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Egal

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  1. In dem Sinn wurde eine zweite Frist gesetzt. Da nochmals darauf hingewiesen wurde, die Busse im Ordnungsbussenverfahren zu erledigen, wurde das Stadtrichteramt nicht miteinbezogen. (Wurde beim zweiten Schreiben schon Spruch-, Schreib- und Zustellgebühren erhoben und wie hoch ist die Busse?) Hätten Sie innerhalb von 10 Tagen wieder Einspruch eingelegt wäre wohl das kostenpflichtige ordentliche Verfahren eröffnet worden. Da die zweite Einsprachefrist ungenutzt blieb, ist die Busse vom 20.02.2008 rechtskräftig. Die Vollstreckungsverjährung läuft deshalb am 20.02.2011 ab.
  2. "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts" gibt es nicht. Verfolgungsverjährung = 3 Jahre danach Vollstreckungsverjährung = 3 Jahre Handelt es sich um eine Übertretungsanzeige kann diese im einfachen anonymen Ordnungsbussenverfahren erledigt werden. Wird Rechtsmittel oder Einspruch erhoben, eben wie z.B. meine Name ist Hase und ich weiss nicht mehr wer gefahren ist, so wird das kostenpflichtige ordentliche Verfahren eröffnet. Staatshoheit: http://www.ti.ch
  3. Wurde der Einspruch rechtsmässig eingelegt und wurde dies amtlich als Einspruch wahrgenommen? (per Einschreiben) Wenn nicht, dann um Ihnen hohe Kosten zu ersparen. Ordnungsbussenverfahren sind kostenlos, sobald Einspruch oder Rechtsmittel erhoben wird, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet welches nicht mehr kostenlos ist. Verfolgungsverjährung = 3 Jahre Vollstreckungsverjährung = 3 Jahre Im schlimmsten Fall 6 Jahre. Bei schweren Vergehen werden abere andere Verjährungsfristen angenommen. Je nach Kanton ist dies unterschiedlich, aber auf jeden Fall sind diese auch nicht länger al
  4. Ich habe einmal den Moderatoren Information zukommen lassen (wie sie die intepretieren und auch wollen, ist ihnen überlassen) und möchte dir hier ausdrücklich widersprechen und daran festhalten das du wirklich und absolut keine Ahnung vom Schweizer System hast. Wie schon des öfteren erwähnt, mir ist es zu dumm, ständig die Falschinformation zu korrigieren, deshalb stelle ich (je nachdem wie ich Lust habe) korrekte Informationen ein. www.20min.ch http://www.teletext.ch/pics/SF1/707-00.gif
  5. @NetGhost der Luftheuler Das du keine Ahnung hast, hast du schön bewiesen. Mehr als schlapp lachen kann ich mich nicht. Übrigens, am Wochenende ist Abstimmung, da habe ich keine Zeit für den Kindergarten NetGhost.
  6. Wer behauptet in der Schweiz herrscht Basisdemokratie, der ist für mich schlichtweg ein Dummkopf. Deshalb führe ich keine Diskussion mehr auf einem Niveau eines Dummkopfes.
  7. Schöne rote Farbe! Als Forumbetreiber (wer immer das auch ist) würde ich mir ernsthafte Gedanken über User wie NetGhost machen. Mehr Schaden als Nutzen! Zudem hat er meinen ganz Text auseinander genommen und nur Käse rausgelassen. Begreift dieser überhaupt irgend etwas? Sowas ist schlichtweg zum Kotzen und auf solchen dummen Niveau werde mich in Zukunft nicht mehr äussern! Deshalb ist es meine Meinung, dass dieser einfach ein Dummkopf ist. Ich kenne die deutschte Rechtsprechung ein wenig, werde mich aber nie dazu äussern, aber dies auf die Schweiz umzumünzen? Wer sich nicht zu faul ist
  8. Schön wenn sich 2 gefunden haben. Aber richtig lesen würde viel helfen. Kleiner Tipp: Es widerspricht sich in keinster Weise. Zudem möchte ich festhalten, dass ich wenig bis nie meine persönliche Meinung mitteile. Wenn man sich in Diskussionen in fremde Länder einlässt, erwarte ich aber genügenden Bildungsstand. Deshalb lese ich auch Urteile und Entscheidungen die Deutschland betreffen, würde mich aber nie zum Verfahren äussern. Eine Meinung zu sagen ist aber wieder was anderes. Quelle: Das Schweizer Portal (offizielle Webseite) / Schweizerische Eidgenossenschaft Falls sich jemand d
  9. Solange du nicht verstehst, dass das Volk die höchste Instanz ist, so ist bei der Hopfen und Malz verloren. Irgendwann wird das Thema kommen, die Verträge mit dem EMRK zu kündigen. Schlussendlich gehts auch da nur ums Geld. Dem Bundesgericht ist kein Gericht übergeordnet. Nur der Souverän = Volk So und jetzt ende der Diskussion, ausser dein Bildungsniveau steigt plötzlich auf ein genügendes Niveau. Das solltest du jetzt langsam aber sicher mal begreifen.
  10. Wie oft ich schon in solche Kontrollen geraten bin, weiss ich nicht mehr. In den letzten 2 Monaten 2mal. Und das obwohl die Schweiz kein Polizeistaat ist. Kommt wohl drauf an, wo man sich rumtreibt.
  11. wiki... Übrigens, in der Schweiz ist der Bürger schlussendlich die höchste Instanz. Wer erzählt solchen Mist? Der Bestand der eventualvorsätzlichen Tötung ist gegeben, selbst auch für die Mittäterschaft. Erstmals wurde dies am im Jahr 2002 durch das Kriminalgericht des Kantons Luzern angwendet und durch das Obergericht Luzern im Jahr 2003, II. Kammer/Strafrecht bestätigt. Gegen dieses Urteil wurde "staatsrechtliche Beschwerden und Nichtigkeitsbeschwerden" beim Bundesgericht eingereicht. Beides wurde 2004 durch das Bundesgericht abgelehnt. Im Fall Schönenwerd liegt das Problem hauptsäch
  12. Damit wollte ich nur zum Ausdruck bringen wie unwissend deine Beiträge sind. Zudem ist das ein deutsches Forum, daher werde ich noch Angaben zu Polizei Dispositiv machen, noch zu inneren politischen Angelegenheiten. Ich muss aber zugeben, ich bin SEHR überrascht, dass du nicht mehr darüber Bescheid weisst. Wärst du nur ein bisschen schlau, dann wüsstest es du, in der Schweiz haben die Bürger die grösste Macht. Mein einziges Motiv ist: Leute vor falschen Behauptungen und Ratschlägen zu schützen.
  13. Kannst du lesen oder nicht? Dein Wissensstand ist schlichtweg zum Kotzen! Kapazität nennt man die maximal mögliche Leistungsfähigkeit von Arbeitspersonen und Betriebsmitteln eines Arbeitssystems in einem bestimmten Zeitabschnitt. Gemäss deiner Antwort lässt sich darauf schliessen das du über null Kenntnisstand verfügst. Vielen Dank, dies bestätigt zu 100% deine Inkompetenz. Falls du so der super Schweiz Kenner bist, gab es noch nicht so lange ein Fall, in dem dies deutlich aufgezeigt wurde. Kommst du drauf? FALSCH Keine Ahnung wieviele solche Fälle es gibt. Von einem Kanton weiss i
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