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Diplomat

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  1. 1) Bitte umgehend einen Mod darum, das hochgeladene Foto zu löschen -> Was denkst du eigentlich, wo du hier bist, in einer geschlossenen Benutzergruppe von Todesrasern? 2) Antworte zumindest einigermaßen zeitnah auf bereits gestellte Fragen, dann besteht die Möglichkeit hilfreiche Tipps zu geben
  2. Hallo John, das Ding ist durch, also erledigt, lass dich nächstes Mal nicht erwischen
  3. Die Verjährung tritt 3 Monate nach der Ausstellung des Anhörungsbogens ein, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Dieser Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zugestellt werden, sonst zählt nicht das Ausstellungsdatum des BGB, sondern dessen tatsächliche Zustellung. Sofern du also in der Zwischenzeit keine Schachzüge wie Umzug o.ä. vollführt hast, welche die Zustellung des BGB verhindert haben, sollte die Sache für dich durch sein Erst nach Erlass des BGB beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.
  4. @Meister10: Da ja auch noch zu berücksichtigen ist, dass der Messbereich der XV3 mindestens 30m (bis zu 50m) vor dem Standort des Messgerätes liegt, und von der Messung ein Beweisvideo gespeichert wurde, aus welchem der tatsächliche Standort recht genau zu ermitteln sein sollte, sehe ich da durchaus Chancen einen Richter milde zu stimmen. Gerade bei dieser Überschreitung würde ich da nicht im Vorfeld aufgeben. Es gibt Sachverständigenorganisationen, welche sich auf die Verkehrsüberwachung spezialisiert haben, vielleicht sollte deine Anwältin sich mal mit einer solchen kurzschließen. (z.B. VUT
  5. @Sobbel: Da ich Qtreiberin nicht zu den Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft zähle habe ich durchaus nachgedacht. Aber auch bei diesen wird konsequent Personal eingespart, sobald sich die Gelegenheit ergibt. Betrachte einfach mal die Stellenentwicklung bis vor kurzem.
  6. @QTreiberin: Was du zu vergessen scheinst: Sobald es nur noch "verantwortungsvolle Fahrzeugführer" gibt (also ausschließlich duckmäuserische Lemminge, die sich bereitwillig jedem noch so unsinnigen Diktat der Exekutive unterwerfen), könnten "wir" auf dich verzichten. In der Folge wärst du arbeitslos oder in irgendeinem Behördenkeller in der Aktenregistratur, also sei froh, dass es "uns" gibt
  7. Die "Anhänger-Blitzer" sind oft PSS mit automatischer PKW/LKW Unterscheidung. Mit dem Wohnmobil wurde ich von diesen schön des Öftern als LKW "identifiziert" (->geblitzt)
  8. Fachtheorie hin oder Farbmarkierungstraining her, wer seine Bestimmung in der Verkehrsüberwachung sieht ist für mich für "richtige" Polizeiarbeit genauso geeignet wie ein Blindenführhund beim Schutzdienst.
  9. Ich denke diese beispielhafte Zahl ist nicht zu niedrig angesetzt. Ich habe im näheren Bekanntenkreis langjährig Bedienstete im Justitzvollzug. Sie verrichten ihren Dienst in einer Anstalt, in welcher eher die länger Einsitzenden beherbergt werden. Meine Bekannten haben langsam Angst, dass der Deutsche Straftäter ausstirbt. Nach deren Aussagen hat fast jeder Einsitzende (weit über 90%) zumindest Migrationshintergrund.
  10. Manchmal frage ich mich, ob ihr wirklich so naiv seid, wie ihr euch äußert. Um Missverständnissen vorzubeugen, mit "ihr" meine ich sicher nicht Alberto.
  11. Kurzes Informieren über den bereits vor fast zwei Jahren vollzogenen Wandel in der Schwedischen Asylpolitik hätte dir diesen peinlichen Kommentar erspart.
  12. Oliverku beschreibt die Lage zwar undiplomatisch krass, aber weitgehend zutreffend. Ich habe den Eindruck, dass die Berichterstattung (auch der angesprochenen Medien) wieder auf "vor Sylvesternacht-Niveau" zurückkehrt, da die Realität die Fiktion der "Gutmenschen" inkl. ihrer Anführerin schlicht eingeholt hat, und eben nicht sein kann, was nicht sein darf. Wenn alle anderen Europäischen Staaten in der "Flüchtlingspolitik" alles anders machen, auch ehemalige "Musterstaaten" wie Schweden die Fehler erkennen und vor radikalen Kehrtwenden nicht zurückschrecken, dann muss man sich schon die Frage s
  13. Selbstanzeige ist ein recht unkluger Einfall. Es ist auch möglich, dass die Bußgeldstelle nicht mehr weiter nachforscht, sofern die OWi Geschwindigkeit bereits verjährt ist. Dein inländischer, führerscheinloser Bekannter sollte beten (bzw. versuchen darauf Einfluss zu nehmen), dass der ausländische Bekannte ihn nicht namentlich ins Spiel bringt. Und wie oben schon erwähnt: Keine Kommunikation (Weder Mutter noch Sohn) in dieser Sache mit Behörden ohne fach(Anwalt-)lichen Rat.
  14. Systemkonformes, Obrigkeitshöriges und Regierungspreisendes Verhalten schützt in vielen Ländern der Welt vor ungerechtfertigten Repressionen
  15. Eine gebührenpflichtige Fahrtenbuchanordnung, eine MPU-Auflage oder die Untersuchungshaft auch nicht. Nur weil es formaljuristisch keine Strafe ist und es genug obrigkeitshörige Limitmasochisten gibt werden Tempolimits für den Otto-Normalfahrer nicht angenehmer.
  16. Ja, die gibt es. Nur, was denkst du, wielviele Promille der Renter werden das sein? Die theoretisch maximal erzielbare Rente in D liegt bei 2700 Euro, bedingt aber das 45 Jahre lange Einzahlen des Höchstbetrages. Auf wen trifft das zu? Anspruch auf Betriebsrenten haben weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmer, und auch die, welche einen Anspruch haben, werden daraus nicht mit Reichtümern überschüttet. Draghi und der zwischenzeitlich üblichen Arbeitsplatzfluktuation sei Dank. Ich gönne dir jeden Cent deiner Pension, nur, die Realitäten sollte man trotzdem nicht aus den Augen verlieren. Hast d
  17. Ich halte es für einen Skandal stundenlang hinter einer VBA zu messen ohne deren Einstellung/Fehlerprotokoll laufend oder zumindest immer im Nachgang zu überprüfen.
  18. Alles klar, dann wird ein Schuh draus. Schlüssel 95 bedeutet Grundqualifikation, entweder gemacht (ca. 150 Stunden) oder im Rahmen der Besitzstandswahrung erworben (davon gehe ich bei dir aus). Wenn du nach dem tt.mm.jjjj weiter gewerblich fahren wolltest müsstest du 35 Stunden Weiterbildung nachweisen um "95" wieder 5 Jahre eingetragen zu bekommen.
  19. Wie bitte ? Was ist das für ein undefinierter Quark? Wenn für eine FE ein "Enddatum", also Ablaufdatum, angegeben ist, dann ist es nach Ablauf Essig mit der entsprechenden Klasse, völlig unabhängig, ob privat oder gewerblich. "Auf Nachfrage" ? Ja wie, womöglich auch noch am Telefon? Gerade von dir hätte ich ein wenig qualifiziertere Einlassungen erwartet. Und zwar mit Nennung von Klassen, Schlüsselzahlen und ähnlich nachvollziehbarem Background.
  20. ojojoi... so viel Harmonie zwischen euch treibt mir ja fast die Tränen der Rührung in die Augen.... Allerdings stimmt mich etwas nachdenklich, dass Bluey inzwischen offensichtlich Bibers Diskussionisstil adaptiert
  21. @Blaulicht : Anders herum wird ein Schuh draus. Warum denkt denn im Verkehr kaum einer mehr mit? Hier schlagen reihenweise von Überwachungsmaßnahmen eingeschüchterte Kandidaten auf, stellen tlw. Fragen wie "Muss nicht vor jeder Kurve ein passendes Tempolimit stehen?" Das Mitdenken wird dem VT konsequent abtrainiert, man kann sich inzwischen fast alles ungestraft erlauben (Beispielsweise freche Missachtung der Vorfahrt an Einmündungen, Spurwechsel und Linksabbiegen ohne Blinker usw. usw.), nur eines nicht, nämlich eine vernünftige Geschwindigkeit zu fahren. Und mit vernünftig meine ich nicht d
  22. Vor Gericht dürften die geladenen Zeugen gefragt werden, ob sie sicher sind, dass sie das gemessene Fahrzeug bis zur Anhaltung nicht aus den Augen verloren haben. Äußerst wahrscheinlich werden sie dies bejahen. Für den Richter dürfte damit der Fall erledigt sein. Wenn du Punkte hast die Aussage der Zeugen in Zweifel zu ziehen (z.B. viel (LKW)Verkehr oder Kurven nach der Messstelle) ist nicht ausgeschlossen dass der Richter deiner Argumentation folgt. Überlege dir aber ob es den Aufwand wert ist, eine RSV schadet da nicht, und, da Autobahn dürfte die Verhandlung nicht gerade um die Ecke stattfi
  23. Hallo und willkommen, obwohl ich kein "Praktiker" bin, kann ich dir sagen, dass alles von der Beleuchtungssituation, vor allem im Nahbereich, abhängen wird, da die Riegl nicht über Restlichtverstärker o.ä. verfügt. Es ist bei den seit Jahrzehnten obligatorischen reflektierenden Kennzeichen auch ohne die Riegl-Optik möglich bei Nacht ein entgegenkommendes Kennzeichen abzulesen, sofern das Kenneichen z.B. durch Abblendlicht, angeleuchtet wird. Ohne Licht in deine Richtung wird keiner das Kennzeichen einwandfrei abgelesen haben und hat somit an den Anhaltetrupp die von dir angeführten Identifik
  24. Ja. Aber nur bis maximal 12t inkl. Hänger. Und mit alt und grau bekommt man eben keine Fahrerkarte. Also nicht zum Geldverdienen
  25. Schlicht und ergreifend : Falsch ! Auch über 50 bleibt bei grau Klasse 3 alt ohne Umtausch C1E enthalten. Allein für CE(79) wäre Umtausch und ein Augenärztliches Gutachten & Gesundheitsprüfung erforderlich (wie auch für CE aus Klasse 2 alt) Dafür, dass das offensichtlich dein Beruf ist, kennst du dich aber in grundlegenden Fragen nur sehr rudimentär aus.
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