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heini123

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  1. ich habe Ihn auf das Urteil hingewiesen. er meinte ...es sei nun einmal ein unterschied...ob ich das Seminar jetzt mache...regulär beende...die Teilnahme nach Flensburg gemeldet wird....und mir die Punke gelöscht werden...der verwaltungrechtliche Akt sozusagen abgeschlossen ist. ....und ich erst danach eine weitere Rechtgültige Eintragung für Punkte erhalte! etwas anderes ist...wenn das Seminar noch läuft...die meldung der Punktelöschung noch nicht erfolgt..und in der Zeit neue Punkte rechtsgültig werden....dann werden die Punkte nicht mehr gelöscht bzw. anerkannt
  2. Also ...Auskunft vom Anwalt ..den ich extra darauf hingewiesen haben (Tattagproblematik) "es gilt die Rechtsgültigkeit. Schaffen sie es die Punkte rechzeitig vor der Anstehenden Neueintragung durch ein Aufbauseminar zu reduzieren gilt für die Annerkennung der zu Löschenden 2 Punkte vom Aufbauseminar das Rechtsgültigkeitsprinzip. Wichtig ist also nur...den Zeitlichen rahmen zu schaffen...das bedeutet...das Seminar zu besuchen und die Pnkte schnellstmöglich zu reduzieren. weis jemand wie lange das im Normalfall dauert..also bis die Behörde diue Meldung nach Flensburg schickt um die Punkte
  3. Es zählt der Tag der Übeltat. Geht also nicht. MfG. hartmut wow..dann sollte ich wohl mit meinem Anwalt sprechen...der meinte das es ginge????
  4. Folgender Sachverhalt: Der Fahrer hat 13 Punkte! Es gibt 2 Owi im Rohr die jeweils mit einem und mit drei Punkten zu Buche schlagen. Danach wär das konto bei 17 Punkten und die üblichen Zwangs-Aufbauseminare ohne Punkte abbau wären die Folge. Frage: Kann der Fahrer JETZT zügig ein Aufbauseminar machen...somit 2 Punkte Abbauen um dann bei eintragung der Punkte lediglich 11 Punkte zu haben? Habe verschiedene Meinungen ...und freue mich auf eure!
  5. Es gibt unterschiedliche Adressen. Ausserdem bin ich diesen Sommer umgezogen und habe mich noch nicht umgemeldet.
  6. Es wurde ja gegen Heini123 ermittelt, das dürfte die Verjährung unterbrochen haben. es wurde eben NICHT gegen mich ermittelt! Ansonsten hätte ich ja den Zeugenbogen bokommen müssen. Den bekam aber die Firma...als Halter! Die Firma bat im Zeugenbogen um ein besseres Foto um den Fahrer benennen zu können. Dieses Schreiben wurde nicht beantwortet. Statt dessen der oben beschriebene Vorgang.
  7. 16.07. war der Tattag. Drei wochen später kam der der zeugenbogen an die Firma mit Briefkopf Firma und Anschrift weil die Firma der Halter des fahrzeuges ist. Der BGB ist laut schreiben des Ordnungsamtes am 12.09. ausgestellt worden. Die förmliche Zustellung über Boten trägt das Datum 14.11.
  8. Im Juli mit Firmenfahrzeug geblitzt. Im August bekam der Halter (Firma in der ich Gesellschafter bin) einen Zeugenbefragunsbogen mit Minifoto. Darauf war nix zu erkennen. Im Namen der Firma wurde ein besseres Foto beantragt um den Fahrer benennen zu können. Eine Antwort auf dieses Schreiben bzw. eine Zusendung eines besseren Fotos geschah seitens des Ordnungsamtes nicht. 4 Monate später liegt eine Förmliche Zustellung im Briefkasten der Firma! (14.11.) Bussgeldbescheid an mich als Privatperson mit Geburtsdatum und Geburtsort! Allerdings bin ich unter dieser Adresse nicht polizeilich gemel
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