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demon

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  1. Hallo, bin vor kurzem von der Polizei mit der Begründung angehalten worden, dass ich mein Handy beim Fahren ausschließlich in der Hand gehalten habe. Hatte die Hand mit dem Handy direkt am Fensterbrett und es nur in der Hand um an der roten Ampel auf die ich grade zugefahren bin, zu schauen ob ich eine SMS erhalten habe. Ergebnis: Anzeige 1 Punkt - € 40.- + Gebüren! Seit wann ist ALLEINE das in der Handhalten eines Handys verboten? Und wenn ja, wie kann dann das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung erlaubt sein, denn auch dafür müßte man ja das Handy zumindest kurz in die Hand nehm
  2. naja, ist ja aus seiner Sicht auch verständlich - und ich hoffe auch, dass er es besser macht, als manch seiner Kollegen, aber daher sollte grade er sich um die oben genannte Glaubwürdigkeit und Verhältnismäßigkeit einsetzen! die Entfernung wurde mir nicht genannt, aber die Messgeschwindigkeit auf der Anzeige gezeigt. Deswegen stört mich das Ganze auch, soweit ich das mitbekommen habe, wird man ja so schnell zum "Wiederholungstäter" und im nachhinein fragt dann niemand mehr, wie die Punkte zu Stande gekommen sind. Und wenn öfter an solchen Stellen gemessen wird und bei der
  3. Im Auto war es dank Klimaanlage einfach kühler. Aber vermutlich einfach deswegen weil ein Auto am Strassenrand weniger beachtet wird als zwei seltsame Typen am Strassenrand von denen einer leicht gebückt an einem Stativ steht. nachdem es ein Polizeibus war, war es sowie auffällig genug, hab den sicher auch schon aus über 1.000m Entfernung gesehen und auf 100 gebremst, daher vermute ich ja, dass in diesem Fall aus sehr großer Distanz gemessen wurde. aber grade in solchen Situationen wäre doch Augenmaß und Verhältnismäßigkeit angebracht. All die aktiven Messer, die hier über Verkehr
  4. aber genau um den Punkt geht es mir ja, die Messentfernung war in meinem Fall sicherlich um die 800m und gemessen wurde aus der zweiten Reihe (Abstand zur Frontscheibe ca. 1,5m) sehr niedrig durch diese in einem Bereich in dem die Frontscheibe zudem abgeschrägt ist. Versteh auch nicht warum sich die Herren nicht einfach neben dem Fahrzeug postiert haben, war immerhin schöner sonniger Sonntagnachmittag.
  5. unabhängig vom Brechungswinkel? Na gut, ich nehme das jetzt einfach mal zur Kenntnis. möglich, hab mal nachgerechnet, war gefühlte 30 Sekunden noch mit 100 unterwegs,nachdem ich den bus gesehen habe bis zum "rauswinken" würde dann ca. 800m Messentfernung entsprechen Ohne Anwalt bekomme ich da keinerlei Informationen? Warum das?! Typisch Deutschland! woher weißt Du wo die Messung stattgefunden hat? Wenn eine Straße so ausgelegt ist, dass man vermutlich auch noch mit 150 risikoloser unterwegs wäre, als auf mancher Autobahn, wird dort sicherlich automatisch auch schneller gef
  6. Richtig, es wird zu deinen Gunsten im Glas langsamer... folglich braucht es länger um bis zu deinem Auto zu kommen... und auf dem Rückweg wird es wieder durch die Scheibe gebremst... somit kommt nochmals Zeit zu deinen Gunsten hinzu. Im Ergebnis bedeutet das, dass in einem längeren Zeitraum den Weg s zurückgelegt hast, also vom Messgerät aus gesehen also langsamer warst. aber ein Teil des Strahls wird dann ja vermutlich auch an der Scheibe oder von was auch immer (Streuung) reflektiert! Bin mir übrigens relativ sicher dass ich ca. 1.000m vor dem Messpunkt auf unter 100 abgebremst hatte,
  7. Also schon mal nichts mit Grünkeil. Der ist ja oben. Sorry, stimmt natürlich, aber unten in der Frontscheibe ist ja auch eine Abdunkelung wie immer die dann auch heißen mag.
  8. also ich fahre jetzt seit über 10 Jahren (bzw. 400.000 km) punktefrei - finde es übrigens auch absolut richtig, dass kontrolliert wird, aber leider wird bevorzugt an Stellen kontrolliert, an denen es sich dann "lohnt", aber an Stellen an denen es notwendig wäre kontrolliert interessanter Weise selten jemand! Ich stelle mal die Behauptung auf, dass dort jeder zu schnell unterwegs was, sofern nicht über 70 und mit Hut, bzw. entsprechend vorgewarnt!
  9. ersteinmal Danke für die Info, bin jetzt kein Experte, aber die Messung erfolgt ja bei diesem Gerät vermutlich per Laser? Und wenn ich vor langer Zeit richtig im Phisykunterricht aufgepaßt habe, wird Licht (Laser) durch Glas gebrochen und durch abgeschrägtes Glas in alle Richtungen gestreut, bzw. in der Laufzeit verändert. Nachdem ich zudem vermutlich aus ziemlich großer Entfernung gemessen wurde (habe den Bus frühzeitig gesehen und hab entsprechend gebremst), stellt sich für mich schon die Frage wie genau dieses Gerät in so einem Fall ist, bzw. ob dieser Aufbau überhaupt zulässig ist. D
  10. Hallo, bin mit 123 netto (100er) auf der Landstraße (in BW) gemessen (Riegl FG-21 P) und rausgezogen worden. Abgesehen davon, dass die "Glaubwürdigkeit" des Arguments "Verkehrssicherheit" an einem Sonntag Nachmittag, bei gutem Wetter auf einer über 5km schnurgraden, übersichtlichen, baumfreien, trockenen und vor allem vollkommen leeren Landstraße nicht sehr hoch ist... ...wurde die Messung auf einem Stativ aus dem Innenraum des VW-Busses durchgeführt. Das Stativ war dabei so aufgestellt dass die Messung sowohl an dem Vordersitz vorbei, als auch direkt durch den abgeschrägten Grünkeilbere
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