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fmeyer01

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  1. Die Drohung mit empfindlichem Übel könnte ich aber durchaus erkennen - wie un-übel soll es denn beispielsweise der Halter eines abgeschleppten Autos empfinden, wenn z. B. der Fahrzeugführer die Abschleppkosten nicht bezahlen kann und der Halter das Auto, das er guten Glaubens verliehen hatte, nicht zurückbekommt, bevor er nicht 200-300 EURos gelöhnt hat - und das, obwohl er nichts sträfliches getan hat? Auch für einen Fahrzeugführer kann es ein Übel sein, wenn der Abschleppunternehmer 20 EUR pro Tag für die Aufbewahrung des Fahrzeugs verlangt und er weiß, dass er das geforderte Geld nur noch
  2. Von REWE-Märkten (Penny, MiniMal, Toom, Comet, HL gehören alle auch zu REWE) lese und höre ich es am häufigsten: Fast selbsttätig arbeitende Abschlepp-Unternehmer überwachen Supermarkt-Parklätze mit Digitalkameras der Fahrer. Der Grundstücksbesitzer tritt dabei kaum noch in Erscheinung. Sobald ein Falschparker (z. B. 2-Stunden-Kundenparkdauer geringfügig überschritten) dabei identifiziert wird, wird das Auto mitgenommen und nur gegen Zahlung von Abschleppkosten - mittlerweile mehr als 200 bis über 300 EUR - vom Abschlepp-Unternehmer wieder herausgegeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf dem
  3. Merkwürdig, jemand parkt einmal nachlässig falsch und schon verlangt jemand von ihm eine Unterlassungserklärung? Was hat eine Privatperson von dieser Erklärung? Hat man wegen Parkverstoßes ein Anrecht auf eine Unterlassungserklärung? Warum macht das nicht auch die POLIZEI mit jedem Falschparker, wenn's etwas bringen würde? Die Begründung mit den Abschleppkosten hinkt wohl, weil der Leser bereits beim Erhalt der Aufforderung sein Auto weggefahren hat - Kosten, die nicht entstehen können auch nicht geltend gemacht werden. Die Frage für mich wäre, ob das Zettelschreiben und Parkplatzblockieren
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