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Loewe

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  1. Hab mir die besagte Örtlichkeit mal genau angesehen. Der Grund für die Beschränkung dürfte wohl die Grundschule sein, die direkt an der Straße und zwar an der westlichen Richtungsfahrbahn der Bundesallee liegt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein Wohngebiet. Querungshilfen gibt es in der Nähe der Schule keine.
  2. Zum Thema mal dieser Link auf die Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin: Voraussetzungen für Tempo 30 vor Grundschulen in Berlin geschaffen
  3. Wer gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen ist, ist ein Raser! Ach, ich liebe diese Verallgemeinerungen. Edit: Zudem gibt es zuhauf Anordnungen für den Radverkehr, die gar nicht eindeutig zu verstehen sind. Radfahrer bräuchten wenn, dann dafür einen Führerschein, um im Regelgewirr der Sonderwege für den Radverkehr zurecht finden zu können.
  4. @Kaimann: Du meinst wohl "Fahrbahnen"!? @Kaimann: Das Radwege auf Kosten der "Autofahrer" gebaut werden stimmt ohnehin schon nicht und ist weiter als Argument dafür, dass alle Radfahrer sie auch immer benutzen müssen, völlig ungeeignet. Abgesehen davon müssen Radfahrer Radwege grundsätzlich nicht benutzen, was ich - aus guten Gründen - in der Regel auch nicht mache. Die Radwegebenuntzungspflicht wird allein nach § 2, Abs. 4 StVO geregelt, wobei die Benutzungspflicht unter Umständen entfällt, wenn der Radweg unzumutbar bzw. tatsächlich unbenutzbar ist (je nach Gerichtsentscheidung). Für
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