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Khaos

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  1. So mein Bruder + Vater waren gestern beim Rauthaus wo eindeutig festgestellt wurde das wie schon geschrieben ich der Fahrer war der geblitzt wurde. Die Dame im Rathaus meinte zu ihnen das sie es so weiterleiten würde und nicht genau wüsste was jetzt pasiert weil die eigentlich Frau die Zuständig ist im Urlaub sei. Ich wurde am 8.8. geblitzt also bin ich schon lang in der Verjährung oder könnten die mir vielleicht noch irgendwas andrehn?
  2. Habs eben verglichen und es ist das selbe Aktenzeichen.
  3. Das hier klingt alles recht kompliziert was ihr geschrieben habt und um weitern Problemen aus dem Weg zu gehen, wird mein Bruder hingehn und sagen das er sich schlicht und ergreifend geirrt hat, vor allem da uns ja nie ein Foto vorlag und es einfach zu lang her war. Erst nachdem dann der Bußgeldbescheid kam und er gemerkt hat wie hoch die Strafe ist, hat er nochmal nachgeforscht und festgestellt das er doch nicht gefahren sein kann. Außerdem werden die ja das Bild haben und dann auch sehen das er nicht der Fahrer ist.
  4. Also gegen den Bußgeldbescheid wurde ohne Angaben von Gründen widersprochen noch innerhalb der zwei Wochen frist. Dann kam ein Schreiben, den Einspruch zu begründen, welches erst im Dezember kam und auf das geantwortet wurde, dass ich der Fahrer war und nicht mein Bruder und man deshalb einspruch eingelegt hat. Sry hab ich etwas unglücklich formuliert.
  5. Also gegen den Bußgeldbescheid wurde ohne Angaben von Gründen widersprochen noch innerhalb der zwei Wochen frist. Dann kam ein Schreiben, den Einspruch zu begründen, welches erst im Dezember kam und auf das geantwortet wurde, dass ich der Fahrer war und nicht mein Bruder und man deshalb einspruch eingelegt hat. Sry hab ich etwas unglücklich formuliert.
  6. So es geht weiter, nachdem mein Bruder im Dezember widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wurde und nachgefragt wurde wieso, wurde men Name gennant und das ich gefahren bin. Da es für mich verjährt ist, dachte ich die Sache sei gegessen aber heute kam noch ein Brief an meinen Bruder der sich als Ersafa eingetragen hat von demOrdnungsamt unseres Ortes den ich mal anonymisiert zitiere. "Ermittlungsersuchen Ihre Vernehmung als Betroffener, Aktenzeichen XXXXXXXXXXXXXX wegen einer Ordnungswidrigkeit am 08.08.2009 um XXXX uhr in XXXXXX mit PKW Sehr gehrte/r XXXXXXXXX zu ihrer vernehmu
  7. Hier mal ein Zeitungsbericht aus Kassel http://www.extratip.de/index.php?artikel=38765 Zitat: "Kassel. Als Marijan Dajak in der vergangenen Woche einen Brief von der Stadt Kassel öffnete, traute er erst seinen Augen nicht: In dem Schreiben von der Verkehrsüberwachung wird ihm vorgeworfen, mit seinem Auto am 10 Oktober um 0.46 Uhr auf der Holländischen Straße stadtauswärts ohne triftigen Grund so langsam gefahren zu sein, dass der Verkehrsfluss behindert wurde. Dafür soll er ein Verwanungsgeld von 20 Euro zahlen."
  8. Sodele letzten Mittwoch kam der Bußgeldbescheid gegen meinem Bruder nur war ich bis heute geschäftlich in Wien und habs darum erst jetzt gesehen. Da es für mich je jetzt verjährt ist kann mein Bruder einfach gegen den BGB widerspruch einlegen und sagen das ich Gefahren bin und der Keks is gegessen oder sollten wir noch irgendwas beachten?
  9. Also es gibt ein Update, heute ist erneut ein AHB gekommen allerdings an meinen Bruder. Für mich ist es ja in anderthalb wochen erjährt. Kann ich dann mit ihm das Ersa fa verfahren durchziehn, oder? Also er gibt an das er gefahren ist und wenn er dann irgendwann nach dem 08.11. den BGB bekommt widerspricht er und nennt mich als Fahrer mit Kopie meines Personalausweises. Für mich wäre es dann ja verjährt und keiner würde eine Strafe oder Punkte bekommen. Er würde mitmachen, das hab ich schon geklärt.
  10. Ja war in nem Tunnel aber was für ein Gerät es war weiß ich leider nicht, nur das er kurz davor in Betrieb ging.
  11. Noch ne Frage. Ich habe mein Führerschein jetzt zum 31.10. ein Jahr, wenn ich jetzt davor geblitzt werde, aber bevor der bescheid kommt ein Fortbildungsseminar für Fahranfänger gemacht habe, wird meine Probezeit trotzdem verlängert oder kann ich sagen Schwein gehabt und meine Probezeit ist rum. Ich weiß das ist jetzt rein hypothetisch, aber ich habe mich für so ein Seminar angemeldet weil ich die Probezeit so schnell wie möglich rum haben möchte.
  12. Danke für die Tipps Leute ich habs echt noch nie erleb das einem in einem Forum so schnell geholfen wird.
  13. Von meinem Vater aus währe es kein Thema und ich fände es schon enorm praktisch wenn ich ehrlich bin. Besteht aber nicht die Gefahr das wenn ich es war und wir das Foto anfordern das die dann noch extra mal draufschauen? Naja als mein Bruder vor einem Jahr geblitzt wurde mit 9Km/h zuviel stand schon im Brief das der Fahrer nicht der Halter sein kann darum habe ich das dazu geschrieben.
  14. Folgendes ist passiert, heute ist ein AHB gekommen das eines unserer Autos am 08.08. mit 29Km/h zuviel innerorts geblitzt wurde. Problem dabei ist das ich und mein Vater dabei in Frage kommen da wir beide an dem Tag vorbeigefahren sind wo geblitzt wurde und das so ein toller neuer Infrarotblitzer ist. Das schreiben ist an meinen Vater und da steht auch nix davon das ein anderer Fahrer in frage käme. Ich selber bin noch in der Probezeit. Kann mein Vater jetzt den Bogen zurückschicken und schreiben das er gefahren ist und er kriegt die Punkte und die Sache ist gegessen oder kann man da noch was
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