Hallo, obwohl Du sicher etwas anderes erhoffst - mir fällt in diesem speziellen Fall nur noch folgendes ein: "Freiwillige MPU zur Vermeidung einer Fahrerlaubnisentziehung" In § 70 FeV sind derartige Maßnahmen anerkannt als solche, die die Ungeeignetheit (im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Prüfung der Eignung) entfallen lassen können. Interessant ist in diesem Zusammenhang das Absolvieren einer freiwilligen MPU. In SVR 2008, 471 finden sich hierzu zwei Entscheidungen: Amtsgericht Reinbek, Urteil vom 15. 9. 2008 – 2 Ds 760 Js 22035/08 (257/08) Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 13.