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berto

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  1. Hallo, also in Sache Auto-Abschleppen steht ja irgendwie alles Kopf. Man sieht ja immer mal wieder Berichte, wo man den Rat bekommt, nicht sofort zu zahlen und bei Weigerung der Herausgabe der Abschlepper die Polizei zu rufen. Fragt man bei den Berichterstattern mal nach, wollen die plötzlich von soetwas nix wissen und können auf keinerlei jur. Quellen/Informationen §§ etc. verweisen. Was ist denn nun mal richtig eindeutig in der Sache? Seit 2005 oder so brauchen Abschlepper ja soweit ich weiß nun keine Inkassokonzession mehr, um auf eine sofortige Bezahlung zu bestehen. Also ist die Forderung
  2. Auf Herausgabe des Autos ohne Bezahlung bestehen. Ansonsten Polizei rufen. Wie, auf Herausgabe ohne Bezahlung bestehen?? Das macht doch keiner der Abschleppunternehmer! Hat da denn schon mal jemand Erfolg gehabt? Gibts da nen § der das in dub. pro rer. erläutert?
  3. Das frage ich mich auch immer, warum man drei minuten halten darf aber das Fahrzeug nicht verlassen. Eigentlich heißt es in Sichtweite!! Daher würde ich erstmal Widerspruch einlegen und gucken was kommt. Nicht jede Stadt schleift die Sache gleich ins Gericht... Ansonsten ist es ja nett von der Stadt Haltebereiche einzurichten, in denen man drei Minuten im Auto sitzend das rathaus etc. betrachten darf und wieder los soll danach. Das wäre Schwachsinn, scheint aber oft so gemeint, wenn es um die Stadtkassenfüllung geht.
  4. ich finde es jedenfalls unverhältnismäßig, Autos in der nacht abzuschleppen, die auf ner Parkfläche stehen und dort quasi niemanden behindern. Nur wegen ner abgelaufenen Parkzeit reicht auch ein Ticket einer Knöllchenbakterie!
  5. quote] Wenn Da ein Zusatzschild mit dem Hinweis auf das Abschleppen steht, wußtest Du doch worauf Du Dich einläßt. Nein, ein Zusatzschild "Abschleppen" ist da nicht. Das ist das Gelände einer Wohnungsgenossenschaft und die hat nen Vertrag mit dem Abschlepper. Der lässt von sich aus alles kontrollieren und ggf. die Atos abschleppen um Geld zu machen. Dann will er das Auto nich rausgeben ohne sofortige Barzahlung oder EC-Kartenzahlung bei der das Konto auf Deckung geprüft wird. Kein Abschleppprotokoll erhält man; im Gegenteil man muss sogar unterschreiben, das man Fahrer war, obwohl man es
  6. So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört. Wo war das denn, wenn ich mal fragen darf ? Das ist im hohen Norden an der Ostsee, schikane!!
  7. das ist ja das Ding! Da steht nur ein Schild "Parken mit Parkscheibe 3 Std.". Mehr nicht. Keine Zeiteinschränkung; die eigentlich wünschenswert wäre. Denn wer braucht Nachts um 23 Uhr noch den Parkplatz? Zumal ich ihn ja um 7 Uhr wieder freimachen wollte. Das man da echt Abgeschleppt wird, als blockiere man übelst den Verkehr oder ne Kreuzung ist für mich echt unangemessen! Armes Deutschland, auf diesem Wege bist du richtig!!
  8. Ich habe mein Auto abends um 22:45 Uhr auf einem Parkplatz abgestellt, auf dem man drei Stunden Parken darf. Also stellte ich die Scheibe auf 7 Uhr um morgens nicht gleich abgeschleppt zu werden. Da war es aber schon geschehen. Um 6 Uhr war das Auto weg. Ist das nicht etwas unverhältnismäßig?
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