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Lightcube

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  1. Kann ich das geld zurückfordern ? 90€ sind auch so viel geld für mich!
  2. Hätte ich das gar nicht zahlen müssen? Was machen wenn weitere Briefe kommen ? Ignorieren?
  3. Hallo, ich habe das innerhalb von 4 Wochen beglichen. Ist es dann überhaupt rechtens noch ne Strafverfügung mit weiteren 75€ zu fordern ?
  4. Guten Morgen, Danke für die schnelle Antwort. Leider weiß ich auch nicht wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug hatte. Ich war zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus und habe das den netten AT-Beamten auch mitgeteilt! Ich finde die Aussage rechtzeitig reagiert bischen komisch, da die immer irgendwelche 2 Wochen fristen setzen aber sich über 2 Monate Zeit lassen mir den Bescheid zu schicken. Ich habe gleich am Folgetag auf das Schreiben Einspruch gegen die Sache eingelegt. Per Brief dauert das hin und her halt n paar Tage. Was bringt es mir wenn ich die 90€ für die Anonymverfügung zurückforder? Die 1
  5. Hallo, mein Fahrzeug wurde am 30.06.2009 in österreich geblitzt. Ich war zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus und habe das den Behörden auch mitgeteilt (incl. Kopie der Krankenhausrechnung). Daraufhin habe ich eine Schreiben mit Bild meines Fahrzeuges erhalten wo dabei stand das in Österreich die Regel gilt das der Besitzer zahlen muss egal wer gefahren ist! Ich habe dann die 90 € überwiesen und dachte die Sache ist damit gegessen. jetzt bekomme ich ein Schreiben Strafverfügung Übertretung gemäß § 103(2) Kraftfahrgesetz Geldstrafe gemäß § 134(1) Kraftfahrgesetz Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden
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