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Diplomat

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  1. Tja, vielleicht dämmert hierdurch ja auch mal einem Sobbel worum es bei der Geschwindigkeitsüberwachung in der Hauptsache geht
  2. Nur so schafft man es eben innerhalb relativ kurzer Zeit auf 8178 Beiträge....
  3. ..den die Exekutive inzwischen mit Billigung der anderen Gewalten durch Verwaltungsrecht konterkariert (Gebühr für die Anordnung eines Fahrtenbuchs, bei Übermotivation ergänzt um schikanöse Vorlagetermine mit potentiellen Extrabussen)
  4. Noch. Aber nicht mehr lange. Ich weiss ja nicht, wie tief du in der Materie drin stehst, nachdem du aber schon für die Anschlussleistung die falsche Einheit nutzt tippe ich eher auf rudimentäres Halbwissen. Die Problematik beim Laden der E-Autos ist die hohe Dauerbelastung, die dabei entsteht. Die gesamte Stromversorgung ist mit Faktoren kalkuliert (z.B. Gleichzeitigkeitsfaktor), welche von einer haushaltsüblichen Nutzung ausgehen. Ein DLE läuft beispielsweise nur wenige Minuten am Tag. So kann es auch sein, dass 20 Häuser mit einer Anschlussleistung von je 43kw (63A) mit nur 200A (138kw) vorg
  5. Ihr Glücklichen Wenns hier so weiter geht werden wir noch Immigranten Ein gutes, gesundes neues Jahr übrigens, auch für die anderen hier.
  6. Hallo und willkommen, zuerst einmal, bei der Frage ob Probezeit oder Verjährung geht es um Tage, du jedoch schreibst durcheinander und sehr unkonkret, das einzige genaue Datum ist das vom Beratungsschreiben, welches leider recht unrelevant ist. Wenn seit der Erteilung deiner Fahrerlaubnis und dem Blitzen auf der Autobahn mehr als 4 (volle) Jahre vergangen sind, ist die Probezeit vorbei. Auch zwingt dich keiner zu einer freiwilligen Beratung, sonst wäre die ja nicht freiwillig Sollten deine bisherigen Verstöße allesamt OWis (also keine Straftaten) ohne Fahrverbot gewesen sein, und die letzte
  7. Wobei zu prüfen wäre, ob die 63 Weltverbesserer nicht ein Ermittlungsverfahren wg. falscher Verdächtigung verdienen....
  8. Mittelbar schon, indem sie die unmittelbar schikanierenden, unsinnig niedrigen, Tempolimits "durchsetzen", nicht selten weit ab von Gefahrenstellen. Das praktische dabei ist ja, dass oft die gleichen Entscheidungsträger für Anordnung und Überwachung zuständig sind, insbesondere auf kommunaler Ebene.
  9. Hmm, was dürfte das wohl werden Ich tippe mal auf Radwegmarkierungen auf Fahrbahnen, allgemeine "Verkehrsberuhigungen" (dieser Begriff ist für mich schon immer ein Oxymoron), Wegfall von Parkplätzen, weitere Blitzer und anderweitige Schikanen für diejenigen,die diesen Laden am laufen halten....
  10. So ist es, dass die Propaganda funktioniert, sieht man schön an QTreiberin. Wäre die Messstelle zwei Kilometer weiter, wären wir in BW, und dort wird dann sogar alles mitgenommen, also 106 netto.
  11. Sagt wer? Außerdem ist das Nebenziel eine Aussage betreffend der Verfolgungsverjährung zu bekommen.
  12. @quellwater: Ich würde auf den Anhörungsbogen in 14 Tagen, je nach dem was wir bisher zugegangen wäre, in etwa so antworten : "Da ich mir nicht sicher bin, ob ich das KFZ XY zum Zeitpunkt Z führte, bitte ich um Zusendung eines Bildes/und mich auf dem zugeschickten Bild nicht erkennen kann, bitte ich um Zusendung eines Bildes in besserer Qualität, weiterhin bitte ich zu prüfen, ob bezüglich des Vorwurfs nicht schon ohnehin Verfolgungsverjährung eingetreten ist."
  13. @randy8631: Glückwunsch zur Punktlandung. Ein Hunderstel Promille mehr und der Hammer wäre gefallen. Wenn du keine unnötigen Einlassungen gemacht hast (wie "ich habe seit 5 Stunden nichts mehr getrunken") o.ä. ist die Sache durch. Du solltest dir aber im klaren darüber sein, dass ein erneuter Alkoholverstoß ab 0,5%o in den nächsten 2... oder sinds jetzt nach der Reform wg. der längeren Tilgung sogar 5? Jahren zwingend zur MPU Anordnung führen wird. -> Frage an die Informierten: In welchem Zeitraum ist nach erneuter Alkohol-Owi mit einer MPU Anordnung zu rechnen?
  14. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass ihr das so seht. Aber, kurz weiter gedacht sind wir bei Telefonüberwachung oder Hausdurchsuchung, da kann man auch schnell mal den Vorbehalt canceln, weil, wäre ohnehin erfolgt. Diese Reihe kann man beliebig fortführen, und je weiter wir das tun, desto schneller geht es Richtung Polizeistaat.
  15. Stimmt, werden ja auch immer weniger. Oder meintest du etwa, dass das "Entfernen" des Richtervorbehalts bei weitreichenden Grundrechtseingriffen (wie beispeilsweise der körperlichen Unversehrtheit) keine Einschränkung von Bürgerrechten darstellt?
  16. @Nachteule: Ich danke dir für die fachlich fundierte Antwort, daher fragte ich ja auch gestern explizit die Ermittlungsbeamten hier, ob das Vorgehen statthaft ist. In der Tat ging das "Gesetz zur effektiveren....." wohl aufgrund meines ausgedehnten Jahresurlaubs an mir vorbei. Schnipp Schnapp sind so halt mal wieder ein paar Bürgerrechte ab
  17. Findest du? Dein gutes Recht, aber was denkst du denn, warum hat die Messung mit dem stationären Dräger nicht stattgefunden? Und warum hat mittags um 11h kein Richter die Anordnung getroffen?
  18. Es macht keinen Sinn innerhalb von 2 Minuten erneut zu blasen. Es ist auch nachvollziehbar, dass der Wert sinkt wenn man mehrmals kurz hintereinander bläst. Die Lunge braucht etwas Zeit für den Gasaustausch (Alkohol an die Luft abzugeben), daher darf man vor dem Blasen auch nicht hecheln ;-) Der erste Wert ist somit leider der am ehesten zutreffende. Lange nach Trinkende (über 5h) dürfte der AAK sicher nicht deutlich über dem BAK Ergebnis liegen, eher umgekehrt, ich will dir daher nicht allzuviel Hoffnung machen. Der mobile Tester ist allerdings auch nicht absolut genau, das könnte dir helfen.
  19. Hallo, sind dir Ausfallerscheinungen vorgeworfen worden? Warum wurde Blut abgenommen und nicht zuerst geschaut, was der (für Owi verwertbare) Atemalkoholtest auf der Wache ergibt? Hast du dem freiwillig zugestimmt? Oder wer (Richter, Staatsanwalt/Polizist) hat das angeordnet? (Die Kosten dafür hast du zu tragen!) Wurde dir nur eine oder mit Zeitversatz eine weitere Blutprobe entnommen? An die Forencops: Ist das statthaft und übliches Vorgehen?
  20. Was interessiert mich, wie Gauck Freiheit interpretiert. Und, wie kommst du darauf, dass er sein Gesagtes als abschließend definiert? Es ist ja wohl Blödsinn, dass wenn man sich allen möglichen Einschränkungen fügen muss und diese dann anprangern darf, als frei gilt. Freiheit bedeutet für jedes Individuum etwas anderes, und staatliches Handeln darf in Freiheiten nur soweit erforderlich, geeignet und verhältnismäßig, eingreifen. All das ist hier nicht der Fall und schon daran zu erkennen, dass zwischenzeitlich unterschiedlichste Begründungen für die Einschränkung an den Haaren herbei gezoge
  21. Richtig, es zeigt sich leider einmal mehr, dass die CDU für konservative Bürger, welche Priorität auf Recht und Freiheit legen, nicht mehr wählbar ist. Die Landes FDP BW hatte früher aber auch jede Verkehrseinschränkung (CDU-initiiert) mitgetragen. In der Folge werden sich die "etablierten" Parteien auch in Zukunft die Frage stellen müssen, warum das immer größer werdende "Pack" eine "rechtspopulistische" Partei wählt. Respekt vor den Österreichern, die haben schon zu 2/3 Bürgerlich Konservativ gewählt. Mal schauen, ob der Michel auch irgendwann aufwachen wird.
  22. Das dürfte eine schier unlösbare Aufgabe werden.... aber tröste dich, auch ich muss mir manchmal so einiges anhören
  23. Ich kann Blueys Schilderungen absolut nachvollziehen. Ich überhole durchaus auch, wenn Gegenverkehr sichtbar, aber ausreichend entfernt ist. Und das nicht erst seit gestern. Allerdings muss ich feststellen, dass heutzutage die wenigsten VT überhaupt noch überholen, das scheint (zumindest in meiner Gegend) generell aus der Mode gekommen zu sein. Da wird auch gerne mal 5km hinter dem 30km/h Traktor hinterhergepennt. Bei Überholvorgängen mit bereits sichtbarem Gegenverkehr passiert es inzwischen leider recht häufig, dass mir der Entgegenkommende mehrere Sekunden lang mit Lichthupe eindringlich si
  24. Ich hatte deinen zweiten Quote #8 so interpretiert
  25. @Bluey: Schon schön, wenn man denkt als Staatsbediensteter keinerlei Konsequenzen für getroffene (einschneidende) Fehlentscheidungen zu tragen hat, solange man in der Lage ist diese irgendwie zu begründen. Diese Ansicht zieht sich ja leider bis in höchste Ebenen. Hier sehe ich die Notwendigkeit tiefgreifender Korrekturen und Reformen des Rechts, das ist aber eine ganz andere Baustelle. Du willst mir also erklären, dass du eine Beschlagnahme eines Fahrzeuges aufgrund eines nicht erzielten Messwertes ohne weitere Erkenntnisse als angemessen ansiehst?
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