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random

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  1. Wow, dafür hast du den Thread ausgebuddelt? Hat sich mit der neuen Zulassungsbescheinigung übrigens erledigt, da hier idR. N vermerkt wird...
  2. Der normale Geschwindigkeitsausdruck ist im vorliegenden Fall unrelevant und das V-Diagramm darfst du mir gerne auf einem alten Kontrollgerät bzw. einem Stoneridge mal ausdrucken. Abgesehen davon fahren eben nicht alle Polizisten Lkw, dementsprechend ist die Forderung eigentlich realitätsfern. Denn selbst wenn es vermittelt wird (und das wird es)- Nach X Jahren ohne Bedarf ist es hinfällig... Wie der Gutachter die Geschwindigkeit ermittelt hat, wäre hier eben mal sehr interessant. Zudem ist 87 auch eine recht plausible Geschwindigkeit....
  3. falsch, an den Tagen würde er die Leute Zuhause lassen, denn von Anzeigen sieht er keinen Cent... Ich vermute, dass der TE auf den Tatbestand 103618 gestoßen ist, der eben bekanntlich nicht gleichbedeutend mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist. Weder im positiven noch im negativen Sinne.
  4. Wieso bist du der Meinung das die Bremse vor Fahrtantritt nicht defekt war? Wurde sie nachweislich überprüft? Ich persönlich halte die Behauptung, die Bremse wäre während der Fahrt ausgefallen für völligen Unfug. Abgesehen von Montagefehlern und extremer "Überalterung" (Im Sinne von da rostet was ab) könnte ich mir nicht vorstellen, dass die Auflaufbremse von jetzt auf gleich ausfällt. Da du die Bremse jetzt sicherlich repariert hast, kannst du auch sicher den Ausfallgrund nennen?
  5. Wenn der Radfahrer aber wie oben geschrieben kaum / nicht mal mehr fahren kann, sondern sich am Bordstein entlang hangelt, muss man nicht schnell nach rechts ziehen, da reichen 5 cm. Und ob es Neid ist, wenn man es endlich geschafft hat den deutlich langsameren Radfahrer zu überholen damit er einfach wieder nach vorne fährt (gerne dann noch über Rot) damit das Spiel von vorne beginnt, ist imho fraglich... Das sich ein Autofahrer dann mal dazu hinreißen lässt, auch "knapper" zu überholen, finde ich nicht gut, aber zumindest nachvollziehbar.... Und wenn beim Porsche der Lack ab ist, wird der
  6. Dann aber gleich richtig und auch Tablets etc. gleichstellen. Das die Zeit vor Gericht dann stark ansteigt, sollte allerdings auch bedacht werden...
  7. - Nein, ich sehe den Unterschied nicht. Denn auch wenn der Pkw-Fahrer langsam fährt, wenn er dabei einen Meter nach rechts zieht und der kluge Radfahrer dann unter den Reifen liegt, hilft ihm auch die niedrige Geschwindigkeit nichts... Dass es nicht 1,5 Meter sein müssen Ok, aber der Alltag sieht eben anders aus und dass wurde auch hier klar geschrieben. Wenn der Radfahrer bereits nicht mehr fahren kann, ist es wohl zu eng und Fußgänger gehören auf den Fußgängerweg...
  8. Und hinterher ist der linksfahrer auch rüber, hat also geholfen
  9. Ja sieht man zumindest in BW häufiger, finde ich jetzt persönlich aber nicht so prickelnd...
  10. Also ich konnte eine deratige Aktion auch letztens von der Gegenspur beobachten, müsste die A20 gewesen sein. Wie schon gesagt, abgesehen von einem sehr fähigen Anwalt + Gutachter sehe ich hier keine nennenswerten Chancen. Wie sehr die Aktion gerechtfertigt war, mag ich nicht beurteilen. Rechtlich ist die Sache klar. In Bayern würde es wohl Vorsatz werden, aber das finanzielle ist für die meisten ja ohnehin zweitrangig..
  11. Das Problem mit der Videoüberwachung zur Rotlichtkontrolle nennt sich Datenschutz. Einschalten erst bei konkreten Verdacht ist bei der Aufnahmeverzögerung eigentlich unmöglich. Und das Fahrzeug so zu positionieren, dass die Kennzeichen nicht lesbar sind, die Ampel aber sichtbar ist, ist meist nicht machbar. Zumal die Position so gewählt werden muss, das eine Anhaltung möglich ist.
  12. desweiteren würde ich mit der Einlassung "Gleich kommt das Aufhebungsschild" aufpassen..., auch wenn es gleich gekommen wäre, was es wohl offensichtlich nicht ist, wäre die Überschreitung dort die Gleiche gewesen und selbst mit einem Blitzer unter dem Schild noch rechtlich Einwandfrei... (Also eigentlich Vorsatz...)
  13. random

    Überwachungsdruck

    Im übrigen sollte man evtl. noch darauf hinweisen, dass die "Einstellung des Verfahrens" nicht von der Polizei kommt und nicht zwangsläufig etwas über die Ermittlungen der Polizei aussagt.
  14. das wäre dann natürlich dumm, wenn man für das eigene Fehlverhalten bestraft wird, va. wenn man sich über das Fehlverhalten anderer und über die mangelnde Ahndung dieser Verstöße beschwert. Aber soviel nur zu meinem persönlichen Gedanken hierzu... Bei Verwarnungen - egal welches Fehlverhalten letztendlich vorliegt (also aber auch nur wenn tatsächlich eins vorliegt) würde ich persönlich lieber zahlen als lange Schriftwechsel anzuregen, denn vermutlich ist das Verwarngeldangebot zur Zeit noch ohne Gebühren und Auslagen (28,50), darauf besteht kein Rechtsanspruch. Wenn nun also jemand auf Ver
  15. Sehe ich nicht wirklich so... Auf gut ausgebauten Bundesstraßen vielleicht ja, aber hier wäre es imho völlig unsinnig. Die Lkw sind in Ortschaften eben doch deutlich langsamer, auch in Kurven und Steigungen etc. Ich würde somit dennoch ständig von Ihnen behindert - könnte sie jedoch nie legal überholen, denn überall wo es theoretisch möglich wäre zu überholen, fahren sie ja dann wieder genauso schnell um an unübersichtlichen Stellen dann doch wieder deutlich langsamer zu sein. Klingt für mich nicht erstrebenswert.
  16. Tja, was den jetzt genau Sache ist, kann uns wohl nur der TE erläutern
  17. Das mußt Du nicht bezweifeln, denn - siehe oben - beim Messen mittels Provida-Krädern ist das so Standard und sehr wohl zulässig. Warum sollte es bei den Provida-Autos nicht zulässig sein? Sie haben eine Sequenz genommen und für diese die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Völlig ok und rechtens. Ich glaube du hast mich missverstanden - oder ich den TE. Der TE sagte, ihm wurde einfach der höchste angezeigte Wert vorgeworfen - darauf bezog sich meine Antwort und das wäre so natürlich nicht zulässig. Vielmehr fand eben vermutlich eine Berechnung statt, die eben ebenfalls dieses Erge
  18. also so wie geschildert wäre es wohl nicht zulässig, aber das es so geschehen ist, bezweifle ich. Da ja offenkundig auch gesagt wurde, dass diese Geschwindigkeit berechnet wurde, impliziert für mich, dass sie nicht einfach den höchsten Wert genommen haben... Eine Manuelle Berechnung ist anhand des Videos idR. immer möglich, und diese darf auch an die für dich ungünstigste Stelle gelegt werden, dass entscheidet der SB (Aber nicht nur rein Willkürlich, sondern auch anhand bestimmter Vorgaben und zu gunsten einer klaren Auswertbarkeit, sämtliche Toleranzen und der Vorteil der Durchschnittsgesch
  19. Ich kann nicht für alle Sprechen, aber in allen mir bekannten ist es vermerkt. Der Wechsel von Sommer auf Winter ist idR. zulässig, andersherum nicht. Von Sommer auf Winter ist aber idR. auch zu deinen Gunsten...
  20. Auf dem Eichschein ist idR. vermerkt, dass auch ein wechsel auf winterreifen zulässig ist.
  21. "Überschreitung von 4 - 8 Monaten stehen dann 60 Euro und ein Punkt in Flensburg an." falsch bei mehr als 8 Monaten, 4-8 sind 25 Euronen "Beschuldigte" Es ging um eine Ordnungswidrigkeit? dann ist er Betroffener und nicht Beschuldigter "So dauerte es ca. 2 Stunden, und dann kam sie mit ihrem Urteil : Keine 60 Euro, sondern nur vierzig hatte der Porschefahrer zu zahlen. Sie betonte allerdings noch, sie vergebe keine Punkte, das mache die Verwaltungsbehörde." Das ist imho ein auf Unfähigkeit basierender Kompromiss...
  22. Früher hatte man zumindest noch so getan, als würde es um etwas anderes gehn...
  23. Es gibt verschieden Objektive, aber wenn du mal ProVida-Videos ansiehst, wirst du feststellen, das entweder alle Fahrer Drängler sind oder ehr ein Tele als ein Weitwinkeleffekt herrscht. Im Weitwinkelbereich würden ehr Teile des eigenen Fahrzeugs zu sehen sein, als das Teile der Strecke vor dem Fahrzeug verschwinden.(siehe 15-Meter justierung). Das es auch Weitwinkligere Objektive gibt ist richtig, ob diese dann allerdings auch als Weitwinkel im physikalischen Bereich zählen, kann ich nicht sagen. Diese dienen aber ehr für auto1 Messungen als für normalen Fahrbetrieb.
  24. Tempo 30 gilt für Burgfarrnbach http://www.nordbayern.de/region/fuerth/tempo-30-gilt-fur-burgfarrnbach-1.4417446
  25. Ich denke du verwechselt weitwinkel mit zoom bzw. tele.
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