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DrNo

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About DrNo

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    Anfänger
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  1. Vielen herzlichen Dank für die Antworten! Nun werde ich die 40 Euro überweisen damit die Angelegenheit aus der Welt ist. Zwar stand in dieser Strafverfügung "mit beiliegendem Erlagschein" sollte die Überweisung getätigt werden, doch fehlte dieser! Also scheint ein Klappkennzeichen für Österreich und die Schweiz sehr sinnvoll zu sein Wünsche allen einen schönen Tag. DrNo
  2. Guten Abend liebe Forumsmitglieder. Ich gehöre eigentlich zu denen die immer fleißig mitlesen und in der Hoffnung leben niemals ein Thementitel repektive einer Geschwindigkeitsübertretung posten zu müssen. Aber wie dem auch sei, ich wollte mir mal einen Rat einholen da bekanntlich die Meinungen in solchen Angelegenheiten sehr unterschiedlich sind und ich von Stammtischparolen nichts halte! Bin am 13.06.2009 um 15.00 Uhr in Österreich innerhalb geschlossener Ortschaft von hinten geblitzt worden mit dem Motorrad meiner Frau. Am 12.10.2009 erhielt ich eine Strafverfügung per Einschreiben das
  3. Nun, ich würde die Polizei einfach mal ermitteln lassen! Denn einen Verwandten muss man ja nicht belasten. Es kann schlimmer ausgehen wenn dann Dein Vater angegeben wird und es stellt sich dann dennoch raus, das er der Fahrer nicht sein kann.
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