTB rügt an, daß keinerlei Kontakt mit ihr aufgenommen wurde. Und die kann sehr wohl einzelne Befundprüfungen durchführen.

     

    So fließen Gerüchte aus dem Internet in die Rechtsprechung ein und manifestieren sich.

     

    Gruß

  14. Moin Moin

     

    Ich könnte mir vorstellen, daß ein Gericht solch eine Versicherung bzw. Anwaltsklausel als "gegen die guten Sitten verstoßend" erklärt.

     

    Der Versicherungnehmer, der gegen eine nichtzahlende Versicherung klagt, würde dann gleich zweifach in die Röhre gucken.

    Die Versicherungsprämie ist futsch und die Owi ist auch noch zu bezahlen.

     

    Gruß

  15. Moin Moin

     

    Messen wie mit jedem anderen Messgerät auch. Sanktioniert wird mit den Regelsätzen TBNR 103600 bis 103632, welche mindestens 100€ Strafe und 3 Punkte vorsehen.

    Welche (gemessene) Geschwindigkeit willst du denn Vorwerfen? Oder anders gefragt, ab wann ist die Geschwindigkeit nicht mehr angepasst?

    Oder noch anders gefragt, welche Auslöseschwelle sollen wir einstellen?

    Das mit der nichtangepassten Geschwindigkeit ist nicht so einfach wie du dir das vorstellst.

     

     

    Sehr schön, dann schlage ich vor, dass -da es nur um die Sicherheit geht - keine Verwarn- oder Bussgelder zur Anwendung gebracht werden. Sondern Aufklärung und Prävention betrieben wird.

    Aufklärung und Prävention ist ja hier im Forum schon schwer bis unmöglich. Da werden lieber elektronische Helferlein propagiert, damit das (vorsätzliche) Zuschnellfahren nur kurz für die Messstelle unterbrochen werden braucht und danach das angstfreie Rasen weitergehen kann.

    Die Menschen lernen halt gern durch Schmerzen, also durch den (gern heftigen) Griff in die Geldbörse, flankiert mit Fahrverboten.

     

    Gruß

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