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Themistoklis

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  1. Wenn jemand ohne Parkschein im Auto Verwarnt wird, ist es dann richtig den Verwarngrund: TBNR: 113150 Betrag: 5,00 € Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat FaP: B Pkt: 0 (1) FV: oder TBNR: 113140 Betrag: 5,00 € Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat FaP: B Pkt: 0 (1) FV: zu verwenden. was meint ihr??? Welcher ist der richtige Verwarngrund???
  2. Kann man Zeichen 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) auch zur Markierung eines Wendehammers nutzen ??? Oder ist es so dass dieses Zeichen nur bei großflächigeren Gebieten zum Tragen kommt wie z.B. das Zone 30 Schild ?????? Wo kann man das ggfls. nachlesen???????
  3. Schau mal hier. Hat mich auch intressiert die Frage.
  4. Hast du langsam Post bekommen??? @Diesel_of_Hazard Sei nett zu deinen Mitmenschen. Berlin ist schön!!! Köln aber auch!!!
  5. Die meisten Behörden kennen den normale Weg, aber sie sind Bürgerfreundlich und schicken nochmal eine 2. Anhörung.
  6. Hallo diabolos!!! Wo hast du denn geschaut??? Hier sind die richtigen Beträge nach Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog: Das Halten kostet 15,00 € TBNR: 112410 Betrag: 15,00 € Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.2 BKat Das Parken kostet 20,00 € TBNR: 112412 Betrag: 20,00 € Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 58 BKat
  7. Mach das Modrunner. Nett wären ein paar Fotos.
  8. So wie es im Film aussieht ist dort Halbbordparken erlaubt. Oder??? Das VZ 314 ist aber dort angebracht, sollte normal VZ 315 sein. Mach uns doch bitte ein paar Fotos wie du geparkt hast und wie die Beschilderung sowie die Markierungen dort angebracht sind. Berichte uns ob man dann nicht ein Knöllchen wegen eines anderen Verstoßes bekommt. Wenn da VZ 315 wäre: VZ 315 gestattet das Gehwegparken und untersagt zugleich das Fahrbahnparken. Auf Restflächen neben Markierungen kann das Parken im Rahmen des § 1 Abs. 2 StVO erlaubt sein.
  9. Also so zu deiner Information. Bürgersteig kann keine 30 EUR kosten. Entweder 15 EUR oder mit Beh. 25 EUR und nach 1 Stunde 25 EUR mit Beh. 35 EUR. Also was steht da genau drin beim Nachbarn??? Hast du denn auch auf den Gehweg geparkt??? Du kannst auch die Stadt Köln (Verkehrsüberwachung) anrufen, und wenn sie können kommen sie auch. Nur das Stadtgebiet ist einfach Riesig, manchmal dauert es sehr lang, und manchmal kommen sie und fahren wieder weil sich das Problem von selbst gelöst hat. Aber was du selber auch machen kannst, ist eine Anzeige selbst zu fertigen und dem Amt zuzuschicken. L
  10. Berichte uns wenn die Anhörung kommt. Der Verwarngrund wäre intressant.
  11. Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung sind auch nur Menschen die können sich auch mal vertippen. Dann schaut man sich die Fotos an und ändert die Anhörung. Der Verstoß ist aber der selbe. Bezahlen und gut ist.
  12. Was steht den auf dem Zettel den die Stadt Köln dir drangemacht hat?? Kennzeichen??? oder einfach nur der Standartzettel?? Ist dort dein Nummernschild verzeichnet?? Am besten wartest du bis die Anhörung kommt und sagst uns was für einen Tatbestand du erfüllt hast. Ich vermute Grundstücksein- und Ausfahrt als Verstoß. Aber am besten ist abwarten bis die Anhörung kommt. Kann auch sein das jemand dich ärgern möchte und irgendwo bei einem Falschparker ein Verwarnungszettel abgemacht hat und ihn bei dir wieder drangemacht hat. Da steht das man nur mit Parkschein dort Parken darf.
  13. Hast du Fotos oder stell doch einen Link mit Google Maps rein. In welcher Strasse (Stadtteil) ist es denn in Köln??? Villeicht kann man mit www.e-rent.de (Videostadtplan) mehr erkennen.
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