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random

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Posts posted by random

  1.  

     

    Der normale Geschwindigkeitsausdruck ist im vorliegenden Fall unrelevant und das V-Diagramm darfst du mir gerne auf einem alten Kontrollgerät bzw. einem Stoneridge mal ausdrucken. Abgesehen davon fahren eben nicht alle Polizisten Lkw, dementsprechend ist die Forderung eigentlich realitätsfern. Denn selbst wenn es vermittelt wird (und das wird es)- Nach X Jahren ohne Bedarf ist es hinfällig...

     

    Wie der Gutachter die Geschwindigkeit ermittelt hat, wäre hier eben mal sehr interessant. Zudem ist 87 auch eine recht plausible Geschwindigkeit....

  2. Wieso bist du der Meinung das die Bremse vor Fahrtantritt nicht defekt war? Wurde sie nachweislich überprüft?

     

    Ich persönlich halte die Behauptung, die Bremse wäre während der Fahrt ausgefallen für völligen Unfug. Abgesehen von Montagefehlern und extremer "Überalterung" (Im Sinne von da rostet was ab) könnte ich mir nicht vorstellen, dass die Auflaufbremse von jetzt auf gleich ausfällt. Da du die Bremse jetzt sicherlich repariert hast, kannst du auch sicher den Ausfallgrund nennen?

  3. Wenn ein PKW langsam fährt, zieht er nicht schnell nach rechts - warum auch. Außer als Mordversuch.

     

    Vielleicht ist das Problem ein ganz anderes. Kann man ausschließen, dass beim einen oder anderen PKW-Lenker sowas wie Neid aufkommt, wenn doch eigentlich alles steht, und so ein Radler kommt trotzdem noch voran - da ist bei einem Porsche doch gleich der Lack ab. Und schon sprießen die Scheinargumente...

     

     

    Wenn der Radfahrer aber wie oben geschrieben kaum / nicht mal mehr fahren kann, sondern sich am Bordstein entlang hangelt, muss man nicht schnell nach rechts ziehen, da reichen 5 cm.

     

    Und ob es Neid ist, wenn man es endlich geschafft hat den deutlich langsameren Radfahrer zu überholen damit er einfach wieder nach vorne fährt (gerne dann noch über Rot) damit das Spiel von vorne beginnt, ist imho fraglich... Das sich ein Autofahrer dann mal dazu hinreißen lässt, auch "knapper" zu überholen, finde ich nicht gut, aber zumindest nachvollziehbar....

     

    Und wenn beim Porsche der Lack ab ist, wird der Radfahrer häufig so schnell wie nie zuvor...

  4.  

    -

     

     

     

    Nein, ich sehe den Unterschied nicht. Denn auch wenn der Pkw-Fahrer langsam fährt, wenn er dabei einen Meter nach rechts zieht und der kluge Radfahrer dann unter den Reifen liegt, hilft ihm auch die niedrige Geschwindigkeit nichts...

     

    Dass es nicht 1,5 Meter sein müssen Ok, aber der Alltag sieht eben anders aus und dass wurde auch hier klar geschrieben. Wenn der Radfahrer bereits nicht mehr fahren kann, ist es wohl zu eng und Fußgänger gehören auf den Fußgängerweg...

  5. Also ich konnte eine deratige Aktion auch letztens von der Gegenspur beobachten, müsste die A20 gewesen sein. Wie schon gesagt, abgesehen von einem sehr fähigen Anwalt + Gutachter sehe ich hier keine nennenswerten Chancen.

     

    Wie sehr die Aktion gerechtfertigt war, mag ich nicht beurteilen. Rechtlich ist die Sache klar. In Bayern würde es wohl Vorsatz werden, aber das finanzielle ist für die meisten ja ohnehin zweitrangig..

  6. Das Problem mit der Videoüberwachung zur Rotlichtkontrolle nennt sich Datenschutz. Einschalten erst bei konkreten Verdacht ist bei der Aufnahmeverzögerung eigentlich unmöglich. Und das Fahrzeug so zu positionieren, dass die Kennzeichen nicht lesbar sind, die Ampel aber sichtbar ist, ist meist nicht machbar. Zumal die Position so gewählt werden muss, das eine Anhaltung möglich ist.

  7. das wäre dann natürlich dumm, wenn man für das eigene Fehlverhalten bestraft wird, va. wenn man sich über das Fehlverhalten anderer und über die mangelnde Ahndung dieser Verstöße beschwert.

     

    Aber soviel nur zu meinem persönlichen Gedanken hierzu...

     

    Bei Verwarnungen - egal welches Fehlverhalten letztendlich vorliegt (also aber auch nur wenn tatsächlich eins vorliegt) würde ich persönlich lieber zahlen als lange Schriftwechsel anzuregen, denn vermutlich ist das Verwarngeldangebot zur Zeit noch ohne Gebühren und Auslagen (28,50), darauf besteht kein Rechtsanspruch. Wenn nun also jemand auf Verjährung setzt oder Einspruch einlegt und dergleichen, ist mE. die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass diese in naher Zukunft hinzukommen.

     

    Der Tatbestand kann zur Zeit selbstverständlich angepasst werden, wobei es natürlich nicht sicher, dass dies auch so bemerkt wird, das Risiko von zusätzlichen Gebühren und Auslagen besteht dabei jedoch.

     

    Ich persönlich würde entweder telefonisch Rückspache halten oder einfach bezahlen.

     

    Auch die Möglichkeit das ganze auf die "Halterhaftung" abzuwälzen ist bei einem Verwarngeld von 15,- EUR nicht besonders klug (23,50)

  8. Es könnte hilfreich sein, LKW und PKW mit der gleichen Tempolimit auf Landstraße zu haben. Dann müßte das Limit für LKW auf Landstraßen auf 80 km/h angehoben werden.

     

    Sehe ich nicht wirklich so... Auf gut ausgebauten Bundesstraßen vielleicht ja, aber hier wäre es imho völlig unsinnig. Die Lkw sind in Ortschaften eben doch deutlich langsamer, auch in Kurven und Steigungen etc. Ich würde somit dennoch ständig von Ihnen behindert - könnte sie jedoch nie legal überholen, denn überall wo es theoretisch möglich wäre zu überholen, fahren sie ja dann wieder genauso schnell um an unübersichtlichen Stellen dann doch wieder deutlich langsamer zu sein. Klingt für mich nicht erstrebenswert.

  9.  

    also so wie geschildert wäre es wohl nicht zulässig, aber das es so geschehen ist, bezweifle ich.

    Das mußt Du nicht bezweifeln, denn - siehe oben - beim Messen mittels Provida-Krädern ist das so Standard und sehr wohl zulässig. Warum sollte es bei den Provida-Autos nicht zulässig sein?

     

    Da ja offenkundig auch gesagt wurde, dass diese Geschwindigkeit berechnet wurde, impliziert für mich, dass sie nicht einfach den höchsten Wert genommen haben...

    Sie haben eine Sequenz genommen und für diese die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Völlig ok und rechtens.

     

     

    Ich glaube du hast mich missverstanden - oder ich den TE. Der TE sagte, ihm wurde einfach der höchste angezeigte Wert vorgeworfen - darauf bezog sich meine Antwort und das wäre so natürlich nicht zulässig. Vielmehr fand eben vermutlich eine Berechnung statt, die eben ebenfalls dieses Ergebnis lieferte...

  10. also so wie geschildert wäre es wohl nicht zulässig, aber das es so geschehen ist, bezweifle ich. Da ja offenkundig auch gesagt wurde, dass diese Geschwindigkeit berechnet wurde, impliziert für mich, dass sie nicht einfach den höchsten Wert genommen haben...

     

    Eine Manuelle Berechnung ist anhand des Videos idR. immer möglich, und diese darf auch an die für dich ungünstigste Stelle gelegt werden, dass entscheidet der SB (Aber nicht nur rein Willkürlich, sondern auch anhand bestimmter Vorgaben und zu gunsten einer klaren Auswertbarkeit, sämtliche Toleranzen und der Vorteil der Durchschnittsgeschwindigkeit laufen ohnehin zu deinen Gunsten - Willkür wäre es imho bestenfalls, wenn sie dir weniger als das maximal mögliche vorwerfen, aber bei jedem an die Grenze gehen wäre wiederum fair ;-) - Auf deinem Tacho waren sicher 105+ wenn das Gerät von 97 km/h spricht.)

     

    Bei der Berechnung wird also einfach eine Strecke (bei <100 km/h idR. ca. 100 Meter) im Video ausgewertet, bei der der Abstand zwischen nachfahrendem Messfahrzeug und dir gleichbleibend ist - oder größer wird.

    Wie schon gesagt, ein Anwalt kann Akteneinsicht anfordern, das Video wird idR. kostenpflichtig zugesand. Wenn du das Video in aller Ruhe betrachtest und feststellst, dass das Messfahrzeug für ca. 100 Meter Strecke 97+ draufhat, würde ich das so hinnehmen (Vielleicht kannst du das auch aus deiner Erinnerung klären, bei 97 km/h wären das etwas über 3 Sekunden, also nicht besonders lange...) . Wenn dem tatsächlich nicht so sein sollte, wäre wohl ein Gerichtstermin angebracht.

  11. "Überschreitung von 4 - 8 Monaten stehen dann 60 Euro und ein Punkt in Flensburg an."

     

    falsch bei mehr als 8 Monaten, 4-8 sind 25 Euronen

     

    "Beschuldigte"

    Es ging um eine Ordnungswidrigkeit? dann ist er Betroffener und nicht Beschuldigter

     

    "So dauerte es ca. 2 Stunden, und dann kam sie mit ihrem Urteil : Keine 60 Euro, sondern nur vierzig hatte der Porschefahrer zu zahlen. Sie betonte allerdings noch, sie vergebe keine Punkte, das mache die Verwaltungsbehörde."

     

    Das ist imho ein auf Unfähigkeit basierender Kompromiss...

  12. Ex-Oberbürgermeister Dehm (CDU) hatte bereits vor fünf Jahren bestätigt, dass man angesichts der angespannten Finanzlage die Einnahmemöglichkeit Blitz-Anlagen „konsequent nutzen“ müsse.

     

     

    Früher hatte man zumindest noch so getan, als würde es um etwas anderes gehn...

    • Like 1
  13.  

     

    Es gibt verschieden Objektive, aber wenn du mal ProVida-Videos ansiehst, wirst du feststellen, das entweder alle Fahrer Drängler sind oder ehr ein Tele als ein Weitwinkeleffekt herrscht. Im Weitwinkelbereich würden ehr Teile des eigenen Fahrzeugs zu sehen sein, als das Teile der Strecke vor dem Fahrzeug verschwinden.(siehe 15-Meter justierung). Das es auch Weitwinkligere Objektive gibt ist richtig, ob diese dann allerdings auch als Weitwinkel im physikalischen Bereich zählen, kann ich nicht sagen. Diese dienen aber ehr für auto1 Messungen als für normalen Fahrbetrieb.

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