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rth

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Posts posted by rth

  1.  

    Nun kam am Montag ein Brief (datiert mit 30.10) zur "Vorladung wegen einer Ordnungswidrigkeit" als Zeuge. Dass ich da nicht hin muss weiß ich soweit...

    Vorsicht. Von wem kam das Schreiben? Wenn da von §161a StPO (über §46 OWiG) die Rede ist, könnte die Polizei Verfolgungsbehörde sein und Du müsstest da hin.

     

    Stimmt! Kann der Empfang nachgewiesen werden? Vermutlich nicht.

  2. Nichts desto trotz hatte ich nochmal eine Woche später einen Zettel im Briefkasten von einem Polizist, ich solle mich doch telefonisch bei ihm melden (war zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause). Das tat ich aber auch nicht, weil es noch ca. 10 Tage bis zur Verjährungsfrist (23.10.) waren.

    Nun kam am Montag ein Brief (datiert mit 30.10) zur "Vorladung wegen einer Ordnungswidrigkeit" als Zeuge.

    Herzlich willkommen im RF.

    Meine Glaskugel ist leider defekt, aber ich vermute der SB hat "rechtzeitig" deine Anhörung angeordnet und damit die Verjährung unterbrochen. Gewissheit bringt nur eine Akteneinsicht. Ich würde abwarten ob ein BGB kommt.

  3. Hallo Zöllner, vorab, wer einen Fahrer mit 1,5 Promille aus den Verkehr ziehen lässt ist - für mich - kein Denunziant. Er schützt uns alle, und letztendlich auch den Fahrer wenn er es so rechtzeitig tut bevor ein schreckliches Unglück geschieht. Vielfach machen sich die alk. Fahrer nach einem Unfall selbst schreckliche Vorwürfe.

    Der TE hat jetzt - zwangsweise - Gelegenheit sein Verhalten zu überprüfen. In machen Bundesländern per MPU.

    • Like 1
  4. ...Jedoch bleibt es dabei RC hat die Cops angerufen und TE ist besoffen gefahren. Und gleiches gilt für die Kontrolle zu Hause....

     

    Falsch!

    Der TE schreibt in Pos 1: "Ich bin davon überzeugt, das mich ein Saunagast angezählt hat, er ist Polizist im Ruhestand. Ich hatte mit Ihm eine politische Diskussion."

    Wer die Polizei gerufen hat, ob der TE per Zufall, durch unsichere Fahrweise aufgefallen ist oder von einem anderen Badegast angezeigt wurde wissen wir nicht.

    Der TE hat eine Vermutung, einen Verdacht. Nichts genaues ist uns bekannt.

  5. So in etwa lässt sich das Strafmaß aber nicht einschätzen ? Vielleicht aus eigener Erfahrung (sorry) ?

    Und, kann ich dem Polizisten aus der Sauna etwas "reintreten" ?

    Das kann man so nicht einschätzen. Du erhälst entweder einen Strafbefehl, oder ein Urteil von einem Richter. Gefängnis ist angedroht, real gibt es meist 30 - 60 Tagessätze. Der Tagessatz grob 1/30 deines Nettomonatseinkommens. Je mach Bundesland ist ab 1,1Promille, andere erst 1.6 Promille eine MPU Pflicht um den FS zu erhalten bzw. neu zu beantragen.

    Ob dein "Saunafreund" dich angezeigt hat, oder ob du per Zufall aufgefallen bis ist belanglos. Du kannst den Anzeigeerstatter nichts tun.

  6.  

    Bei der Fragestellung nach alk. Problemen, Suchtproblemen oder charakterlicher Eignung ist so ein Vormittag um den Faktor x "stressiger."

    Für den deutschen Schutzmann bestimmt nicht.

     

    Verstehe ich nicht: Beamter mit Suchtproblem in der MPU hat sicher min. den gleiche Stress wie "Otto Normalverbraucher".

    Suchtberatung, Selbsthilfe oder Ähnliches gibt es in den meisten großen Firmen auch.

  7. Du verstehst immer noch nicht: Wer die Anordnung von MPUen zumindest initiieren kann, sollte sich einer MPU doch gern und freudig unterziehen. Warum nicht?

     

     

    Ich habe zur Erlangung des Personenbeförderungsscheins eine MPU beibringen müssen. Fragestellung war, ob ich meine Farbsehschwäche ausgleichen kann. Das war eine unterhaltsamer, streßarmer Vormittag für mich.

    Bei der Fragestellung nach alk. Problemen, Suchtproblemen oder charakterlicher Eignung ist so ein Vormittag um den Faktor x "stressiger."

    MPU ist nicht gleich MPU. Es kommt auf die Fragestellung an.

  8. ...nun wollen sie 15 euro von mir,

    Du hast ein Verwarungsangebot erhalten. Das kannst du annehmen indem du zahlst.

    Oder du stellst Fragen: Ob sie dir beantwortet werden ist fraglich. Ein RA erhält Antworten. Du erhälts die Rechnung des RA.

    Und auf jeden Fall zu den 15 Euro noch zusätzlich 28.50 Euro Gebühr. Egal ob du mit oder ohne RA fragst.

     

    PS: Herzlich willkommen im RF.

    Und herzlichen Glückwunsch, dass du 99 % sicher bist nicht 6 km/h zu schnell gefahren zu sein. Ich bin das in der Regel nicht. Messpunkt, Blitzpunkt und Blick aufs Tacho sind 3 verschiedene Vorgänge, die Abstand von einander haben.

  9.  

    In dem mir bekannten Fall war wohl die Aussage "Parkhaus ist teurer als Knöllchen" ausreichend.

    Nicht nur angesichts der hier diskutierten Fälle hielte ich es für sinnvoll, dass unser aller Bedienstete (seien es Polizisten, Behörden-Angestellte jeglicher Provenienz, OA-Heinis oder auch Richter) sich regelmäßig - z.B. alle zwei Jahre - einer MPU im Sinne einer "Begutachtung der Diensteignung" stellen müssen.

     

    Pedro, sehr gute Idee. Wer durchfällt ist dienstunfähig und bleibt bei Ruhestandsbezügen zu Hause.

  10. Aber ein anderes Beispiel, wo die FS-Stelle unterhalb von 18 Punkten (er hatte nur 4) eine MPU anordnen wollte.

     

    Das Verwaltungsgericht sah das ähnlich, aber nicht alleine wegen des Falschparkens, denn da ist eine MPU nicht vorgesehen (Zitat!) nur weil er noch anderes falsch machte, konnte man sagen, daß er notorisch Verkehrsregeln zu seinen Gunsten missachtet. (meine Qualle)

     

    In dem mir bekannten Fall war wohl die Aussage "Parkhaus ist teurer als Knöllchen" ausreichend.

  11.  

    ...

    Gegen die Anordnung der MPU kannst du klagen.

     

    Seit wann?

     

    Gegen die Gebühren kann man klagen, dann kann die MPU auch kippen, aber gegen eine MPU-Anordnung kann man so einfach nicht klagen.

     

    Und auch einer MPU-Anordnung sind Hürden gesetzt, die nicht unbedingt nur vom Falschparken erfüllt werden.

     

    Die Geschichten die ich mal las, da war das Falschparken alleine nicht ausschlaggebend.

     

     

    Ich freue mich, dass du die Goldwaage gefundn hast.

    In dem mir bekannten Fall hat der "Falschparker" die Politesse noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Knolle preiswerter als das Parkhaus sein.

  12. .. ich hatte kann extra fett und kursiv gesetzt, weil es natürlich nicht sein muss, aber bei widrigen Umständen, die wir alle nicht kennen doch passieren kann.

    Hallo zorro69, ich kenne so einen Fall. Der arrogante Kerl hat der Politesse gesagt, ihre Knöllchen sind billiger als das Parkhaus. Da hat sie begonnen mit zu schreiben. Ist aber schon lange her.

  13.  

     

    Fahrtenbuch bei Parkverstöße kenn ich nciht.

    ist durchaus möglich (beim ersten Verstoß aber unwahrscheinlich) - es sind sogar schon Fahrerlaubnisse entzogen worden (bei Dauerfalschparker).

     

    FS-Entzug wegen Punkten OK, aber nicht wegen OWis die keine Punkte bringen.

     

    Wir haben immerhin hier eine Rechtsgrundlage.

     

    Es mag sein, daß man so manchen FE-Entzug das Falschparken mit zeigte, daß man nicht befähigt ist, am Straßenverkehr teilzunehmen, aber dann braucht es auch eine Überprüfung.

     

    Du hast ja so Recht. Wenn du tatsächlich wegen ständigen falsch parken auffällst, kann deine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr von der Behörde in Frage gestellt werden. Und du darfst deine Eignung durch eine MPU nachweisen. Wenn du das nicht fristgerecht erledigst ist der Führerschein weg.

    Gegen die Anordnung der MPU kannst du klagen.

  14.  

    Bei uns besitzt die Stadtverwaltung Messplatten, damit kann man über 24 Stunden ein Profil erstellen. Wie viele Fahrzeuge sind gefahren, wie schnell sind sie gefahren. Wenn es da "Probleme" gibt wird gemessen, wenn technisch möglich.

    Ähnliches oder Vergleichbares gibt es bei uns auch. Wir bekommen auch des öfteren vom Kreis die entsprechenden Ergebnislisten. Manche festgestellten Werte sind da schon mehr als erschreckend! Wo der Kreis anschließend (technisch) nicht messen kann, werden wir gebeten auszurücken. Ggf messen wir dort mit Laser oder ESO.

     

    Ist bei uns ähnlich. Die Stadt hat 4 Messwagen, kann damit nicht immer messen. Dann hilft die Polizei.

    Und man sieht genau, welche Beschwerde berechtigt ist; oder auch nicht.

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