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  1. Wenn ich mal einen "bösen Brief" vom Staatsanwalt bekomme, dann werd ich hier alle über den Ausgang der Geschichte informieren. Gruß Bernd :-) Nun ja , die Analogphotographie ist sicher nicht meine Welt. Das musst du aber nicht so negativ sehen. Es gibt auch Dinge, die ich besser weiss ,als du "Pferdestehler". Jeder hat seine Stärken, Hobbies etc. ... Und dass man mit Sarkasmus Credits sammelt, anstatt mit sinnvollen Informationen, find ich traurig ... .
  2. An Goose : Ich kann schon verstehen, dass der Richter dies absolut nicht dulden kann. Das ist ja auch sein Job . . . Ich geb dir auf jeden Fall Recht ! Meinen Reflektor allerdings lass ich trotzdem dran, weil die Kostenersparniss sich vieleicht auch mal für mich lohnt. An Glückspilz : Meinst du damit, dass das Negativ eines Blitzers ca. 3 x 18 = 54 MegaPixel hat ? Das ist ein teures Negativ. Weißt du vieleicht wieviel ein Film kostet und wieviel Negative drauf passen ?? Das hab ich leider nicht verstanden. Ich bin auf diesem Gebiet nicht so gut ? Vieleicht ka
  3. . . . PS: Vor über 2 Monaten wurde übriegends ein Freund von mir mit diesem Reflektor geblitzt. Der Beamte hat alles rausgeholt aber es sieht immer noch beschissen aus. Der Fahrer könnte jeder sein. Ich warte noch den letzten Brief von der Bußgeltstelle ab (das ist über 2 Monate her) und dann stell ich einen hochaufgelösten Scan (12 MB) ins Netz und ihr könnt ja mal versuchen mit PhotoShop & Co. alles was geht, raus zu holen ... Ich habe leider nicht das negativ, aber am Scan kann man es erst mal versuchen. Hier noch drei Fragen : 1.) Welche Auflösung hat ein Negativ vom
  4. Ja, aber beim ersten Teil des Leitsatzes hat das OLG doch nichts dagegen, oder ? Dass das OLG den zweiten Teil, wobei es um Sachbeschädigung geht, nicht gut heißen kann ist klar. Ich denke aber ,dass kein Mensch wegen der Geringfügigkeit der Tat, etwas sagen wird. MfG .
  5. "Goose hat natürlich Recht. Das Dia ist schon beschädigt worden, aber bei einem Wert von vieleicht 20 Cent wird keiner etwas sagen... (->JA) Da aber nicht der Tatbestand der Verfälschung techn. Aufzeichnungen besteht, ist dieser Part legal ... (->NEIN) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- "Jasper" , das hab ich doch die ganze Zeit gesagt ! Du versuchst mir mit meinen eigenen Worten etwas vorzuhalten. Vieleicht ließt du dieses Thread erst mal durch , bevor du etwas schreib
  6. Im ersten Eintrag dieses Threads habe ich meine Frage gestellt : "Wenn jemand weiss, ob ich gegen irgend ein Gesetz verstoßen habe, so schreibt hier bitte etwas dazu. Auch wenn ihr Verbesserungsvorschläge zu diesem Verfahren habt." Genauer gesagt, sind es 2 Fragen. 1.) Die erste Frage, ob dies gegen das Gesetz verstößt, wurde wohl eindeutig von "Goose" nit NEIN beantwortet. (siehe OLG Urteil) 2.) Verbesserungsvorschläge (Gegenblitzer) waren wohl eher ungenügend, da "Pferdestehler" gezeigt hat, das ein Großteil der Bildinformationen immer rekonstruierbar sind. Ich denke , dieser Thr
  7. Das Deppenposting muss ich an dich zurück geben. Du hast wohl immer noch nicht kapiert, das es nicht mehr um Bildbearbeitung geht. Du hast schon Recht mit deiner Aussage, dass die Bilder rekonstruierbar sind. Aber FUNKTIONIEREN TUT ES DENNOCH !!!! PS: Und fang jetzt bitte nicht wieder mit deinem Bildbearbeitungskram an ... Denn so langsam wird's langweilig . .
  8. Bedenkt: Mir ging es immer nur darum , das Gesicht unkenntlich zu machen und nicht das Nummernschild. Ausserdem wollte ich eine legale Lösung. Reflektoren sind legal. Radarwarner etc. nicht. Fazit: Auch wenn ein Teil der Bildinformation für immer durch den Reflektor versaut sind, kann man wohl in vielen Fällen das Bild so sehr rekonstruieren, das eine Gesichts-Identifikation möglich ist. Das allerdings oftmals genügend Bildinformationen versaut sind , beweist der Fall, den "Goose" erwähnte : ------------------------------------------------------------------------------------------
  9. Is ja richtich ... Allerdings glaube ich nicht an eine 100%ige Rekonstruktion der Bildinformationen. Ein Bissel was is futsch . Ich frag mich nur wieviel ???
  10. Da war ich nur Beifahrer ;-) Mich hätte aber auch wirklich mal interessiert, was man aus den Photos noch herausholen kann ....
  11. Naja, Farbinformationen sind eh nicht drauf, da es Schwarz-Weiss-Bilder sind. Die Bildinformationen bestehen aus Graustufen. Man kann sicherlich noch einiges aus den überbelichteten Bildern herausholen, aber einiges ist durch die Überbelichtung trotzdem zerstört worden. Und wenn ich sage: ES HAT FUNKTIONIERT ! Dann meine ich das im Sinne von : ICH BRAUCHTE NICHTS BEZAHLEN ! Egal, ob man aus den Bildern noch was hätte rausholen können ! MfG Bernd (The Winner)
  12. Goose, du bist der Beste ! Die Sachbeschädigung gilt bestimmt nur dem beschädigtem Negativ des Films. Etwas Anderes ist ja nicht beschädigt worden. Und wegen einem kaputten Negativ gibt's bestimmt kein Ticket. Thanks :-)
  13. Hey, du bist übrigens der Erste, der meine Frage von ganz oben beantwortet hat ? Die Frage war, ob dies legal ist ! Ich denke, dass ich mich immernoch im rechtlichen Graubereich befinde :-) Hat evtl. noch jemand ne Idee zu Reflektoren ?
  14. Gut , aber beantworte mir die Frage : Soll ich das Teil deswegen wieder abbauen ??? Es hat funktioniert ! Also was solls ... :-)
  15. 1. Deine sogenannten "lichttechnischen Einrichtungen" beziehen sich nur auf SELBSTLEUCHTENDE Einrichtungen. 2. Dies ist keine Einrichtung (Einbau / Montage). Wenn ich meine Sonnenbrille bei schlechtem Wetter an den Rückspiegel hänge, dann ist dies auch keine "Einrichtung" ... Oder muss ich die Aldi-Tüte in meiem Kofferaum auch beim TÜV eintragen lassen :-)
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