Die Drohung mit empfindlichem Übel könnte ich aber durchaus erkennen - wie un-übel soll es denn beispielsweise der Halter eines abgeschleppten Autos empfinden, wenn z. B. der Fahrzeugführer die Abschleppkosten nicht bezahlen kann und der Halter das Auto, das er guten Glaubens verliehen hatte, nicht zurückbekommt, bevor er nicht 200-300 EURos gelöhnt hat - und das, obwohl er nichts sträfliches getan hat? Auch für einen Fahrzeugführer kann es ein Übel sein, wenn der Abschleppunternehmer 20 EUR pro Tag für die Aufbewahrung des Fahrzeugs verlangt und er weiß, dass er das geforderte Geld nur noch