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armerwicht

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  1. Nun das letzte Update von mir, damit ist meine ursprüngliche Frage auch erledigt. Ich habe beim Ordnungsamt angerufen, Fahreridentität geklärt. Das Fahrverbot entfällt, dafür doppelte Geldstrafe, ohne Punkte vorher ging es eigentlich recht einfach. Naja, ich werde meine Lehren daraus ziehen. Wünsche allen ein schönes Wochenende, ... und immer schön Abstand halten!
  2. Update von mir: heute ist dann der Umschlag vom freundlichen Ordnungsamt gekommen. Der Ausdruck ist ein schönes Souvenir, sogar in Farbe! Der Fahrer ist (leider) schon deutlich zu erkennen, der Ausdruck auf dem Anhörungsblatt war deutlich schlechter. Dann noch einige kleine Videostandbilder von der Kamera auf der Brücke. Und der Hintermann (der mir noch viel dichter und klar drängelnd auf den Fersen war) ist auch beim Messungsanfang und -ende gut erkennbar. Naja, das soll nicht mein Problem sein, der hat aber ein noch viel größeres Problem als ich. Dann werde ich mich wohl in mein Schicksal fü
  3. @ dete, danke für deine Antwort, darauf spekuliere ich. Dann mal sehen. Mit "Einfluß von Religion" meinst du doch wohl eher: alles ist möglich, vielleicht auch garnichts, oder ?
  4. Hallo an alle, ein kleines Update von mir. Ich habe beim Ordnungsamt jetzt doch angerufen, die persönlichen Daten des Halters vervollständigt und keine Angaben zur Sache gemacht. Das Gespräch war in Ordnung, ich bekomme das Fahrzeugführerbild jetzt per Post zugeschickt (per Email sei nicht möglich) und könne mir auch das Video ansehen (geht aber nur dort vor Ort. Aber immerhin). Dann habe ich nach den nächsten Schritten gefragt. Information war, daß der Beamte noch 1 Woche oder etwas länger abwarten würde, ob Angaben zur Sache kommen. Dann würde er entweder vom Einwohnermeldeamt mein Foto als
  5. Oh, danke Gast225, wußte ich auch nicht. Name und Anschrift stimmen, Geburtstag und -ort fehlen.
  6. danke für eure Antworten, ich werde jetzt erstmal in Ruhe überlegen, ich habe ja auch grundsätzlich kein Riesenproblem damit, für Fehler im Strassenverkehr einzustehen. Ich glaube mal, der erste Schritt wird sein, die Angaben zur Person zu machen. Dazu bin ich ja wohl verpflichtet. Und ich werde nach einem vernünftigen Foto fragen. Und dann, ob ich das Video ohne Anwalt einsehen könnte. Wenn ja, werde ich mir das gut überlegen (ohne Anwalt) und wenn nein, ist das Thema schon mal erledigt. Laut dete ist es wohl zumindest möglich, da bin ich mal gespannt.
  7. @ baguette, vielen Dank für deine Antwort. Meinst du mit BG-Stelle die Polizeidienststelle, die mir den Anhörungsbogen geschickt hat? Das wäre natürlich super, wenn ich das Video auch ohne Anwalt sehen könnte, ich werds mal versuchen. Wie schnell hintereinander kann eigentlich so eine Anlage blitzen? Kann die Anlage sowohl mich als auch den Hintermann mit 5-10 Meter Abstand fotografiert haben? Du hast natürlich recht mit dem potentiellen Bremsen. Aber die Situation war völlig entspannt: A20, wenig Verkehr, wir waren auf der ruhigen Rückfahrt aus dem Urlaub und ich habe weder von der Videom
  8. Hallo an alle, heute habe ich einen Anhörungsbogen zu einem Abstandsverstoss bekommen. Damit habe ich bisher noch nie zu tun gehabt, vielleicht könnt ihr mir ein paar Tips geben. Meine Geschwindigkeit: 152 km/h, Abstand 20,0 Meter, Vorwurf §4 Abs. 1, $49 SrVO, §24, §25 StVG, 12.6.3. BKat, §4 Abs. 1 BKatV. Wird also auf 150 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot hinauslaufen. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung und ein Foto. Das Foto zeigt mich als Fahrer, ist aber auf dem Anhörungsbogen sehr unscharf und grisselig. Das andere Foto ist wohl ein Standbild des Videos. Dort bin ich mit meinem Aut
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