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hashbang

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  1. Das ist leider schon sehr lange her. Der letzte TÜV-Besuch war noch letztes Jahr. Da ich damals kein Geld für die Reparatur übrig hatte, dachte ich, mache ich das später (ist ein zweitwagen, der wenig benutzt wird) und führe ihn dann erneut vor. Ich hatte nicht gedacht, dass es jemanden interessieren wird, ob ein auf Privatgrundstück geparktes Auto eine TÜV-Plakette hat. :-( Besonders ärgerlich ist dass der zweite vorgeworfene Tatzeitpunkt noch vor der Zustellung der ersten Verwarnung liegt. :-(
  2. Nein. leider nicht. Die HU werde ich nächste Woche machen. Ich war noch vor der ersten Verwarnung beim TÜV, habe aber keine Plakette bekommen, weil mehrere Mängel festgestellt wurden. Ich musste erst das Auto reparieren lassen. Ist mir bekannt. Aber kann man damit begründen, dass es sich nicht um 2 Taten, sondern um dieselbe Tat handelt, weil das Auto bis auf die Fahrten zur Werkstatt und zum TÜV die ganze Zeit auf dem Privatgrundstück stand? Anzeige bringt nichts, da offenes Gelände vor dem Haus, ohne Zaun. Und das Kennzeichen kann man sogar von der Strasse sehen (wenn ich vorher ge
  3. Hallo! Was sagt ihr zum folgenden Sachverhalt? Ich habe die HU versäumt. Am 21.05.2013 wurde ich deswegen verwarnt: HU-Termin mehr als 4 bis 8 Monate überschritten, 25 Euro habe ich bereits bezahlt. Tatzeitpunkt: 12.04.2013, das Auto stand auf einem Privatgrundstück. Am 03.06.2013 bekam ich einen Anhörungsbogen, nun wird mir vorgeworfen, den HU-Termin um mehr als 8 Monate überschritten zu haben. Tatzeitpunkt: 10.05.2013, also noch bevor die erste Verwarnung ausgestellt wurde. Das Auto befand sich zu diesem Zeitpunkt auf der selben Stelle. Meine Frage: ist es rechtens, dass man in so kurz
  4. Danke für den Link, es ist tatsächlich 1048-16. BTW, wenn das Zeichen im AHB falsch genannt ist, hat es keine Auswirkung auf die Verfolgung des Verstosses? Ich will wegen 10 Euro keinen Papierkrieg anfangen, nur so, interessehalber.
  5. Hallo! Wir würdet Ihr folgende Situation beurteilen? Vor dem Parklatz steht ein Schild mit dem weissen P-Symbol auf blauem Hintergrund (Zeichen 314). Darunter befindet sich ein weisses Schild mit einem Bus-Symbol. Laut AHB soll es ein Zusatzzeichen 1024-14 sein. Auf zahlreichen Seiten im Internet steht aber unter diesem Zeichen das Wort "frei", in dem vorliegenden Fall ist aber nur ein Bus ohne jegliche Beschriftung abgebildet. Wie ist nun die Lage? Dürfen dort tatsächlich nur Busse parken? Ich habe auf vielen Zusatzschildern (z.B. mit einem PKW, Fahrrad oder Bus) das Wort "Nur" gesehen - da
  6. Ich mach mal eine Zeichnung (Draufsicht, Schnitt auf der Höhe des Gitters, stark vereinfachte Darstellung ): http://www.abload.de/img/opel-vectra-kuehlerduzp.png Leider passt die Antenne von STIR da einfach nicht rein, egal ob flach oder hochkant. Die Einbautiefef ist das Problem. A Propos Stealth bei geöffneter Motorhaube: Du scheinst ja schon ziemlich viel Erfahrung mit verschiedenen Warnern/Störern zu haben, wenn ich Deine Videos anschaue. Wie akut ist die Gefahr, dass die Polizei unter die Motorhaube schauen will? Ich wurde in meinem Leben (ich fahre Auto seit 1996) nur 4-5 Mal von
  7. Der Mann auf dem Segway ist mutig.
  8. @Roger01: Ja, das ist ein Opel Vectra C, Bj. 2003. Aber wie hast Du da die Antenne reingequetscht? Wie ich weiter oben geschrieben habe, ist der Abstand zwischen dem Кühler und dem Gitter 80 mm. Die Einbautiefe der STIR-Antenne ist aber (ohne Kabel) 105 mm. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ich die Antenne mittig unter dem Kennzeichen installieren soll, ohne das Gitter zu zersegen. Oder hattest Du eine andere Stossstange, die weiter vorne sitzt? Die einzigen Stellen, die ich gefunden habe, wo ausreichend Platz ist, sind hinter dem Nebelscheinwerfer-Gittern.
  9. Welch Position ist für den Einbau bei diesem Auto am besten geeignet, Fahrerseite oder Beifahrerseite (siehe rote Kreise)? In der Mitte unter dem Kennzeichen geht leider nicht, weil der Abstand zwischen dem Gitter und dem Kühler nur ca. 80mm ist, und die STIR-Antenne ist deutlich grösser. http://www.abload.de/img/front-stir570c.jpg
  10. Weisst Du, ob ALG9 oder Laser Interceptor PSS und TO erkennen und vor allem jammen können? Ich habe hierzu leider noch keine verlässlichen Infos gefunden. Es gibt hier einen Thread über den AL mit 208 Beiträgen sowie unzählige weitere Threads mit allerlei Fragen und Antworten rund um das Thema! Lies doch einfach mal zuerst..... Den Thread mit 208 Beiträgen (und auch zahlreiche andere Threads) habe ich durchgelesen, bevor ich diese Frage gestellt habe. In dem Thread wird nirgendwo eindeutig die Frage beantwortet, ob ALG9 den PSS nicht nur erkennen, sondern auch stören kann, es wird nur
  11. Weisst Du, ob ALG9 oder Laser Interceptor PSS und TO erkennen und vor allem jammen können? Ich habe hierzu leider noch keine verlässlichen Infos gefunden. Ok, aber in meinem Fall war es anders. Er war zum Teil mehrere Minuten lang stumm. Währenddessen fuhren Autos vorbei und ihre Geschwindigkeit wurde angezeigt. Es kann also nicht sein, dass der Radar die ganze Zeit aus war. BTW, wie ist es mit der AutoLock-Funktion? Kann es sein, dass sie hier zugeschlagen hat, weil ich zu oft an der gleichen Stelle gemessen habe? So wie ich verstanden habe, wird eine Stelle ausgesperrt, wenn man 3
  12. Mal eine blöde Frage... In der Bedienungsanleitung steht: "You new STiR PLus is the most advanced custom installed camera location system ever. In addition, you StiR Plus can be upgraded tu a full radar and laser detector with a simple software update from our website... if the detector feature is activated, you'll enjoy these exclusive features:..." Heisst es, man muss sich erstmal anmelden und die Software runterladen, damit das Teil überhaupt funktioniert? Warum zeigt er trotzdem Alarm an (wenn auch zu spät (Laser) bzw. unzuverlässig (K-Band)). Ich habe bisher nur ausgepackt und direkt ge
  13. Ich habe die Antenne übrigens auch draussen gehalten und direkt auf die Anzeigetafel gerichtet: keine Reaktion. Also kann es nicht an der Glasscheibe liegen.
  14. Mit fehlender Datenbank kann ich leben: mein Navi macht es sowieso besser. Aber die Empfindlichkeit müsste doch bei der amerikanischen und der europäischen Version die gleiche sein? Ich habe im Netz nach den Unterschieden gesucht, und dass einzige was ich gefunden habe war dass die amerikanische Version keine K-Band-Segmentierung hat. Die Antenne war im Innenraum. Bevor ich sie fest einbaue, möchte ich erst einmal testen, ob es überhaupt funktioniert. Und das sollte auch hinter der Glasscheibe gehen. Jedenfalls erkennt das Gerät den Türöffner der Sparkasse sehr zuverlässig und sogar noch um
  15. Hallo! Ich habe mir den STI-R Plus aus Amerika gekauft. Es ist eine North American Version. Soweit ich verstanden habe, unterscheiden sie sich nur dadurch, dass die amerikanische Version keine K-Band Segmentierung hat und GPS-Koordinaten der fest installierten Blitzer nur für Nordmamerika verfügbar sind? Oder gibt es noch irgendwelche Unterschiede? BTW, kann man irgendwie eine europäische Datenbank auf die amerikanische Version laden? Nun zu den ersten Erfahrungen. Sie sind leider ziemlich enttäuschend. Getestet habe ich alles mit Default-Einstellungen. Test 1: Geschwindigkeitsanzeiget
  16. Habe dort angerufen. Sie haben den Brief schon vor einem Monat geschickt, aber er konnte (angeblich wegen eines Schreibfehlers im Namen) nicht zugestellt werden. Naja, ist habe dann einfach 35 Euro bezahlt, ist nicht so wild.
  17. Sorry, ich habe mich verschrieben. Es war natürlich der 7.04.2011 gemeint. Und nein, ich bin nicht umgezogen. Zu verlieren wären die Bußgeldgebühren, die im Moment noch nicht entstanden sind, wenn ich die geforderten 35 Euro zahle. Was ist nun besser? Anrufen oder einen Brief schreiben? Oder erst den BGB abwarten und dann einen Brief schreiben?
  18. Hallo, ich bin in der Stadt mit 66 km/h geblitzt worden. Tatzeitpunkt ist 07.04.2010, "Verwarnung/Anhörung" ist am 15.07.2011 angekommen, im Briefkopf steht das Datum 09.07.2010. Bin ich mit der Annahme richtig, dass die Tat auf jeden Fall verjährt ist, und die Verjährungsunterbrechung hier auch nicht in Frage kommt? Mich irritiert etwas die Regelung, dass die "Anordnung der Vernehmung" des Betroffenen die Verjährung unterbricht. Aber woher kann ich wissen, wann die Vernehmung angeordnet wurde? Vor dem Anhörungsbogen kam nichts. P.S. Die richtige Vorgehensweise ist nun, einen Widerspruc
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