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Mistermo

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  1. Vielen Dank schon mal für die ausführlicen Antworten! Sorry, der Anhörungsbogen wurde Mitte Juli an mich geschickt und ich habe diesen prompt beantwortet und den Fehler zugegeben. Ich weiß, viele sagen nicht klug, aber ich stehe grundsätzlich zu meinen Fehlern. Nichts desto trotz habe ich seitdem nichts mehr gehört...ich war im August noch einmal in einer Kontrolle in D, die blieb auch folgenlos! Ich habe mal gehört, dass es eine 6 monatige Verjährungsfrist gibt die ab Zugang des AB zählt, stimmt das? Auch eine französische Kontrolle vor ein paar Wochen blieb folgenlos.... Übrigens: ic
  2. Hallo Forum, ich brauche mal kurz euren Rat / Erfahrung. Ich wohne in Frankreich, wurde in Deutschland geblitzt und habe am 05.Mai 2009 Post mit folgendem Wortlaut bekommen und unterschrieben zurückgeschickt: Anhörung im Bußgeldverfahren Sehr geehrter Herr XXX, Ihne wird zur Last gelegt am 03.05. um XXX Uhr in Karlsruhe folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtblitzanlage. §37 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 132 BKat Beweismittel: Induktionsschleiffenmessung und Frontfoto Zeuge: GVB X. XXX Die gemessene Rotzeit beträgt
  3. ...Hallo ja sorry, der Vorwurf lautete "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage" und nein, war kein Foto dabeei, lediglich das Anschreiben, welches ich abgetipt habe und dieser Bogen mit den Angaben zur Person!
  4. Hallo Forum, ich brauche mal kurz euren Rat / Erfahrung. Gestern habe ich Post bekommen mit folgendem Wortlaut: Anhörung im Bußgeldverfahren Sehr geehrter Herr XXX, Ihne wird zur Last gelegt am 03.05. um XXX Uhr in Karlsruhe folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtblitzanlage. §37 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 132 BKat Beweismittel: Induktionsschleiffenmessung und Frontfoto Zeuge: GVB X. XXX Die gemessene Rotzeit beträgt 1,07sec Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wir Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben....und so weiter...
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