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rotlicht

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  1. Radfahrer und Autofahrer gleiche Rechte im Straßenverkehr? die nachschulung wegen einem Vergehen oder eine freiwillige?
  2. na juhu, 15 Monate... wirklich oder im Sinne von "in der Zeit fährst du wenigstens regelkonform" ?
  3. Gibt es Erfahrungswerte, wie lange es dauern kann bis einem die Fahrerlaubnisbehörde eine Mitteilung hierzu schickt? Der Verstoß ist jetzt 11 Wochen her, die Zustellung (&Bezahlung) des Bußgeldbescheids 7 Wochen. Ich will das hierfür beiseite gelegte Geld ja nicht ewig vergammeln lassen...
  4. Hat jemand ne Quelle die das belegt, dass man mitm Rad unter 1s trotzdem noch ASF machen muss? Das nervigste überhaupt ist die Ungewissheit ob ich jetzt auf das Seminar sparen muss oder nicht
  5. Irgendwie sind die letzten 3 Beiträge durchgerutscht, tut mir Leid @ASF blöd, aber gut, kann man eh nicht ändern......
  6. Der hier sagt aber nur 1 Punkt... http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=636615 Ist unter 1s wirklich immer noch ein Verstoß der in Nachschulung/Aufbauseminar endet? Keine Ahnung, ich muss halt 68,50€ überweisen, die sind nicht aufgeschlüsselt. Laut oben verlinktem Beitrag wären es wohl 45€ bußgeld + 23,50€ Gebühr
  7. wie weiter oben geschrieben, war das ganze mitm Fahrrad, wie siehts dann aus bei 68,50€ ? Achja, bei Tatbestand steht: § 37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV
  8. Hallo, habe jetzt einen Bußgeldbescheid über 68,50€ bekommen. Soll das heißen, dass der POM nett war und "unter eine Sekunde" eingetragen hat und ich somit nicht zur Nachschulung muss und keine Probezeitverlängerung habe? Vielen Dank für Eure Antworten!
  9. schön zu lesen ist es ja, gibt es da irgendwelche Richtlinien wie die wirtschaftlichen Verhältnisse bewertet werden und wie man diese Minderung beantragen kann?
  10. den Gesichtsausdruck des Polizisten will ich sehen, wenn er wg. über Rot fahren mitm Rad das 20-fache seines Gehalts (bzw da älter, ja "nur" 100€, also in meinem fall dann das 4-fache der monatlichen Einkünfte) blechen darf, locker mal 7000 €, je nachdem wieviel er verdient, mir fehlt bei dem Bußgeld irgendwie das schmerzliche für die Reichen, bzw. die Ermäßigung für Geringverdiener
  11. da ich mich vorher nie mit derartigen Foren oder Tricks beschäftigt habe, wusste ich das halt nicht und muss damit leben im Laufe der nächsten Monate um insgesamt um die 450-500€ erleichter zu werden...
  12. 1. Könnte dann theoretisch durch ein weiteres Aufbauseminar die Probezeit auf 3 Jahre gesenkt werden? 2. Werden die 2 Jahre (Punkteverfall) dann ab dem Ende der Probezeit gezählt?
  13. Vielen Dank für deine Antwort. 1. Ob der eine Gefährdung notiert hat, muss also abgewartet werden, oder hätte dieser das explizit erwähnt? 2. Wenn man noch innerhalb der Probezeit war, muss man ja zusätzlich an einer Nachschulung teilnehmen (oder ersatzweise für 3 Monate den Führerschein abgeben), ändert diese Nachschulung etwas an der Länge der Probezeit und dem Punktestand, oder hat man danach eine gesamte Probezeit von 4 Jahren und 1 Punkt in Flensburg?
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