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noodles69

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  1. Ok ok, ich darf dann eben nicht vor einer Einfahrt parken. Mit dem Schild verhält es sich so, wie du geschrieben hast. Es geht mir nun darum, ob der Bewohner des Hauses mit der Garageneinfahrt einfach so abschleppen lassen kann und damit durchkommt (Wär mal interessant das vor Gericht auszufechten). Er kann jedenfalls nicht als Grund angeben, er konnte nicht in oder aus seiner Garage kommen (Die ist nicht mehr als solche nutzbar). Es interessiert mich auch, wie sich die Polizei verhalten wird. Würde die einen Abschlepper bestellen? Gruss noodles69
  2. Na, die fährt bestimmt so schnell nicht wieder, wenn man den "Idiotentest" wörtlich nimmt. Gruss noodles
  3. So, noch mal was zur Klärung: Der Parkplatz, den ich am Straßenrand benutze, ist eindeutig als Stellplatz ausgeschildert (unbefestigtes Bankett zwischen Straße und Fußweg, blaues Schild mit weissem "P" drauf). An den Fußweg schließt das Grundstück mit der Kellergarage an. Der Stellplatz ist öffentlicher Grund. Da kann ich ja an willkürlicher Stelle eines Grundstückes ein Tor in den Zaun machen und keiner darf da mehr parken?
  4. Es ist halt so ein blaues schild mit einem parkenden Auto drauf, oder auch ein weisses P. Muss nachher mal nachgucken. Der wird sicherlich nicht abschleppen lassen, weil er wohl selber kapiert, dass er keine rechtsgrundlage hat. Er kann ja gar nicht seine Garage benutzen, da sie vollgestellt ist. Durch das Schild, das er an sein Tor gemacht hat, ist der Platz bloß frei geblieben und er hatte immer einen prima pp direkt vorm Haus. Ich mache das ja nicht, um ihn extra zu ärgern. Hier in HH wo ich wohne, leben viele Menschen auf dem Haufen, freie Stellplätze sind (abends) selten, für einen T
  5. Moin, Leute.. ich wollte von euch mal wissen, wie es sich denn mit dem Abschleppen vor Privateinfahrten verhält. Hintergrund: Ich habe neulich nachts den einzigen freien Parkplatz bei uns in der Straße benutzt. Es handelt sich hier um öffentlichen Grund, der Stellplatz ist auch als Parkplatz ausgewiesen. Eingeschränkt wird die Parkmöglichkeit dadurch, dass sich an dem Parkplatz ein Wohnhaus mit Kellergarage befindet, man müsste also, wenn man die Garage benutzen will, über diesen Stellplatz fahren. Die Bewohner des Hauses haben auch netterweise ein Schild an ihr Tor gemacht : Einfahrt bitte
  6. Grüner Pfeil nur damals? Dann komm mal nach Hamburg, du wirst dich wundern, an jeder sinnigen und unsinnigen Ecke hängt so ein Teil Gruss noodles
  7. Die Piezo-Dinger für Geschwindigkeitsmessung werden durch Gewicht ausgelöst, d.h. sobald etwas mit dem entsprechenden Gewicht (>= Mofa?) drüberfährt, reagiert der Piezokristall (wird entsprechend zusammengedrückt, eine Spannung wird erzeugt = BLITZ). Da baruch man aber einen ziemlich großen Hammer, um die dann auszulösen ?! Bei den Blitzern mit Induktionsschleife (Rotlicht, reagieren nicht sooo schnell wie Piezos) muß etwas mit entsprechend viel Metall drüber fahren, um eine Änderung in dem Magnetfeld der Induktionsschleife auszulösen. Kannst ja mal ne Schubkarre voll Metallschrott in ein
  8. Wenn so was einem Ausländer hier passiert (zu schnell), passiert dem doch meist gar nix, oder? Können die verkerhrsüberwachenden denn alle Fremdsprachen? Gruesse noodles
  9. Die haben wohl eher gar keine Straßen, und auch keine Autos (deshalb auch keine Blitzer gruss noodles
  10. Laß dich mal nicht einschüchtern. Keiner muß zur Polizeistation, sich das Bild angucken. Auch mußt du nicht Auskunft geben, wenn der Halter nicht da ist. Die Verjährung ist nicht unterbrochen, da gegen den Fahrer (Mutter) noch nicht persönlich ermittelt wird. Das die von der Behörde auch mal gerne sich die Kopien der Paßfotos beim Einwohnermeldeamt angucken und so feststellen, wer denn der Fahrer war/sein könnte, kann natürlich passieren. Erstmal abwarten und nichts machen. Gruss noodles
  11. Kauf dir doch ein (wirklich) altes Auto, welches damals noch gar keine Gurte hatte. Ist es eigentlich vorgeschrieben, dann Gurte nachzurüsten? Ich denke da an all die Nachkriegsoldtimer. Grüsse noodles
  12. Moin, ich kann dir nur den Tip geben, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, einen erfahrenen Anwalt damit zu beauftragen. Der weiß genau, wie weit er gehen kann, was Fristen angeht, was Formfehler angeht, Toleranzen, Meßfehler etc. Ich bin Anfang des Jahres 45 zu schnell auf der Autobahn gewesen in einem nicht auf mich zugelassenen Wagen (Firmenwagen). Der Anwalt hat das Beweisvideo für ein paar Tage angefordert, danach kam absolut gar nix mehr, wahrscheinlich hat die Behörde einfach aufgegeben. Falls du keine Rechtschutzvers. hast, der Spass kann dann bis zu 210 Euro Anwaltsgebühr kost
  13. Re: Platz machen beim einfädeln War es nicht in der damaligen DDR sogar verboten, einfädelnden Autos auf der Autobahn Platz zu machen? Gruss noodles
  14. So, nochmal für den "Besserwisser" Rennfahrer²: Die ersten 4er-Golfs TDI (wobei nur das I rot war) hatten 110 PS. Punktaus. mfG noodles
  15. So, wollt nur mal den Stand der Dinge berichten: Hab mich gleich an einen erfahrenen Anwalt gewandt, der hat dann die Vertretung des Haltes des KFZ´s bei der Behörde angezeigt (ist ein Firmenwagen). Natürlich alle Fristen ausgenutzt, das Beweisvideo für 3 x 24 Stunden angefordert uns so weiter. Danach passierte irgendwie gar nix mehr, keine weitere Post von der Behörde, auch nix vom Anwalt, auch keine Hausbesuche zur Gesichtskontrolle. Und heute läuft die Dreimonatsfrist inkl. 14 Tage Postlaufzeit aus und es tritt wohl die sog. Verfolgungsverjährung ein. Der ganze "Spaß" kostet mich dann lt
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