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Posts posted by Diplomat
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3,5 Millarden Gewinn bei 86,4 Millionen Umsatz..... das schafft nicht jeder ;-)
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vor 18 Minuten schrieb rth:
Nein! Die bereits heute angezeigte zulässige Höchstgeschwindigkeit wird an den Speedlimiter übermittelt. Fertig.
Idealerweise derart, dass der Fahrer die Limitierung nicht "überstimmen" kann.
Das dürfte dann spätestens beim unvermittelten Auftauchen eines Gängelungsschildes die Zahl der brenzligen Überholvorgänge deutlich erhöhen.
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Versuch es mir nicht übel zu nehmen, aber du bist ein hoffnungsloser Fall.
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vor 3 Stunden schrieb Berliner030:
Wird das durchgehen, wenn der Bekannte das Ganze durchzieht mir ähnlich sieht aber ich dem Blitzerbild ähnlicher sehe als er es tut?
Sehr wahrscheinlich nicht.
1. Anwalt
2. Nichts selbst unternehmen, geht schief, du reitest dich noch weiter in die Scheiße
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@Berliner030 Die entscheidende Frage ist hier, ob du auf dem Foto zu identifizieren bist.
Schau dir mal, sofern möglich, das gut aufgelöste Online-Bild des Anhörungsbogens an und lege deinen Personalausweis daneben.
Sollten sich die Bilder deutlich gleichen, wirds sehr schwer werden.
Insgesamt ist ab jetzt ein Verkehrsrechts- Anwalt angezeigt.
Nichts selbst unternehmen!
Außerdem kannst du davon ausgehen, dass hier einige Sachbearbeiter mitlesen, also gib nicht allzu viel Details deines Falles und der Örtlichkeit bekannt
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@rth ist das eigentlich zwanghaft bei dir, zu jedem Beitrag etwas zu posten, egal wie sinnfrei oder selbstverständlich es auch ist?
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Jetzt mischt sich schon die Kirche ein
ZitatRunter vom Gas heißt es künftig bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auf ihrer Synode in Magdeburg stellte sie sich hinter politische Bemühungen um ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Straßen. Dieses solle höchstens 120 km/h betragen, heißt es in einem Beschluss der EKD-Synode. Zugleich soll bei Fahrten im kirchlichen Kontext ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen eingehalten werden.
Im ursprünglichen Antrag des Synodalen Frank Schürer-Behrmann aus der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz war noch ein allgemeines Tempolimit von 100 auf Autobahnen und 80 auf Landstraßen gefordert worden. Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus warnte davor, dass die Evangelische Kirche "zu sehr mit einem moralischen Ton" auftritt.
Wenn die Katholiken nachziehen, trete ich aus
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vor einer Stunde schrieb Klaus299:
obwohl ich den Fahrer nicht benannt habe und das auch aufgrund des Zeugnisverweigerungsrecht nicht brauche, ist das wohl nicht so einfach mit einer Fahrtenbuchauflage.
Ähhh, doch. Entscheidend für die Fahrtenbuchauflage ist, ob die Behörde ordentlich ermittelt hat und der Verstoß dann letztlich nicht zur Sanktion kam, z.B. weil verjährt oder Fahrer nicht ermittelt.
Welche deiner Rechte du im Vorfeld genutzt hast, ist unrelevant.
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vor 5 Stunden schrieb rth:
ABM = Arbeits Beschaffung Maßnahmen.
—> Die Polizei sucht bereits im Umfeld des Autohalters.Kommt auf das Bundesland an. In BW beispielsweise ermittelt die Polizei i.d.R. nicht bei kommunalen Messungen.
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vor 4 Stunden schrieb rth:
PS. Hast du dich bereits nach der Rechtsgrundlage erkundigt ?
Kann er sich sparen.
Nennt sich hierzulande in der Regel "Lärmaktionsplan", und wird regelmäßig "fortgeschrieben".
Ingenieurbüros berechnen für viel Geld die Lärmbelastung und verkünden dann als Ei des Kolumbus
und lärmminderndern Asphalt.
Was von beidem dann aus Kostengründen umgesetzt wird, kann sich jeder denken.
"Fortschreibung" bedeutet oft erst Teilbereiche und von 22h-6h, dann werden die Grenzwerte mal wieder gesenkt und wir sind bei überall ganztags.
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Du warst angegurtet und hast nicht am Smartphone gefummelt?
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vor 8 Minuten schrieb rth:
Der BGH hat der Bundesregierung wiederholt vorgegeben, was „Sie“ zu meinen hat.
Das passiert in letzter Zeit nach der erfolgten Installation der "Richtigen" obersten Richter durch die Politik leider immer seltener.
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Die örtlich zuständige Polizeidienststelle bekommt eine Info, wer aktuell mit einem Fahrverbot beglückt wurde.
Daher ist im Zeitraum des FV mir erhöhter Kontrollwahrscheinlichkeit zu rechnen.
Sah sich bisher kein Ordnungshüter berufen, diese Info preiszugeben?
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Vielleicht solltest du mit dieser Erkenntnis eine neue Karriere als Unternehmensberater, bzw. management consultant starten
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Hallo rth,
"in Rechnung gestellt" suggeriert, dass man Ausgaben erstattet bekommt.
Das ist nie der Fall, es gibt in der Folge maximal eine Steuerminderung.
Im ungünstigsten Fall, wenn die Unternehmung an der Gewinngrenze kratzt, gibt es für doppelte Ausgaben für Sprit exakt überhaupt nichts "zurück".
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vor 10 Stunden schrieb zorro69:
Gefühlt wird das Benzin immer teurer, aber auch unser Lohn stieg ja auch in all den Jahren.
Kanst du erläutern, was das Eine mit dem Anderen zu tun hat?
Mit welcher Rechtfertigung muss (müsste/sollte) man heute genau so lange für einen Liter Benzin arbeiten wie vor X Jahren?
Wozu gibt es einen regelmäßigen Produktivitätszuwachs (mit damit einhergeheneden "Nebenwirkungen" wie Burnout usw.) wenn man sich am Ende des Jahres nur das Gleiche leisten kann wie in den letzten Jahrzehnten?
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vor 16 Minuten schrieb rth:
Spritpreise interessieren nicht, zahlt der Arbeitgeber, der sie seinerseits dem Finanzamt in Rechnung stellt.
Wie man sieht, warst du nie in deinem Leben auch nur ansatzweise selbstständig.
Oder hast du schon mal irgendetwas dem Finanzamt "in Rechnung gestellt" und bekamst es bezahlt?
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Am 27.2.2022 um 08:23 schrieb Christoph1973:
leider habe ich auch noch einen Jagdschein, den ich gerne behalten will.
Oh Mann, nach deiner Schilderung will ich mir dein Verhalten im Revier Anderen gegenüber erst gar nicht vorstellen.
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Im grünen BW werden die neuen Möglichkeiten von den Kommunen auch gerne genutzt.
Die "Verkehrswende" vom Auto zum Infektionsshuttle oder Fahrrad muss ja unterstützt werden.
Beispielsweise nimmt Freiburg daher ab April die Kleinigkeit von 360.-/Jahr statt bisher 30,70.
Für was genau? Für praktisch nix. Für das Recht darauf, ein Plätzchen im künstlich verknappten Parkraum suchen zu dürfen.
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Am 30.1.2022 um 11:19 schrieb Aka:
ich würde die Energie lieber in den politischen Weg investieren und das Video als Beispiel nutzen, so etwas mit entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zukünftig zu unterbinden... d.h. ein allgemeines Tempolimit mit entsprechenden Folgen z.B. Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Und nein, nicht die Leier, wenn dem das Fahrzeug selbst nicht gehört... einmal konsequent handeln, der Eigentümer muß eben prüfen, ob derjenige, dem er ein Fahrzeug überläßt charakterlich geeignet ist und wenn nicht, dann ist die Karre eben weg... ohne wenn und aber.
Bis vor kurzem dachte ich, du wärst einigermaßen in der Spur....
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vor 8 Stunden schrieb Heintz:
Man hätte auch einfach die Verwarngeldgrenze von 55 auf 70 oder 80€ erhöhen können.
Die Verwarngeldgrenze wurde erst kürzlich von 35 auf 55 angehoben. Ich spekulierte daraufhin sofort, dass die Verwarngelder bis 20 angehoben werden, ist dann ja auch passiert. Aber eine mögliche Erhöhung um 60% waren unseren Herrschern bei historisch niedrigen Opferzahlen offensichtlich zu wenig, eine Verdoppelung musste es werden
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Ich wünsche dir weiter schöne Träume im besten Deutschland aller Zeiten.
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Die rechtswidrige Absicht sehe ich durch das Verdecken des Kennzeichens erfüllt, da du damit verhindern willst, dass deine OWi auffällt.
Wem du was gerne signalisieren möchtest, ist unrelevant.
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vor einer Stunde schrieb hawethie:
Warum?
ZitatWer in rechtswidriger Absicht... das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt......
Bußgeldbescheid fremdes Auto
in Geschwindigkeitsverstoß
Posted
Hallo,
wenn du einen BGB bekommen hast, erfolgte zuvor sicher eine Anhörung/Zeugenbefragung des Halters.
Kann sein, dass dieser dich als Fahrer angab, kann auch sein, dass die Anhörung ignoriert wurde, dann ermittelt der Sachbearbeiter (SB) auf diverse Weise, u.a. kann er dazu z.B. Personalausweisfotos von quasi Jedem (z.B. gleiche Anschrift, Verwandschaft usw.) einsehen.
Aber auch dann würde dieser dem Ermittelten sehr wahrscheinlich zuerst eine Anhörung zukommen lassen.
So wie du es schilderst denke ich, dass der Empfänger der Anhörung dich als Fahrer angegeben hat, und für den SB das Foto passte.