Hallo, hab da folgendes Problem: bei einer Brückenabstandsmessung bin erwischt worden. Angeblich bin ich bei Tempo 110km/h mit nur 16,24 Meter Sicherheitsabstand unterwegs gewesen. Laut Bussgeldkatalog also eine Fusslänge (26cm) zu Dicht drauf um mit einem Bussgeld davon zu kommen. Meine Frage an euch wäre, ob man das Messvefahren soweit anfechten kann um ein Fahrverbot zu vermeiden.