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JonnyMoped

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  1. Hallo! Ich möchte nur mitteilen was geschehen ist. In der Stellungnahme habe ich geschrieben! Da die Person auf dem Foto nicht zu erkennen ist, kann ich keine Angaben machen, um wen es sich handelt. Eventuell kann es auch jemand aus der Verwandtschaft sein. Dann die Antwort. Sehr geehrter Herr xxxx, das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren habe ich gemäß § 46 (1) OWiG i. V. m. § 170 (2) StPO eingestellt, da kein Tatbeweis möglich ist. Aber wie gesagt das Bild war nicht gut. Trotzdem besten Dank an alle die sich Gedanken gemacht und mir Tipps gegeben haben. Jonny
  2. Ich habe jetzt Feierabend. Morgen ab 06:30 Uhr wieder, leider darf man das Inet nur zu dienstlichen Zwecken nutzen. Ein Teufelskreis. Was soll denn passieren? Eine Strafe für die fehlerhafte Angabe bezüglich des Nichtbestehens eines Zeugnisverweigerungsrechts wüßte ich auf die Schnelle nicht. Allerdings habe ich keinen Zugriff auf Kommentaren die in der Sache sicherlich behilflich wären. Hallo! An ermittler und gast225. Falls ihr noch etwas Brauchbares habt meldet euch bitte noch einmal. Danke an alle die mir Tipps gegeben haben. MfG Jonny
  3. Wozu? Damit spielt man der Behörde in die Hände - die weiß dann schon mal, wo - d.h. nach wessen Paßbildern! - sie suchen muß lg c.s. Nein. Mich, den man geblitzt hat würde man unter der Verwandtschaft des Fahrzeughalters nicht finden. Aber könnte man einfach so von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen? Bis dann Jonny
  4. Hallo! Erst einmal schönen Dank für die Antworten. Auch an Hartmut, ichkonnte deine Antworten nicht richtig folgen. Ging aber nicht mir alleine so. Wir haben dann eine Gruppensitzung einberufen und bis in die Nacht diskutiert. (Spaß) Danke auch an Taxiholgi für die Aufklärung. Was haltet ihr den davon wenn der Fahrzeughalter angibt laut Beweisfoto nicht der Fahrer gewesen zu sein. (Stimmt ja auch). Und dann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht da ein naher Verwandter gefahren sein könnte. Danke in voraus Jonny Moped
  5. Alles klar ist nur ein Witzforum hier. Aber mit deinen Witzen schaffst du es nicht mal in die Kreisklasse. Falls jemand eine echte Antwort hat würde ich mich freuen. Bis dann Jonny
  6. Verstehe ich nicht ganz. Aber um das ganz richtig zu umschreiben: Wir waren mit einer Gruppe im Skiurlaub und ich war nun mal gerade an der Reihe zu fahren. Bis dann Jonny
  7. Hallo! Ich bin am 04.02.09 mit meinem Bekannten seinen Wagen auf der Autobahn von einer Stationären Radarfalle geblitzt worden. Mein Bekannter saß neben mir. Das Foto ist nicht unbedingt gut. Könnte auch mein Bruder sein. Gefahren bin ich 33km/h zu schnell ( statt 100 - 133 km/h). Das würde jetzt rund 150 Euro plus 3 Punkte kosten. Hat jemand irgendwie Erfahrung wie man evtl. davor weg kommt. Mit freundlichen Grüßen Jonny Moped
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