@Kaimann: Du meinst wohl "Fahrbahnen"!? @Kaimann: Das Radwege auf Kosten der "Autofahrer" gebaut werden stimmt ohnehin schon nicht und ist weiter als Argument dafür, dass alle Radfahrer sie auch immer benutzen müssen, völlig ungeeignet. Abgesehen davon müssen Radfahrer Radwege grundsätzlich nicht benutzen, was ich - aus guten Gründen - in der Regel auch nicht mache. Die Radwegebenuntzungspflicht wird allein nach § 2, Abs. 4 StVO geregelt, wobei die Benutzungspflicht unter Umständen entfällt, wenn der Radweg unzumutbar bzw. tatsächlich unbenutzbar ist (je nach Gerichtsentscheidung). Für