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DrGonzo

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    Anfänger
  1. die Geschichte von anrera höre ich hier ja zum ersten mal, das der E R S A F A ärger bekommen könnte. Ich dachte die Sache wäre soweit klar, mehrfach hier im Forum diskutiert und beschrieben?! Der E R S A F A bekommt den AB, danach ein BGB wo gegen er Einspruch einlegt und dann sollte die Sache ja vor Gericht gehen, wo der tatsächliche Fahrer dann zugibt gefahren zu sein (besten Falls dann schon Verjährt). Man kann sich ja doch getäuscht haben wer gefahren ist. Schließlich ist das foto nicht eindeutig und beide waren zum Zeitpunkt des Blitzens im Fahrzeug. Oder liege ich da etwa falsch
  2. das ist ja genau das was ich meine. Wie soll sich denn der E r s a f a bei der Behörde melden, wenn der Fahrzeughalter (Zeuge) ihn nicht auf dem Anhörungsbogen nennt? Das Schreiben müßte heute noch raus, wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar!
  3. Ich war der Meinung der Fahrer müßte sich selber als jener outen. Würde man sich nicht strafbar machen, einen flaschen Fahrer anzugeben?! Nachdem die Zeugenbefragung zurückgeschickt wird, bekommt der Fahrer ja in jedem Fall einen Anhörungsbogen oder?
  4. schon klar, bei der Ersa.fa - Methode bleibe ich ja auch. es sind nächsten Freitag ja auch schon dann 2 Monate um. Allerdings soll meine Mutter diese Woche noch den Fahrer angeben, d.h. 5 Wochen wärens dann noch. Soll mein Kumel denn sich auf dem Zeugen-Anhörungsbogen als Fahrer outen oder wie geht man da am besten vor? Oder sollte er vielleicht selbst bei der netten Frau vom Amt anrufen und sagen sie soll ihm einen Anhörungsbescheid zuschicken soll, so wären wieder en paar Tage mehr um. 1 Woche warten zurück schicken. Dann dauerts ja wieder ca. 1 Woche bis der BGB das ist - 1 Woche warten und
  5. Hallo, wäre echt nett wenn sich mal jemand äußern würde wie man jetzt am besten weiterverfährt?!
  6. wollte euch mal wieder auf dem laufenden halten: heute ist ein Brief gekommen wo ein foto vom ganzen fahrzeug zusätzlich drauf ist. natürlich ist mein gesicht noch immer vom rückspiegel verdeckt und man erkennt nicht wirklich mehr nun soll meine mutter innerhalb 1 woche den fahrer bekannt geben wie gehe ich jetzt weiter vor? 1 Woche abwarten und dann?? wie bekomm ich einen anhörungsbogen den mein kumpel dann ausfüllt? oder soll er sich auf de´m zeugenbefragungsbogren meiner mutter eintragen?
  7. Es gibt Neuigkeiten. Heute kam ein Schreiben an meine Mutter mit der Aufforderung innerhalb 1 Woche den Fahrer bekannt zu geben. Wenn der Fahrer nicht feststellbar sei, würde die Führung eines Fahrtenbuches bei der Zulassungsstelle beantragt. Eine Kopie der Zeugen-Anhörung lag bei, aber noch kein besseres Bild
  8. Also, das Schreiben mit der Bitte um ein besseres Foto wurde gestern von meiner Mutter verschickt! Mal gespannt ob ein neues Foto kommt und wie lange dies jetzt brauch. Hoffentlich ist noch kein AB an mich aufm Weg
  9. so Leute, ich mache gerade das Schreiben fertig für meine Mutter (Fahrzeughalterin) mit der Bitte um ein besseres Foto; da ja mehrere Fahrzeugfüher für den Tag in Frage kommen. Wann soll ich das Schreiben eurer Meinung nach abschicken? Kam am letzten Donnerstag den 29.05.08 an?! geblitzt am 04.05.08 Hatte da so an Donnerstag gedacht fürs wegschicken
  10. Ich habe mich nach langen Lesestunden hier im Forum dazu entschlossen die E R S A F A Methode anzuwenden! Die Sache mit der Existenzgefährdung kann ich immer noch anwenden, wenn diese nicht geklappt hat, oder? Es ist ja immerhin schon 3,5 Wochen her (04.05.08) seit dem ich geblitzt wurde bis die ZB gestern (29.05.08) ankam. Jetzt werde ich für meine Mutter nächste Woche ein Schreiben aufsetzen in dem ich um ein besseres Photo bitte, da mehrere Personen in Frage kämen und man es auf diesem Bild nicht erkennen könnte. Schreiben geht dann Ende der Woche raus - d.H. 5 Wochen sind schon um. Wel
  11. wenn das so ist, käme für mich fast nur die 2. Möglickeit in Frage. 300 Euro mehr Strafe aber dafür nicht 3 Monate den Führerschein abgeben klingt doch akzeptabel. und wie schon gesagt sehe ich keine probleme das mit der Existenzgefährdung durch zu bekommen Sollte ich denn evtl. noch auf die Verjährung spekulieren und erst auf Existnzgefährdung überspringen wenn die Schlinge enger wird oder eher direkt sagen ds ich es war?
  12. Welche Möglichkeit sollte ich in betracht ziehen? auf dem Photo erkenne ich mich zwar selbst schon, is klar. Aber mein Gesicht, d.h. die Augen,Nase,ect. sind vom Rückspiegel verdeckt. Zudem hatte ich am gleichen Tag einen Kumpel im Auto der den selben Körperbau hat. Die Versicherung des Autos läuft auf mich und meine Mutter is der Halter. 1. Verjährung Geblitzt wurde ich am 04.05.08 - zugestellt wurde der Zeugenbefragungsbogen gestern am 29.05.08 2. Existenzgefährdung Wie schon erwähnt sollte ich das schon durch bekommen, auf Grund der Gegebenheiten. In welcher Höhe würde dann die Strafe
  13. was macht das denn für ein Unterschied ob man selbst der Fahrzeugehalter ist oder nicht?! Also auf dem Bild ist mein Gesicht teils durch den Rückspiegel verdeckt, aber falls ein Gutachter später hinzu gezogen wird, wird es wahrscheinlich eng werden würd ich sagen.
  14. Halter ist meine Mutter und sie hat heute Post bekommen das sie sich dazu äußern soll wer dort gefahren ist. Ich kann auf jeden Fall nicht sagen wenn shart auf hart kommt ic hwäre nicht der fahrer gewesen, das erkennt man ziemlich gut.
  15. Würde es z.B. etwas bringen wenn ich eine Rechnung von meiner Werkstatt vorlegen würde, in der ein neuer Tacho berechnet würde, weil der zu diesem Zeitpunkt eingebaute nicht mehr funktionsfähig war?! eher nicht, oder?
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