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Justizopfer

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  1. Er wird nicht zugeschickt habe damals angegeben, dass ich ihn abhole, da ich dachte mein Freund wäre zu dem Zeitpunkt erreichbar und würde mich wieder fahren, hat sich nun kurzfristig anders ergeben. Denn das zusenden hätte mich 19 Euro gekostet! Und das sehe ich nicht ein
  2. Hallo, am 04. Januar endet mein Fahrverbot. Die Polizeistation wo ich meinen FS abgegeben habe ist über 15km von mir entfernt und per Bus/Bahn nicht zu erreichen. Ich habe in dieser Zeit auch leider niemanden der mich fahren könnte. Als ich den FS abgegeben hatte, hat mich ein Freund gefahren der nun leider weg ist bis Februar. Darf ich mit meinem Auto fahren und den Führerschein abholen, oder gibt es dafür eine Strafe? Das Fahrverbot ist ja ab dem 04. vorbei, abholen würde ich ihn am 08. Januar. Meiner Meinung nach ist das Fahren ohne mitführen einer Fahrerlaubnis => 10,00 Euro Verwar
  3. So wie mein Anwalt mir das mitteilte darf das Gerät laut Bedienungsanleitung nur zusammen mit JVC Kameras verwendet werden. Wir haben auch ein Gutachten gefunden wo ein Sachverständiger nachweist, dass mit anderen Kameras Abweichungen von über 20% möglich sind, dazu noch ein Aussage vom PTB wo gesagt wird, dass eine Verwendung mit anderen Kameras rechtswidrig wäre. Hoffe mal, dass das auch alles so stimmt, kann es mir zwar nicht wirklich vorstellen, aber wenn der RA das sagt wird das so sein
  4. Heute haben wir Einspruch eingelegt weil bei der Messung eine SANYO Kamera verwendet wurde obwohl der Zeichengenerator von JVC nur mit einer JVC Kamera verwendet werden darf. Ich halte euch hier auf dem Laufendem
  5. Auf den Fotos oben ist deutlich zu erkennen, dass hier eine Kamera der Marke SANYO eingesetzt wurde. Ich geriet genau an der selben Stelle in eine Abstandsmessung und wurde auch von einer SANYO Kamera gefilmt. Als Zeichengenerator wurde ein Gerät von JVC eingesetzt. Laut Gebrauchsanleitung dürfen diese Geräte nur mit Kameras aus dem Hause JVC eingesetzt werden, da ansonsten zu hohe Abweichungen auftreten können. Ich habe diesbezüglich heute Einspruch eingelegt und warte dort nun auf eine Entscheidung. Ich werde hier posten sofern sich dort was neues ergibt
  6. Hi, ja die 0,02 Sekunden habe ich jeweils auf die Zeiten mit drauf gerechnet. Lg
  7. Stimmt, also beschweren darf ich mich eigentlich nicht. Das Foto darfst du gerne verwenden für den FAQ Bereich Denke mal von der Qualität dürfte das reichen. In dem Video ist es auch nicht hochauflösender, da das Video auch nicht hochauflösend aufgenommen wurde.
  8. Bild 3 ist auch zu meinem Vorteil, denn dieses wird nur für die Abstandsmessung verwendet und gibt an wann der Vorausfahrende die Linie passiert hat. Da es hier zu früh war ist der Abstand bis ich passiere größer, demzufolge der Abstand höher.
  9. Shit Dann mal schauen was ansonsten noch so machbar ist. Aber danke schon mal für deine HIlfe! Ps.: Schönen Gruß in den Westerwald, da komme ich ursprünglich her
  10. Wegen der Verjährung: Die 3 Monate dürften dann aber ab dem Tag erneut laufen wo der Anhörungsbogen versandt wurde. In der Akte war ja auch folgendes vermerkt: Verjährung: 29.09.2011 Darüberhinaus noch eine handschriftliche Notiz vom 23.09.2011 "Bitte am Montag anrufen, wo unsere FE ist. Vorgang verjährt." An dem Montag wurde dann mein Foto aus dem Ausweis rübergeschickt mit dem Vermerkt: "Mit Fahrer identisch! Anzeige!" gleichzeitig wurde im Computer eine "Anzeigenfreigabe" eingetragen und dann am 27.09.2011 der Bußgeldbescheid erlassen. Dieser wurde erneut, fälschlicherweise, nach Ber
  11. Laut der angeforderten Akte wurde ich anhand des Passbildes, was beim Amt angefordert wurde... Zitat "eindeutig identifiziert" einige Freunde sagen auch, dass man mich deutlich erkennt, ich selbst bin davon natürlich nicht überzeugt Was mir allerdings noch so im Kopf schwebt: - Verstoß war am 19.06.2011 - Anhörungsbogen wurde laut Akte am 30.06.2011 angeordnet Dieser Anhörungsbogen wurde jedoch an meine alte Wohnadresse geschickt und dort (trotz Nachsendeauftrag der Post) nicht weitergeleitet, da die Berliner Polizei den Kram mit PIN verschickt. Diesen Anhörungsbogen habe ich dort erst vo
  12. So habe das gerade mal durchgerechnet und dabei bemerkt, dass es zwar auf den ersten Blick super aussieht weil die Messung sehr ungenau ist. Wenn ich das nun aber mit eigenen Daten rechne wirkt es sich sogar negativ aus. Zur kurzen Erklärung: Auswirkungen auf Geschwindigkeit Polizei geht davon aus, dass ich die Linie 1 früher überfahren habe, obwohl ich sie erst später überfahren habe. Dadurch erhöht sich die Messstrecke für mich um einige cm. was dazu führt, dass meine Geschwindigkeit geringer ist. Laut Polizei bin ich 125 gefahren. Wenn ich es mit meinen Zeiten rechne wäre ich 129 gefahren
  13. Genau das bezweifle ich nicht, aber da es hier wirklich nur um sehr wenige cm geht welche über ein Fahrverbot entscheiden sollte die Messung dann doch sehr genau sein. Es liegt ein Film im mp4 Format dabei hier konnte ich selbst pausieren wenn die Achse genau an der Stelle ist (gibt es wirklich) ich komme hier ungefähr auf 0,5 Sekunden mehr Zeit welche ich von Linie 1 zu Linie 2 gebraucht habe. Das bedeutet ja nicht nur, dass mein Abstand zum Vorausfahrenden Fahrzeug höher ist, sondern auch gleichzeitig, dass meine Geschwindigkeit auch geringer ist. Eine Kombination aus beiden, für mich p
  14. Könnte sich mal bitte jemand die folgenden Bilder anschauen und die Meinung dazu sagen? Ich habe diese Akte von meinem RA bekommen und bin der Meinung, dass hier voll geschlampt wurde. Da es bei mir um 13cm geht die über Fahrverbot Ja oder Fahrverbot Nein entscheiden möchte ich das nun doch genauer wissen. Schaut euch dieses Bild an: http://vms1.de/img/abstandeh0.jpg Ich werde nun mal die einzelnen Bilder beurteilen: Bild 1 Laut Beschreibung soll auf Bild 1 folgendes zu sehen sein: "Vorderachse des Betroffenen an Messlinie 1". Auf diesem Bild erkennt man jedoch noch sehr deutlich
  15. Hallo, habe ein rieeeesen Problem.... Habe bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h den Abstand nicht korrekt eingehalten. Ich hätte min. 62,50 einhalten müssen. Hatte aber selbst nur 18,40m drauf. Das entspricht weniger als 3/10 des halben Tachowertes. 3/10 des halben Tachowertes wären 18.75m Ich habe also knapp 35cm zu wenig... und dafür soll ich nun 3 Punkte bekommen und einen Monat meinen Führerschein abgeben.. Nächstes Problem: Derzeit ist noch ein Bußgeldverfahren am laufen wo es um eine Überschreitung von 25km/h und somit um 1 Punkt ohne Fahrverbot geht. Hier ist das Foto jedoch soooo
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