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Serkan84

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  1. Okay, sorry. Danke nochmals für deine/ eure Unterstützung! Gruß serkan84
  2. Eine Verzögerung ist deshalb sinnvoll, weil ich mitten in der Weiterbildung bin und ab Januar meine Technikerarbeit beginnen muss. Da bin ich aufs Auto dringend angewisen, da ich kurzfristig Termine/ Besuche in der Firma wahrnehmen muss. Juni/ Juli wird die Schule zu Ende sein. Zitat: Aber bestimmt nicht hier. Sorry, hab ich was falsches gefragt? Hab ja nur nach einer Empfehlung gefragt. Vielleicht ist jemand aus meiner Ecke am Start, der gute Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht hat. Gruß serkan84
  3. Okay danke vorab für die Informationen. Werd das vom Anwalt überprüfen lassen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Wenn du mir das noch beantworten könntest: Wie lange kann ein Anwalt ein Fahrverbot hinauszögern? Sind 6-7 Monate drin? Und eine Empfehlung für einen Anwalt wie gesagt im Kreis Heilbronn/ Ludwigsburg nehme ich gerne an. Gruß serkan84
  4. Sicher kannst Du das probieren - aber dazu mußt Du auf jeden Fall zunächst dem BuGeBe wiedersprechen. Ein Anrecht auf das Bild hast Du aber nicht. Du hast jetzt in meinen Augen nur noch 2 Möglichkeiten: * Entweder Du machst nichts oder gibst zu das Du es warst => Der BuGeBe wird rechtskräftig mit den bekannten Folgen * Oder Du legst Einspruch ein - Begründung ist ziemlich wurst (kein Bild / nicht gefahren / Anlage defekt usw.) - => Abgabe ans Gericht. Der Richter - bzw. der gerufene Sachverständige - wird Dir sagen, ob Du auf dem Bild bist oder nicht. Es liegt jetzt nicht
  5. Kann ein Anwalt das Foto anfordern? Kann mir jemand einen Anwalt im Kreis Heilbronn/ Ludwigsburg empfehlen? Noch eine Frage: wie lange kann ein Anwalt das Fahrverbot hinauszögern? Was sagen da eure Erfahrungen? Danke im Voraus, gruß serkan84
  6. Hallo Leute, heute kam ein Schreiben vom Ordnungsamt. Eine Anhörung im Bußgeldverfahren, an mich adressiert. "Ihnen wurde zu Last gelegt etc. ... Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Frontfoto, Zeuge Herr xy, Stadt xy.. Nach einem Abgleich mit einer Lichtbildkopie aus dem Pass- bzw. Personalausweisregister waren Sie der Fahrzeugfüher am Tattag.." Bild war keins dabei. Was ist zu tun? Welche Möglichkeiten habe ich, um die Sache noch irgendwie hinzubiegen? Danke im Voraus, serkan84
  7. Morgen HarryB, er kann das ruhig an der Backe haben, das ist soweit "okay". Das Hauptaugenmerk liegt darauf, dass ich verschont bleibe, da ich ansonsten grob geschätzt mit 1000€ Aufschlag und jede Menge Stress rechnen kann. Mich würde aber das Foto brennend interessieren, da ich mir wie gesagt ziemlich sicher bin, dass man da nicht viel sehen kann. Wäre aber ein schlechter Schachzug das Foto anzufordern oder? Gruß serkan84
  8. @anrera Natürlich fahr ich bewusst und nicht aus Versehen schneller als erlaubt. Diese Äußerung ist MPU-technisch giftig aber ich bin hier nicht in einer MPU und ich sehe keinen Grund, euch irgend welche Lügen zu erzählen. 55kmh zu schnell hört sich scheisse an, aber Heilbronn Richtung Neckarsulm, zweispurig, mit Mittelleitplanken versehen, weit und breit kein Auto kein garnix, nur Asphalt. Diesen Part der Unterhaltung möcht ich hiermit entgültig beenden. Stattdessen, kann jemand den Rat von MrMijagi bestätigen? Ist das der geschickteste Versuch? Gruß und danke im Voraus, serkan84
  9. wirken da gar nicht so gut. Ist das dein ernst? Meinst das kommt da echt nicht gut? Oder eine andere Frage: Wieso lässt du so einen sinnlosen Spruch raus? Was hast du davon? Bitte verschon mich damit, ich habe keine Lust drauf. @MrMijagi das weiss ich, 1 Monat und ca 300€ wenn ich mich nicht täusche. Von dem Datum des letzten Vergehens würde also hier, falls ich drankomme, die Regelung in Kraft treten? Gruß serkan84
  10. Ja genau, ausgefüllt, zugegeben, unterschrieben und abgeschickt. Eine Frage: Was ist mit dieser 2x26kmh- Regel? Gibt es die? Wenn ja, wieso wurde das nicht in den letzten 2 Blitzern angewandt? Und würde die Regel nach dem verstoß gelten? Wenn ja, welche Folgen würde das haben? Danke und gruß serkan84
  11. Wie es dazu kam: Ja das hatte er gemacht, nur kam dann ein Brief an mich adressiert, mit dem Hinweis, dass ich ganz sicher der Fahrer war. Da habe ich wohl einen ganz peniblen Sachbearbeiter erwischt. Ich hab dann quasi als letzten Lichtblick einen Anwalt überprüfen lassen, ob man denn vielleicht einen Fehler bei der Messung finden könnte. Zu dem Aktuellen: Ich hatte ja erwähnt, dass mein Gesicht mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit die Nase abwärts verdeckt war in dem Moment, als ich geblitzt wurde. Haben die deswegen kein Foto mitgeschickt? Weil das Bild schlicht schlecht ist? Gruß serkan
  12. Hallo Leute, heute ist der Anhörungsbogen eingetroffen, adressiert an meinen Vater. Überschreitung um 55kmh bei 80kmh zulässiger v. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Fronfoto, Zeuge Herr xy, Stadt Heilbronn. Foto haben die nicht mitgeschickt. Wie soll ich am geschicktesten vorgehen, was ratet ihr mir? Danke im Voraus, Gruß serkan84
  13. Hm, ja du hast Recht - in manchen Punkten. Flensburg sind es ein paar Punkte aber noch einstellig. Vorgeschichte liest sich auch nicht so toll. Nur beim letzten Punkt kann ich mich nicht anschliessen. Bin ein Chaot, ja. Aber ich hab bisher nie jemanden verletzt oder ernsthaft in Gefahr gebracht (im Straßenverkehr), ausser mich selber vielleicht. Von daher finde ich diese Bemerkung nicht angebracht. Zumal du deine Meinung als die Meinung Aller darstellst. Gruß serkan84
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