cyrax
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B hatte grün, A bereits Rot und fuhr dennoch auf einer zweispurigen Straße direkt vor den Wagen von B der auf der sich auf der rechten Spur befand. Spucken als Straftat, hätte ich nicht gedacht. Die Straße war zweispurig. An der ersten Ampel ist A direkt vor auf die rechte Spur B gefahren. Dann auf die linke Spur gewechselt. Nach einer Ampel wieder vor B auf die Rechte Spur gesetzt, nächste Ampel war rot, beiden warten. Ampel wird grün wenig später legt A die Vollbremsung hin (war wohl Absicht, wegen dem gezielten Blick in den Rückspiegel). Die linke Spur geht dann als Abbiegespur ab u
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Person A mit Begleitung fährt bei Rot über die Ampel und ordnet sich direkt vor dem Auto von Person B ein, der daraufhin stark bremsen muss. Die Straße ist beidseitig zweispurig. Person A stellt sich in die linke Spur und will bei 2 Ampeln (beidemale Rot) ein Rennen, fährt jedenfalls extrem schnell an sobald die Ampel auf Grün schaltet. Person B beschleunigt auch, aber nicht übermäßig stark. Hinter der zweiten Ampel schaut Person A in den Rückspiegel und legt dabei eine Vollbremsung hin, Person B fährt beinahe auf. Die Straße war völlig frei, Gehsteige waren mit Gittern geschützt. Es war kein
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Kann ja sein, dass eine Aussage eines Polizisten glaubwürdiger ist als die einer Privatperson. Vieleicht hat ein Polizist mehr Befugnisse oder Ähnliches, deshalb fragte ich. Das ist meistens kaum möglich das stimmt, und somit macht es Überholmanöver unnötig gefährlich. Das beste in dem Fall wäre wohl Geduld.
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Darf ein Polizist eigentlich einen Fahrzeugführer auch belangen ohne diesen anzuhalten oder zu blitzen? Nehmen wir mal folgende Situation auf einer Landstraße an: Auto 5 fährt auf eine Kolonne bestehend aus 4 Autos auf. Die Kolonne wird angeführt von zwei Polizeiwagen (Auto 1 + 2) die deutlich langsamer fahren, als das Geschwindigkeitslimit. Auto 3 und 4 überholen die langsamfahrenden Polizeiautos nicht. Fahrer 5 überholt somit Auto 3 und 4. Er ordnet sich vor Auto 3 ein, Auto 3 hupt und leuchtet mit den Scheinwerfern aus, weil sich Wagen 5 seiner Meinung nach zu knapp eingeordnet hat. Wenig s
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War geschätzt, nicht sicher. Beim Einscheren waren es noch 50m schätzungsweise. Und die Geschwindigkeit war ca. 80. Naja so oder so verdammt gefährlich, mehr nachdenken und sich nicht reizen lassen dann passiert so ein Unsinn nicht...
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Ja nee is klar, ne... ;) Man hat die Wahl, zurückfallen lassen oder Überholvorgang beenden. Naja und wenn der zu Überholende beschleunigt ist man erstmal verwirrt und handelt falsch. Einfach mehr nachdenken und auch mal nachgeben dann bringt man sich auch nicht in solch gefährliche Situationen. Zumal das Überholen eh komplett überflüssig war.
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Bitte beim Thema bleiben.
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einfach nur geil ... Geile Formulierung, oder wollt ihr mich auf den Arm nehmen? Ich kann 'Pferdestehler's Meinung jedenfalls voll unterstreichen.
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Hallo an Alle. Ich möchte gern mal eure Meinung zu einem Sachverhalt wissen. Fahrer A überholt einen LKW, dahinter Fahrer B ohne nennenswerten Abstand. Dann in einem auf 80 beschränkten Abschnitt beschleunigt Fahrer B stark und überholt Fahrer A. Fahrer A fährt vermutlich aus Wut hinterher. Bei 140 versucht Fahrer A Fahrer B zu überholen, Fahrer B gibt Gas als Fahrer A auf gleicher Höhe war. Fahrer A lässt sich zurückfallen und probiert es wenig später noch einmal. Wieder auf gleicher Höhe mit Fahrer A beschleunigt Fahrer B nochmals deutlich. Fahrer A gibt diesmal nicht nach und zieht an F
