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Ramses1704

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About Ramses1704

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  1. Dank für die vielen schnellen Postings. Ausser den Anwohnern und deren Besuchern befahren diese Strasse nur sehr selten andere Verkehrsteilnehmer. Eine Behinderung oder sonstige Beeinträchtigung des Strassenverkehrs ist somit "ausgeschlossen", zumal wir uns in einer TEMPO-30-Zone befinden. Ausser mir parken fast alle Anwohner ausgehend von der Seite, von der Sie in die Strasse einfahren. d.H. kommste von Norden, dann auf der "richtigen" Strassenseite.... kommste von Süden, dann halt "Entgegen der Fahrtrichtung". Ich nehme halt nur an, dass seit kurzen auch ein "Mitarbeiter des Ordnungs
  2. Guten Tag zusammen. Zum Sachverhalt: Ich wohne seit 25 Jahren in einer reinen Wohngegend mit Einfamilien-Häusern. Die Strasse ist zwar in beiden Richtungen befahrbar aber eine Fahrrichtung ist mit einem durchgehenden Parkverbot belastet. Wie gesagt, ich wohne und parke dort seit 25 Jahren vor meinem Hause. Je nach Gelegenheit wende ich meinen Wagen nicht, sondern parke auch entgegen der Fahrtrichtung. Gestern nun ein Knöllchen. 15 € Ich frage mich, ob das aus Schikane, oder Langeweile oder aus welchen Gründen auch immer ausgestellt wurde. Meine Frage hier im FORUM lautet aber: Besteh
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